Die einzig Wahre: Eine Pflichtversicherung für Hundehalter

Zweifellos bereichert ein Hund das Leben seiner Besitzer. Kommt es allerdings zu einem Schadensfall durch den Hund, schmälert das die Freude am Zusammenleben: Ein Schaden kann enorm teuer werden! Eine Haftpflichtversicherung ist daher Pflicht.

Hundehalter tragen Verantwortung

Ein Hundehalter ist nicht nur für seinen geliebten Vierbeiner verantwortlich, sondern auch für die Menschen, die mit dem Tier in Kontakt kommen. Bei einem Spaziergang durch den Park können das sehr viele Personen sein! Nicht umsonst die Hundehaftpflichtversicherung in vielen Kantonen der Schweiz eine Pflichtversicherung.

Denn: Wenn das Tier einen Schaden anrichtet, haftet der Tierhalter dafür in voller Höhe. Notfalls mit dem gesamten Vermögen und solange bis der Schaden beglichen ist! Angesichts der Höhe der Kosten, die bei einem Personenschaden mit inkludiertem Vermögensschaden entstehen, sind die Leistungen nur selten aus dem Privatvermögen des Tierhalters zu bestreiten.

Doch auch Sachschäden können sehr teuer werden. Gut, wenn dann eine Versicherung vorhanden ist, die für den entstandenen Schaden aufkommt und den Geldbeutel des Tierhalters entlastet.

Einige Kantone setzen zwar noch kein Obligatorium für Hundehalter, doch in den meisten Kantonen muss ein Hundehalter die Versicherung nachweisen können. Die Rasse des Hundes ist dabei nicht von Belang.

Ein kleiner Hund kann nämlich einen ebenso grossen Schaden anrichten wie ein grosser! Es geht schliesslich nicht immer um Bissverletzungen, die je nach Grösse des Gebisses unterschiedlich schwer ausfallen können. Doch auch ein kleiner Hund kann auf die Strasse laufen und dort einen Unfall verursachen. Der Schaden an Fahrzeugen und Personen ist dann unabhängig von der Hundegrösse immens.

Tipp: Wer seinen Hund nicht zum privaten Vergnügen besitzt, sondern das Tier gewerblich einsetzt, muss für diesen eine Betriebshaftpflichtversicherung vorweisen können.

Die richtige Haftpflichtversicherung wählen

Die Privathaftpflichtversicherung schliesst die Hundehaftpflichtversicherung mit ein, demzufolge muss diese nicht zusätzlich als separate Versicherung abgeschlossen werden. Wichtig ist aber die Prüfung, ob die vereinbarte Deckungssumme ausreicht.

Die Deckungssummen unterscheiden sich je nach Versicherung, sie können individuell angepasst werden. Wo die Haftpflichtversicherung obligatorisch ist, setzt der Kanton eine minimale Deckungssumme voraus. Diese beträgt zum Beispiel im Kanton Aargau eine Million Franken, in Appenzell-Ausserrhoden sogar fünf Millionen Franken.

Im Kanton Freiburg hingegen gibt es keine vorgeschriebene Deckungssumme, eine entsprechende Versicherung muss aber vorliegen. Im Kanton Neuenburg aber gibt es ebenso wie in Nidwalden kein Obligatorium für die Versicherung.

Neben der ausreichenden Deckungshöhe, auf die vor dem Abschluss der Versicherung geachtet werden muss, ist wichtig, welche Schäden überhaupt durch die Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Läuft der Hund auf die Strasse und verursacht dort einen Schaden, ist das in der Regel versichert. Zerkratzt der Hund aber die Türen in einer Mietwohnung, muss die Versicherung nicht zahlen.

Ist der Schaden plötzlich und unvorhergesehen entstanden, wird sie in Leistung gehen, kratzte der Hund aber über mehrere Jahre und der Schaden ist offenen Auges verursacht worden, kann sich die Versicherung weigern, eine Leistung zu erbringen. Ein grob fahrlässiges Verhalten des Tierhalters ist ebenfalls nicht abgesichert!

Des Weiteren sollte beachtet werden, dass die Versicherung immer nur die vereinbarte Summe abzüglich des Selbstbehaltes zahlen wird. Dieser muss in jedem Schadensfall oder bis zu einer jährlich festgesetzten Grenze aufgebracht werden.

Fazit: Die Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar

Wer als Hundehalter nicht vor unliebsamen Kosten stehen will, die er selbst zu tragen hat und die auch enorm hoch sein können, sollte sich um eine gute Haftpflichtversicherung bemühen. Das heisst, dass diese eine sinnvolle Deckungshöhe von mindestens drei Millionen Franken aufweisen sollte.

Der Grund: Personenschäden können schnell sehr teuer werden und sind meist mit Vermögensschäden verbunden. Diese wiederum sind in den meisten Fällen nur mit einer passenden Versicherung abzudecken, denn nur die wenigsten Hundehalter werden das zur Schadensbegleichung nötige Eigenkapital haben. Zudem ist die Versicherung ohnehin in den meisten Kantonen der Schweiz eine Pflichtversicherung.

Teilen

Tierersicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: