Rechtsschutz nach einem Unfall

Eine Rechtsschutzversicherung deckt auch die Kosten, die aus Streitfällen nach einem Unfall resultieren. Es gibt dabei zwei Arten der Rechtsschutzversicherung: die Privat- und die Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Rechtsschutz nach einem Unfall

Es ist möglich, beide zu kombinieren und somit zwei Produkte in einer Versicherung zu führen. Es ist ebenso möglich, beide Versicherungen separat abzuschliessen. Die Privatrechtsschutzversicherung deckt dabei die folgenden Fälle ab:

    • Patientenrecht: Streitigkeiten nach einer nicht korrekten Behandlung oder allgemein resultierend aus einer ärztlichen Behandlung nach einem Unfall.
    • Privat- und Sozialversicherungen: Werden eigentlich rechtmässige Rückerstattungen verweigert, kann der Rechtsfall an die Privatrechtsschutzversicherung übergeben werden.
    • Versicherungsrecht: Zahlt eine Unfallversicherung nicht, übernimmt die Rechtsschutzversicherung den Fall.
    • Schadenersatz: Wird Schadenersatzklage eingereicht, werden die Kosten dafür durch die Rechtsschutzversicherung übernommen.
    • Opferhilfe: Es erfolgen eine Beratung sowie die Soforthilfe, die Rechtsschutzversicherung hilft auch ergänzend zu anderen Leistungen der Opferhilfe.

Der zweite Bereich wird durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt, wobei die Art, wie Sie im Strassenverkehr unterwegs sind – zu Fuss, mit dem Auto oder mit dem Fahrrad, mit dem Bus oder mit der Bahn –, keine Rolle spielt. Die folgenden Bereiche sind dabei abgesichert:

    • Schuldfrage: Ist die Schuld nicht geklärt und sind Sie der Meinung, keine Schuld zu tragen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Klärung des Falls.
    • Wiedergutmachung: Die Rechtsschutzversicherung tritt ein, wenn der Unfallgegner, seiner Pflicht zur finanziellen Wiedergutmachung des Schadens nicht nachkommt.
    • Eigene Versicherung: Will die eigene Kaskoversicherung den Schaden nicht übernehmen, tritt die Rechtsschutzversicherung ein.
    • Verkehrsgesetz: Wurde gegen das Verkehrsgesetz verstossen, wird die Rechtsschutzversicherung tätig. Das kann beispielsweise beim Führerscheinentzug trotz ungeklärter Schuldfrage der Fall sein.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Prozess- und Anwaltskosten sowie eine Beratung des Versicherungsnehmers. Ausserdem tritt sie bei Schadenersatzforderungen ein. Wichtig: Meist ist eine Wartefrist zwischen einem und drei Monaten einzuhalten, bereits laufende Rechtsstreitigkeiten werden nicht übernommen. Melden Sie einen Schaden während der Wartefrist, wird dieser Fall abgelehnt.

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