Kann die Versicherung den Vertrag im Schadensfall kündigen?

Grundsätzlich ist die Tierversicherung ähnlich aufgebaut wie eine Krankenversicherung für Menschen und funktioniert auch so. Das bedeutet leider auch, dass dem Versicherten im Schadensfall gekündigt werden kann. Viele Versicherte sind überrascht, dass nicht nur sie, sondern auch die Tierversicherungen ein Sonderkündigungsrechthaben. Doch ganz so einfach kann sich auch eine Versicherung nicht aus dem Vertrag mogeln.

Tierversicherung Kündigung

Kündigung im Schadensfall möglich

Das Gesetz erlaubt beiden beteiligten Parteien, dass sie den Vertrag kündigen können. Das heisst, dass sowohl Versicherung als auch Versicherter aus wichtigem Grund bzw. zum Ablauf des Versicherungsjahres die Kündigung beibringen kann. Dennoch: Es darf keine Leistung für einen laufenden Schadensfall verweigert werden. 

Ein Beispiel:

Hündin Fridoline ist seit zwei Jahren bei der xy-Versicherung rundum abgesichert, wobei im Schadensfall kein Limit für die Kostenbeteiligung besteht. Nun wird eine Atemwegserkrankung bei Fridoline festgestellt und die Kosten für die Behandlung werden an die Versicherung übermittelt. Diese zahlt anfangs die Tierarztrechnungen und stellt dann die Leistungen ein. Gleichzeitig geht eine Kündigung an die Besitzerin von Fridoline heraus. 

Ganz klar: So etwas kommt zwar vor, doch es ist rechtlich nicht erlaubt. Die Versicherung kann zwar derartige Regelungen in ihrem Kleingedruckten festhalten, doch umsetzen darf sie sie nicht. Dieses Vorgehen gilt als unlauter und damit als widerrechtlich. Somit ist die Vorgehensweise ungültig, die xy-Versicherung muss die Kosten für die Behandlung von Fridoline zahlen. Ärgerlich nur, dass dies mit einem Rechtsstreit verbunden ist und sich dieser in die Länge zieht. Fridoline muss aber behandelt werden, was das Vorstrecken der Kosten durch die Besitzerin bedeutet und letzten Endes hohe Mehrkosten für diese, weil sie einen Rechtsanwalt bezahlen muss.

Auch andere Regelungen sind möglich

Es gibt aber auch Tierversicherer, denen es an einer guten Geschäftsbeziehung gelegen ist. Bei diesen haben die Versicherungsnehmer eine Art Probezeit, die zum Beispiel drei Jahre betragen kann. Während dieser Zeit werden Schäden beglichen, sollten sich allerdings im Rahmen bewegen. Danach geht der Vertrag in eine Art unkündbares Verhältnis über und die Versicherung verzichtet auf ihr Recht einer Kündigung im Schadensfall. Das bedeutet für den Versicherungsnehmer ein deutliches Plus an Sicherheit, denn er kann sich darauf verlassen, dass die Versicherung auch nach der Meldung eines Schadensfalls noch weiter bestehen wird.

Fazit: Kündigung ist möglich, aber an Bedingungen geknüpft

Zusammenfassend lässt sich daher festhalten, dass die Kündigung im Schadensfall möglich ist. Dennoch muss die Versicherung einen laufenden Versicherungsfall erst zu Ende bringen bzw. die Leistung so weit erbringen, bis die maximale Deckungssumme, die vertraglich zugesichert wurde, erreicht ist. Danach allerdings darf sie dem Versicherungsnehmer die Kündigung zukommen lassen. Versicherer, die nach einer festen Vertragslaufzeit auf ihr Kündigungsrecht im Schadensfall verzichten, sind mittlerweile auf dem Markt zu finden und sollten bevorzugt werden.

Hier können Sie die Angebote zur Haustierversicherung vergleichen! Beziehen Sie bei einem Vergleich unbedingt die Vorgehensweisen im Schadensfall ein, wenn Sie rundum abgesichert sein wollen, und lesen Sie vor der Vertragsunterzeichnung auch das Kleingedruckte.

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