So kündigen Sie Ihre Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung

Die einzelnen Versicherungsgesellschaften regeln die zutreffenden Kündigungsfristen und sämtliche Kündigungsmodalitäten in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Grundsätzlich wird der Vertrag zur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung durch Kündigung beendet, wobei die vom Vertrag oder Gesetz vorgeschriebenen Gründe zu berücksichtigen sind. 

Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung kündigen

Wichtig: Wenn eine Kündigung nicht rechtzeitig beim Versicherer eintrifft, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr. Man spricht hier von einer „stillschweigenden Verlängerung“. In der Regel beträgt die übliche Kündigungsfrist drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres.

Diese Fristen gelten für einzelne Kündigungsgründe

Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick darüber, wann Sie aus welchem Grund den Vertrag zur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung kündigen können:

    • Kündigung nach Mindestlaufzeit
      Kündigungsfrist: drei Monate, Vertrag endet zum Ablauf des Versicherungsjahres
    • Kündigung nach Erhöhung der Prämien oder des Selbstbehaltes
      Kündigungsfrist: keine Frist, aber vor Ablauf des betreffenden Versicherungsjahres, Vertrag endet zum Ablauf des Versicherungsjahres
    • Kündigung durch Prämienerhöhung wegen Gefahrenerhöhung
      Kündigungsfrist: 30 Tage ab Zustellung der Anzeige zur Prämienerhöhung, Vertrag endet 30 Tage nach Eintreffen des Kündigungsschreibens beim Versicherer
    • Kündigung wegen Verletzung der Informationspflichten
      Kündigungsfrist: vier Wochen ab Kenntnisnahme der Verletzung, Vertrag endet mit Eintreffen der Kündigung
    • Kündigung wegen Leistungserbringung im Schadensfall
      Kündigungsfrist: 14 Tage nach Kenntnis der Auszahlung, Vertrag endet 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherer

Auch der Versicherer selbst kann den Vertrag zur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung kündigen und muss lediglich bei einer Kündigung wegen Versicherungsbetrug keine Kündigungsfrist einhalten. In dem Fall endet der Vertrag automatisch mit Eintreffen der Kündigung.

So kündigen Sie den Vertrag zur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung

Wenn Sie den Vertrag zur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung kündigen wollen, können Sie dies mit einem formlosen Schreiben tun. Schreiben Sie die Versicherung direkt an und achten Sie dabei auf die Einhaltung der oben genannten Kündigungsfristen. Sie können für eine Kündigung auch ein Formblatt verwenden, welches es im Internet zum Ausfüllen gibt. Erwähnen Sie die Vertragsnummer Ihrer Versicherung und den Grund für die Kündigung, damit die Versicherung die jeweilige Frist selbst korrekt zuordnen und den Vertrag entsprechend beenden kann. Vergessen Sie nicht die Unterschrift!

Teilweise bieten Versicherer den Service an, dass sie die Kündigung bei der alten Versicherung ihrer neuen Versicherungsnehmer übernehmen. Das heisst, dass Sie einen Anbieter für Ihre neue Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung aussuchen und diesem die Freigabe erteilen, die Kündigung Ihrer früheren Versicherung für Sie durchzuführen. Sie sparen sich damit jede Menge Aufwand und Papierkram.

Fazit zur Kündigung der Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung

Sie können die Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung aus verschiedenen Gründen kündigen. Sei es, weil es eine Verletzung der Informationspflichten des Versicherers gab oder weil Sie nach einem beglichenen Schaden mit einer Neuberechnung Ihrer Prämien bedacht worden sind: Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Versicherung zu kündigen. Für die einzelnen Kündigungsgründe gibt es unterschiedliche Fristen, die eingehalten werden müssen, der Vertrag endet entsprechend des

Kündigungsgrundes entweder sofort oder zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Wenn Sie vor der Kündigung der alten Versicherung die Angebote für eine neue Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung vergleichen, haben Sie hier die Möglichkeit dazu!

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