Privatkredit und Steuern: Das Wichtigste im Überblick

Für Unternehmen ist der Abzug von Steuern gang und gäbe, sie können diesen Gewinn mindernd geltend machen. Doch wie sieht es mit dem Privatkredit aus? Der Schuldzinsabzug ist im Rahmen der Steuererklärung nämlich sehr wohl möglich.

Privatkredit und Steuern: Das Wichtigste im Überblick

Schuldzinsen von der Steuer abziehen?

Die übers Jahr gezahlten Schuldzinsen können von Privatpersonen von den steuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden. Das gilt sowohl bei der kantonalen Einkommenssteuer als auch bei der Bundessteuer, wobei ein Freibetrag von 50.000 Schweizer Franken eingeräumt wird. Die Zinsen dürfen bis zur Höhe des Bruttoertrags aus dem Privatvermögen abgezogen werden. Diese Regelung bezieht sich auch auf die Schuldzinsen, die durch einen Privatkredit anfallen bzw. für diesen zu zahlen sind. Der Freibetrag ist in der Regel ausreichend, um die Zinsen in vollem Umfang abziehen zu können.

Der Abzug der Schuldzinsen lohnt sich tatsächlich! Wenn ein Privatkredit von zum Beispiel 30.000 Schweizer Franken aufgenommen wurde, welcher über 36 Monate läuft, können sich die Zinsen im ersten Jahr auf rund 2.000 Schweizer Franken summieren. Liegt der Steuersatz bei zehn Prozent, kann eine steuerliche Ersparnis von 200 Schweizer Franken möglich sein.

Was kann geltend gemacht werden?

Sie als Kreditnehmer überweisen aber nicht nur die Zinsen auf das Konto des Kreditgebers, sondern die Tilgungsrate plus die Zinsen. Die Schuldzinsen sind abzugsfähig, der Anteil der Tilgung jedoch nicht. Das heisst, dass Sie bei Ihrer Steuererklärung auch nur den Teil der Schuldzinsen ansetzen dürfen und nichts, was darüber hinaus geht. Damit wird der abzugsfähige Teil in jedem Jahr geringer, denn die Zinsen werden immer nur von dem verbleibenden Kreditbetrag berechnet. Der Tilgungsanteil steigt jedoch an. Wenn Sie die möglichen abzugsfähigen Beträge kurz vor Ende der Kreditrückzahlung und zu Beginn der Tilgung vergleichen, sehen Sie daher auch erhebliche Unterschiede in der Höhe der Abzugssummen.

Der Abzug der Schuldzinsen wird wie folgt vorgenommen:

    • Sie erhalten im Januar eine Bescheinigung des Kreditgebers über die Höhe der erfolgten Zinszahlungen.
    • Sie tragen die Angaben zu den abzugsfähigen Schuldzinsen und zur noch ausstehenden Restschuld in das entsprechende Formular zu den „Privatschulden“ ein.
    • Sie übernehmen die Summe aller Schuldzinsen aus Privatkrediten in das Hauptformular.
    • Sie fügen der Steuererklärung eine Kopie der einzelnen Bescheinigungen über die Schuldzinsen bei.

Sollten Sie nicht automatisch eine Bescheinigung darüber erhalten, welche Schuldzinsen Sie gezahlte haben, können Sie diese auch direkt beim Kreditgeber anfordern.

Auch für private Kredite abzugsfähig

Wird ein Privatkredit von Verwandten oder Freunden in Anspruch genommen, können auf die Kreditsumme natürlich auch Zinsen vereinbart werden. Diese sind abzugsfähig, wobei die Abzugsfähigkeit sogar bei anderen Kreditformen gilt (zum Beispiel bei Schulden aus Kreditkartenzahlungen). Wichtig: Sie dürfen keine Leasinggeschäfte steuerlich geltend machen, denn Leasing gilt rechtlich gesehen als Miete und nicht als Kredit. Wenn Sie eine neue Anschaffung wie ein Auto planen, sollten Sie daher den Kredit als Finanzierungsmöglichkeit nutzen als ein Leasing.

Tipp: Fügen Sie der Steuererklärung Kopien des privaten Kreditvertrags und Belege von der Bank über die erfolgten Zahlungen bei, da Sie bei privaten Darlehen keine aktuelle Zinsbescheinigung bekommen.

Als Zusammenfassung lässt sich festhalten

Schuldzinsen für private Kredite sind abzugsfähig und können sich steuermindernd auswirken.
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