Orthopädische Hilfsmittel: Tragen Tierversicherungen Rollstühle für Hunde?

Wenn bei einem Hund ein Gelenkschaden diagnostiziert wird oder gar ein Körperteil abgenommen werden muss, stellt sich die Frage, ob derlei Schäden die Tierversicherung trägt. Hier hilft nur die Rückfrage bei dem betreffenden Versicherer.

Orthesen unterstützen bei Gelenkproblemen

Viele Hunde haben aufgrund von Arthrosen Probleme mit den Gelenken, teilweise können sie nicht mehr laufen. Hier helfen passgenau angefertigte Orthesen, die die geschwächten Gelenke oder Körperstellen unterstützen. Ausserdem kann die Physiotherapie helfen, dem Tier wieder mehr Bewegungsfreiheit zu verschaffen. An einem Punkt, an dem Menschen längst auf den Rollator, auf Krücken oder Rollstühle zurückgreifen, müssen Tiere mit dem auskommen, was ihnen geboten wird. Und das ist nicht viel, zumal Orthesen und Prothesen für Tiere extrem teuer sind.

Sie müssen massangefertigt werden, was schon mit der Schwierigkeit einhergeht, einen Gipsabdruck von dem betroffenen Körperteil zu fertigen. Die Materialien, die dabei verwendet werden, sind die gleichen, wie sie auch in der Orthopädie des Menschen zum Einsatz kommen. Gern wird dabei auf Karbon gesetzt, was allerdings teurer als Kunststoff ist. Dafür ist Karbon belastbarer und flexibler. Die Zukunft wird jedoch eher im 3D-Druck gesehen.

Die Anfertigung eines individuell passenden Rollstuhls oder einer Orthese ist eine wahre Sisyphosarbeit. Nach der Herstellung des Modells aus Kunststoff oder Karbon wird per Hand weitergearbeitet. Alles muss laminiert und geschliffen werden, es folgen Polstern, Nähen, Nieten und Bohren – je nach Notwendigkeit weiterer Anpassungen. Bis zu 20 Arbeitsstunden fallen pro Orthese an. Dies kostet viel Geld, weshalb verständlich ist, dass sich der Tierbesitzer fragt: Zahlt das die Tierversicherung?

Wenig verbreitete Hilfsmittel für Tiere

Viele Tierbesitzer wissen noch nicht einmal, dass es die Möglichkeit der Orthesenanfertigung überhaupt gibt. Nur vereinzelt gehen Erfolgsgeschichten durch die Medien und werden dann zwar viel beachtet, geraten aber schnell in Vergessenheit. Dazu kommt, dass es mehrere Hundert Schweizer Franken kostet, solche Spezialanfertigungen für seinen Hund herstellen zu lassen.

Wer keine Tierkrankenversicherung besitzt, muss dann häufig die Entscheidung zum Einschläfern des Tieres treffen. Schliesslich kostet nicht nur die Orthese Geld, sondern auch die gesamte Behandlung bis dahin, verbunden mit einer ständigen Physiotherapie. Manche Kritiker sehen in den Hilfsmitteln keinen Sinn und sind der Meinung, dass den Tieren damit kein Gefallen getan werde. Immerhin könnten sie nicht mehr richtig laufen, obwohl das ihrem Naturell entsprechen würde. Insofern bleibt nur jedem Tierhalter anzuraten, das Verhalten seines Tieres individuell zu beurteilen und danach die Entscheidung über Orthese oder nicht bzw. über Leben und Tod zu treffen.

Übernimmt die Tierversicherung die Kosten?

Die Kostenübernahme ist grundsätzlich möglich, allerdings kommt es auf die Tierversicherung an und die versicherten Fälle an. Meist sind hier Kostengrenzen gesetzt, wobei diese teilweise pro Krankheitsfall und teilweise auf das Jahr begrenzt sind. So können sich Formulierungen zum Beispiel auf eine maximale Kostenübernahme von 80 Prozent der OP-Kosten im Jahr beziehen.

Die restlichen Kosten müssen als Eigenanteil übernommen werden. Zudem kann es sein, dass ohnehin ein Selbstbehalt pro Versicherungsfall vereinbart worden ist. Des Weiteren kann eine maximale Schadenssumme vereinbart worden sein. Wird diese überschritten, zahlt die Tierversicherung auch nicht mehr für Orthesen und Co.

Rollstühle sind übrigens meist günstiger als Orthesen und Prothesen und können zum Einsatz kommen, wenn es keine Möglichkeit mehr gibt, eine Gehhilfe exakt anzupassen.

Fazit: Tierversicherungen tragen Kosten für Rollstühle und Orthesen

Grundsätzlich sind die Kosten für Orthesen und Rollstühle auch durch die Tierkrankenversicherungen abgedeckt, allerdings gilt das nicht in jedem Fall. Es kann auch sein, dass derlei Hilfen ausgeschlossen wurden, was in der Versicherungspolice vermerkt ist. Wichtig ist zudem, die maximale Grenze für Kostenübernahmen im Jahr oder pro Versicherungsfall zu berücksichtigen. Alles, was darüber hinausgeht, muss der Tierhalter selbst bezahlen.

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