Familienversicherung: Gibt es Möglichkeiten für einen kostenfreien Krankenkassen-Beitritt?

Wer bereits in der Schweiz wohnhaft ist oder in dem Land sesshaft werden möchte, unterliegt der obligatorischen Krankenpflegeversicherungspflicht. Das bedeutet für Schweizer Bürger wiederum, dass jedes Familienmitglied eine Grundversicherung abschliessen muss.

Lebensversicherung

In der Schweiz gibt es keine Familienversicherungen

Im gesamten Land sind ungefähr 90 Krankenversicherungen ansässig, unter denen sich Versicherungsnehmer die favorisierte Versicherungsgesellschaft auswählen dürfen.

Das Leistungsspektrum einzelner Krankenkassen unterscheidet sich nicht voneinander. Doch wer das Grundpaket durch den Abschluss einer Zusatzversicherung aufwerten möchte, sollte einzelne Angebote detailliert unter die Lupe nehmen.

In Anlehnung ans deutsche System von privaten Krankenversicherungen entrichten Versicherungsnehmer einkommensunabhängige Kopfprämien, die jedoch von Kanton zu Kanton sowie von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren. Doch im Gegensatz zum deutschen Krankenversicherungssystem gibt es in der Schweiz keine Familienversicherungen.

Reduzierte Beitragssätze für Kinder und Jugendliche

Einen Vorteil haben Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren dennoch. Denn in der Schweiz sind reduzierte Beitragssätze für bestimmte Personengruppen gültig. Von diesen Regelungen profitieren folgende Versicherungsnehmer

    • Kinder
    • Jugendliche
    • junge Erwachsene
    • Personen mit geringem Einkommen

Eine Beispielrechnung gibt Aufschluss

Eine Aufschlüsselung der in der Schweiz für eine Krankenversicherung notwendigen Kosten wirkt zwar im ersten Moment etwas unübersichtlich. Doch der Blick ins Detail verrät, dass diese Zusammensetzung dennoch klar untergliedert ist. 

Generell gilt, dass Versicherte zumeist einen Teil der Behandlungskosten übernehmen müssen. Die generellen Beiträge für eine Krankenversicherung sind zwar vergleichsweise gering. Doch zu diesen Kosten wird ausserdem die Kostenbeteiligung addiert, die sich wiederum aus einem Selbstbehalt des Rechnungsbetrags von 10 Prozent sowie der ordentlichen Franchise berechnet. 

Dieses Modell lässt sich anhand von diesem Rechenbeispiel schnell erläutern.

Für Kinder und Jugendliche fällt keine ordentliche Franchise an

In diesem Beispiel müssen Versicherungsnehmer einen monatlichen Beitrag von 250 Euro für die Krankenkasse bezahlen. Dazu wird das jährliche Franchise addiert, das in diesem Beispiel für Erwachsene 300 Franken pro Jahr beträgt. 

An diesem Punkt setzt die familienfreundliche Schweizer Politik an. Denn Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr müssen in der Schweiz keine ordentliche Franchise entrichten. Demgegenüber steht allerdings wiederum der Selbstbehalt, der sich auf zehn Prozent der jährlichen Behandlungskosten beläuft. 

Sind im Laufe eines Jahres Behandlungskosten von insgesamt 2.000 Franken aufgekommen, wird die Summe des ordentlichen Franchise vom Rechnungsbetrag subtrahiert. Zudem werden von den verbleibenden 1.700 Franken noch einmal 10 Prozent des Selbstbehaltes von der Krankenkasse berechnet. 

Darauf basierend, würde ein Versicherungsnehmer von dem kompletten Behandlungsentgelt nur 470 Franken selbst übernehmen, zuzüglich der monatlich zu entrichtenden Kassenbeiträge. Das Maximum des Selbstbehalts beläuft sich dementsprechend auf 700 Franken pro Jahr. 

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr reduziert sich der Anteil auf 350 Franken. Wer möchte, darf den Anteil der ordentlichen Franchise auch erhöhen, um den Selbstbehalt im Bedarfsfall zu minimieren.

Finanzielle Vorteile für jüngere Menschen

Dieses Beispiel veranschaulicht zwar, dass es in der Schweiz keine wie aus Deutschland bekannte Familienversicherung gibt. Dennoch profitieren Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von einigen Vorteilen, die ihnen das Schweizer Krankensystem bietet. 

Gibt es Möglichkeiten für einen kostenfreien Krankenkassen-Beitritt? Diese Optionen bestehen in der Schweiz nicht. Dennoch werden jüngere Menschen vergleichsweise wenig zur Kasse gebeten.

So funktioniert der Beitritt für Kinder und Jugendtliche zur Krankenkasse

Kinder bis zu 18 Jahren sind nach ihrer Geburt automatisch über eine Grundversicherung abgesichert. Nach der Geburt eines Kindes sind Eltern verpflichtet, das Neugeborene spätestens drei Monate nach der Geburt bei einer Krankenkasse anzumelden. 

Bei der Entscheidung für oder gegen eine Krankenversicherung obliegt den potentiellen Versicherungsnehmern komplette Wahlfreiheit. Die Leistungen dieser Grundversicherung ist für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Grundversicherung zwar bei allen Krankenkassen identisch. 

Allerdings unterscheidet sich die Höhe der Prämien deutlich von Anbieter zu Anbieter. Im Zweifelsfall ist empfehlenswert, Angebote verschiedener Anbieter online miteinander zu vergleichen. 

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