10 gute Gründe, wieso Sie eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abschliessen sollten!

Die Empfehlung ist klar: Schliessen Sie eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung ab und Sie sind vor zahlreichen Forderungen und hohen Kosten geschützt.

Gründe für eine Hausratversicherung

Diese Gründe sprechen für den Abschluss einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung:

1. Finanzieller Schutz

Schadenersatzforderungen, Gutachterkosten, Vermögensausfallentschädigungen und viele weitere Kosten können auf Sie zukommen, wenn Sie keine Privathaftpflichtversicherung haben. Die Versicherung hingegen bietet Schutz vor Haftpflichtansprüchen Dritter.

2. Neuanschaffungen möglich

Stellen Sie sich vor, Ihr Haus oder Ihre Wohnung brennt oder es gibt einen Leitungswasserschaden. Das gesamte Mobiliar ist zerstört! Hier stecken hohe Kosten drin, denn eine komplette Basiseinrichtung einer mittelgrossen Wohnung kann sich auf mehrere Zehntausend Franken belaufen. Sind persönliche Wertgegenstände in der Wohnung gewesen, die den Vermögenswert deutlich erhöhen, wird der Schaden noch grösser. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden durch Feuer, Raub, Diebstahl, Wasser oder Elementareinflüsse.

3. Schutz vor weiteren Kosten

Die Hausratversicherung übernimmt auch die Kosten, die infolge eines Versicherungsfalles entstehen. Müssen Schlösser ausgetauscht werden, weil ein Dieb diese bei seinem Einbruchsversuch zerstört hat, oder werden Schadensvermeidungsmassnahmen angewendet (Löschen mit Pulver statt mit Wasser), entstehen dafür Kosten. Die Versicherung übernimmt diese ebenso wie den Ersatz des zerstörten Hab und Gutes.

4. Spezielle Aspekte des Lebens können versichert werden

Schützen Sie sich durch den Abschluss der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung auch in speziellen Fällen. Sie leihen sich fremde Pferde aus, um diese zu nutzen? Sie leihen sich – wenn auch selten – ein fremdes Fahrzeug aus, um von A nach B zu gelangen? In diesen und weiteren Fällen greift die Hausrat- und Haftpflichtversicherung, die auch als Kombi-Produkt abgeschlossen werden kann und damit einen sehr guten Rundum-Schutz bietet.

5. Schutz vor Blitzschlägen

Die alljährlichen Wetterkapriolen werden immer stärker und sind schlecht vorhersehbar. Durch die Hausratversicherung schützen Sie sich vor hohen Kosten, die aufgrund eines Blitzeinschlags auf Sie zukommen können. Ein einziger Blitz reicht, um sämtliche Elektrogeräte im Haus zu zerstören. Dank der Hausratversicherung werden diese zum Neuwert ersetzt, sodass Sie gleichwertige Geräte erwerben können.

6. Unterwegs abgesichert sein

Die normale Hausratversicherung schützt nur den Hausrat, der sich im Haushalt befindet oder der kurzzeitig ausser Haus ist (zum Beispiel bei einem Umzug). Mit der Ergänzung des einfachen Diebstahls (auswärts) sind auch Fahrräder, Handtaschen und Notebooks sowie weitere Gegenstände geschützt. Diese werden im Schadensfall ebenfalls zum Neuwert ersetzt.

7. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt

Wer schon einmal einen Brief mit einer Kostenforderung durch einen angeblich Geschädigten erhalten hat und keine Versicherung hatte, konnte nur durch den Gang zum Anwalt Schlimmeres verhindern. Wer hingegen eine Privathaftpflichtversicherung hat, übergibt dieser den Fall. Sie prüft eventuell bestehende Haftpflichtansprüche und wehrt diese ab, sollten sie nicht berechtigt sein. Diese Aufgabe würde nicht einmal die Rechtsschutzversicherung übernehmen!

8. Weltweit geschützt

Der Schutz aus einer Privathaftpflichtversicherung besteht weltweit. Das heisst, dass Sie auch auf Reisen gegen Ansprüche Dritter geschützt sind. Sollten Sie im Urlaub einer anderen Person unbeabsichtigt einen Schaden zufügen, wird die Privathaftpflichtversicherung einspringen und dafür sorgen, dass die Ansprüche erfüllt werden. Sie sind vor den finanziellen Folgen geschützt.

9. Schutz der ganzen Familie

Die Hausratversicherung bezieht sich auf den genannten Haushalt und die Personen, die in diesem gemeldet sind. Auch die Privathaftpflichtversicherung kann mehrere Personen schützen, wenn sie als Familienversicherung abgeschlossen wird. Ansprüche gegen Mitversicherte können aber nicht geltend gemacht werden.

10. Schutz schon mit geringem Selbstbehalt möglich

Die meisten Versicherer verlangen einen Selbstbehalt pro Schadensfall vom Versicherten. Dabei reicht es, den geringstmöglichen Selbstbehalt zu vereinbaren. Möglich ist es je nach Anbieter auch, gänzlich auf den Selbstbehalt zu verzichten. Dafür werden allerdings die Prämien höher.

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