Welche Impfungen deckt die Grundversicherung ab?

Die Grundversicherung trägt in der Schweiz die Kosten für alle Basisimpfungen, die für Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene empfohlen werden. All diese Impfungen sind im Schweizerischen Impfplan schriftlich festgehalten. 

Um stets dem neuesten Stand der Medizin zu entsprechen, aktualisiert die Eidgenössische Kommission für Impffragen, die EKIF, diesen Plan in Kooperation mit dem BAG beziehungsweise Bundesamt für Gesundheit regelmässig.

Familienversicherung

In der Schweiz wird zwischen drei Kategorien empfohlener Impfungen unterschieden:

    • empfehlenswerte Basisimpfungen für alle Altersgruppen
    • empfehlenswerte ergänzende Impfungen
    • Impfungen, die für spezielle Risikogruppen bzw. Risikosituationen empfohlen werden

Als Ergänzung zu den Basisimpfungen beugen Impfungen der zweiten Kategorie deutlich definierten Risiken wie einer Meningokokken-Ansteckung vor. Diese Impfungen sind für die öffentliche Gesundheit zwar nur wenig sinnvoll. 

Doch für das einzelne Individuum sind diese Impfungen äusserst vorteilhaft. Der dritten Kategorie gehören wiederum Impfungen an, die auf einen Schutz besonders anfälliger Personengruppen wie Menschen mit unzureichendem Immunschutz oder Frühgeborene abzielt. 

Ausserdem sind diese Impfungen für Personen empfehlenswert, die häufig mit anfälligen bzw. kranken Personen in Kontakt stehen. Diesen Risikogruppen gehören beispielsweise Mediziner oder Pflegepersonal an.

Diese Impfungen deckt die Grundversicherung ab

Für nachfolgende Impfungen trägt die Grundversicherung die Kosten generell, jedoch abzüglich Franchise und Selbstbehalt:

    • Windpocken (Varizellen)
    • Masern, Mumps, Röteln (MMR)
    • Tetanus (alle zehn Jahre nachimpfen)
    • Diphtherie (alle zehn Jahre nachimpfen)
    • Haemophilus Influenzae Typ B
    • Keuchhusten (Pertussis)
    • Kinderlähmung (Poliomyelitis)
    • Pneumokokken
    • Hepatitis B
    • Hepatitis A (nur für spezielle Risikogruppen)
    • Gebärmutterhalskrebs (HPV bzw. Humane Papillomaviren): falls Impfung infolge eines kantonalen Programms erfolgt, werden die Kosten für Mädchen von 11 bis 19 Jahren rückvergütet
    • Influenza: Impfung für Personen mit erhöhtem Risiko für komplizierte Grippeerkrankung sowie für Personen ab 65 Jahren

Eine Kostenübernahme für eine Tetanusimpfung erfolgt nach einem Unfall durch die SUVA, falls laut Impfplan zugleich eine Impfung gegen Keuchhusten angeraten wird.

Diese empfohlenen ergänzenden Impfungen übernimmt die Grundversicherung

Nachfolgende Impfungen übernimmt die Grundversicherung in der Schweiz mit gewissen Einschränkungen, die ebenfalls aufgeführt sind. Ein Beispiel ist die Meningokokkenimpfung, deren Kosten die Grundversicherung bei einer Impfung für Kinder von zwei bis fünf Jahren sowie für Jugendliche von 11 bis 15 Jahren übernimmt. 

Allerdings trägt die Grundversicherung die damit verbundenen Kosten nur abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Ausserdem trägt die Grundversicherung die Kosten für die Impfung gegen HPV für Frauen von 20 bis 26 Jahren sowie für männliche Patienten von 11 bis 26 Jahren. 

Diese Kosten übernimmt die Versicherung befreit von der Franchise im Rahmen kantonaler Programme. Allerdings ist es hierbei wichtig, dass die erste Impfung des Impfschemas vor dem 27. Geburtstag beginnt.

Impfungen aufgrund bestimmter Risikofaktoren

Eine Vergütung der für Risikosituationen oder Risikogruppen empfohlenen Impfungen erfolgt in aller Regel durch den Arbeitgeber oder die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ergänzt tragen die Grundversicherungen die Kosten für FSME-Impfungen für Personen ab sechs Jahren abzüglich Selbstbehalt und Franchise. 

Allerdings wird diese Impfung nur für Menschen gewährleistet, die sich vermehrt in Regionen mit FSME-Impfempfehlung aufhalten. Auch in diesen Fällen werden Arbeitgeber zur Kostenübernahme der Impfung verpflichtet, deren Angestellte sich aus beruflichen Gründen vermehrt in diesen Gebieten aufhalten. 

Im Gegenzug sind Impfungen von der Kostenübernahme durch die Grundversicherung ausgeschlossen, die für Ferienreisen notwendig sind. In diese Kategorie fallen beispielsweise Tollwut, Gelbfieber oder die Japanische Enzephalitis.

Die Impfwoche: Ein besonderer Event

Zum wiederholten Male hat sich die Schweiz mittlerweile schon an der Europäischen Impfwoche beteiligt, die durch die Weltgesundheitsorganisation veranstaltet wird. Dieses Ereignis soll immer mehr Menschen dazu bewegen, regelmässig ihren Impfstatus zu kontrollieren. 

Diese Impfwoche bietet allen Schweizer Einwohnern die Gelegenheit, das elektronische Impfbuch unter www.meineimpfungen.ch validieren zu lassen. Führt die Überprüfung dazu, dass Impfungen fällig sind oder gar komplett fehlen, erhalten die Inhaber via SMS oder Mail darüber Bescheid. 

Ausserdem unterstützt die Schweiz die Initiative dabei, masernfrei zu bleiben bzw. zu werden. 

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