Familienrecht: Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Die Antwort auf die Frage in der Überschrift ist klar: in der Regel gar nichts! Der Grund: Streitigkeiten, die dem Familienrecht zuzuordnen sind, werden in der Regel aus dem Leistungskatalog der Rechtsschutzversicherungen gestrichen.

Rechtsschutzversicherung

Diese Streitigkeiten ziehen sich oft lange hin und sind sehr kostenintensiv. Nur wenige Versicherer bieten überhaupt Leistungen in diesem Bereich an. Das gilt auch für Streitigkeiten, die sich auf das Scheidungs- und das Erbrecht beziehen.

Teilweise offerieren die Versicherer aber eine kostenlose Erstberatung. Diese muss bei einem internen Anwalt durchgeführt werden und ist auf Kosten von maximal 500 Schweizer Franken pro Fall und Kalenderjahr beschränkt. Oftmals lassen sich weitere Streitigkeiten nach einer solchen Beratung vermeiden oder aus dem Weg räumen. Darüber hinausgehende Leistungen werden aber auch von diesen Versicherungsanbietern nicht übernommen, sodass eventuell anfallende Anwalts- und Prozesskosten selbst getragen werden müssen.

Versicherten sei daher geraten, sich zum einen gut über den Anbieter der gewählten Rechtsschutzversicherung zu informieren bzw. den gebotenen Leistungsumfang in puncto Familienrecht genau unter die Lupe zu nehmen. Zum anderen ist es teilweise möglich, gegen Zahlung einer höheren Prämie Zusatzleistungen zu versichern, die im Einzelfall hilfreich sein können.

Versicherten sei daher geraten, sich zum einen gut über den Anbieter der gewählten Rechtsschutzversicherung zu informieren bzw. den gebotenen Leistungsumfang in puncto Familienrecht genau unter die Lupe zu nehmen.

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