Schweizer Krankenkassen: Wann müssen Kinder angemeldet werden?

Die Geburt eines Kindes ist ein Segen für Familien. Doch damit die Jungen und Mädchen von Beginn an ein unbeschwertes Leben führen können, ist eine eigene Krankenversicherung in der Schweiz dringend erforderlich. Doch welche Fristen müssen Eltern nach der Geburt Ihres Nachwuchses einhalten? Was geschieht, wenn die Kinder schon krank das Licht der Welt erblicken? Der nachfolgende Ratgeber gibt Aufschluss.

Familienversicherung

Festgelegte Regeln durch das Krankenversicherungsgesetz

Das Krankenversicherungsgesetz legt in der Schweiz fest, dass Eltern innerhalb von drei Monaten nach der Geburt des Kindes zur Versicherung bei der Krankenkasse verpflichtet sind. Die Krankenversicherungsunternehmen gewährleisten eine Absicherung bei einem Unfall oder im Krankheitsfall. 

Der Versicherungsschutz ist in der Schweiz obligatorisch. Durch die Anmeldung werden die Jungen und Mädchen automatisch auf den Zeitpunkt ihrer Geburt rückversichert. Lassen Eltern diese Drei-Monats-Frist verstreichen, bildet sich automatisch eine Lücke. 

In diesem Fall ist die Grundversicherung trotz der verspäteten Anmeldung verpflichtet, das Kind aufzunehmen. Allerdings steht es dem Versicherungsunternehmen in diesem Fall frei, die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Serviceleistungen zu verweigern.

Auf Nummer sicher gehen: Mit einer Anmeldung vor der Geburt des Kindes

Eltern gehen deshalb in der Schweiz auf Nummer sicher, wenn sie den neuen Erdenbürger schon vor der Geburt für eine Grundversicherung anmelden. Nach der Geburt eines Kindes herrscht in vielen Familien Ausnahmezustand. Die Kleinsten verlangen ihren Eltern alles ab. Organisatorische Aufgaben geraten schnell in Vergessenheit. In diesem Fall hilft eine vorzeitige Anmeldung weiter.

Erkrankte Kinder werden ebenfalls in die Grundversicherung aufgenommen

In der Schweiz sind Krankenversicherungen dazu verpflichtet, erkrankte Kinder ebenfalls vorbehaltlos in die Grundversicherung aufzunehmen. Möchten die Mütter und Väter kranke Kinder nach der Geburt jedoch für eine Zusatzversicherung anmelden, darf das Versicherungsunternehmen auf einen Vorbehalt verweisen oder den Antrag auch komplett ablehnen. 

Aus dem Grund sind Eltern wiederum gut beraten, einen Antrag für eine Zusatzversicherung bereits vor der Geburt zu stellen. Allerdings bieten diesen Service längst nicht alle Krankenversicherungen an.

Die Wahl der Zusatzversicherung mit Bedacht auswählen

Auf welche Zusatzversicherung im Einzelfall die Wahl fällt, dürfen Eltern natürlich allein entscheiden. Dennoch belegen aktuelle Statistiken, dass immer mehr Kinder auf kostenintensive Zahnkorrekturen angewiesen sind. Der Abschluss einer Zahnversicherung wird ebenfalls direkt nach der Geburt empfohlen. 

Zu späteren Zeitpunkten fordern die meisten Anbieter für Zusatzversicherungen in der Schweiz eine umfassende zahnärztliche Untersuchung, bevor die Kinder in die Schweiz aufgenommen werden. Die Angebote einzelner Versicherungsanbieter unterscheiden sich zum Teil eklatant. Folgende Zusatzversicherungen kommen ebenfalls in Betracht:

    • Zusatzversicherungen für eine Kostenübernahme für Kontaktlinsen und Brillen
    • Zusatzversicherungen für alternative Behandlungsformen
    • Spitalversicherungen

Das Preis-Leistungs-Verhältnis einzelner Versicherungsangebote überprüfen

Umso wichtiger ist es deshalb, Angebote detailliert zu überprüfen – mit besonderem Hauptaugenmerk auf das Preis-Leistungs-Verhältnis. Ein weiterer wichtiger Faktor ist ausserdem, dass zahlreiche Versicherungsunternehmen für Zahn-Policen eine sogenannte Karenzfrist von mehreren Monaten in ihre Versicherungsverträge einbeziehen. 

Diese Regelung hat für Versicherungsnehmer zum Teil drastische Folgen. Unter diesen Umständen ist es durchaus möglich, dass vom individuellen Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bis zum Fristablauf keine Behandlungskosten übernommen werden. 

In diesem Fall müssten die Versicherungsnehmer – trotz abgeschlossener Versicherung – die Gebühren für die Behandlungen tragen.

Die Wahl der Kasse gut durchdenken

Generell sollten sich junge Eltern vor Augen führen, dass die ausgewählte Krankenkasse nicht unbedingt die gleiche Versicherungsgesellschaft wie die der Eltern sein muss. Ein Vergleich lohnt sich. Schliesslich können sich Unterschiede auf mehrere hundert Franken belaufen. 

Generell haben die Jungen und Mädchen in der Grundversicherung keine obligatorische Franchise. Das bedeutet, dass Eltern lediglich zehn Prozent an Selbstbehalt bis höchstens 350 Franken pro Jahr entrichten. Entscheiden sich die Eltern hingegen für eine Franchise von 100 bis 600 Franken, erhalten sie einen Prämienabschlag. 

Allerdings macht das Franchisemodell für Kinder im Regelfall keinen Sinn, da Kleinkinder engmaschig vom Arzt untersucht und behandelt werden. 

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