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10 Fragen und Antworten zum Thema Tierversicherung

Die folgenden Fragen und Antworten liefern Ihnen wichtige Informationen rund um das Thema Tierversicherung

1. Was deckt die Tierversicherung ab?

Eine Tierversicherung agiert innerhalb des vereinbarten Leistungsrahmens und deckt versicherte Ereignisse pro Jahr ab. Dafür wird eine maximale Deckungssumme festgelegt, die pro Ereignis oder pro Jahr gilt. Abgesichert sind unter anderem die Kosten für den Tierarzt und seine Arbeit, für verabreichte Medikamente, Aufenthalte im Spital, chirurgische Eingriffe, teilweise homöopathische und alternative Behandlungen sowie für radiologische Untersuchungen und weitere Therapiemassnahmen.

2. Ab welchem Alter kann ich mein Tier versichern?

Die meisten Versicherer nehmen Hunde und Katzen ab einem Alter von drei Monaten auf. Das Höchstalter beträgt in vielen Fällen sieben Jahre. Ist das Tier aber vorher bereits bei diesem Anbieter abgesichert, wird es mit dem Erreichen der Höchstaltersgrenze nicht von der Versicherung ausgeschlossen. Das Höchstalter gilt meist nur für Neuaufnahmen.

3. Welche Tiere kann ich versichern?

Die meisten Anbieter offerieren Versicherungsverträge für Hunde und Katzen. Einzelne Versicherer bieten eine Tierversicherung für Pferde an, wenige nehmen auch Ziervögel, Lamas und weitere Haustiere mit in die Versicherung auf. Kleinnager und Exoten sind in der Regel von der Versicherung ausgeschlossen.

4. Was ist besser: einzelne Tierversicherung oder Kombi-Produkt?

Einige Versicherer bieten die Tierversicherung als Zusatzprodukt bei der Hausratversicherung mit an. Das ist grundsätzlich möglich und kann sich günstig auf die Prämien für beide Versicherungen auswirken. Grundsätzlich spricht nichts gegen die eine oder die andere Möglichkeit der Versicherung, auch der Abschluss der Tierversicherung als Zusatzprodukt kann finanziell sinnvoll sein. Ein genauer Vergleich ist wichtig!

5. Was mache ich im Schadensfall?

Im Falle eines Schadens (Erkrankung oder Unfall des versicherten Tieres) ist der Versicherer sofort darüber zu informieren. Ausserdem hat er ein Anrecht auf die Aushändigung medizinischer Unterlagen und Berichte. Die Kostenübernahme sollte vor der Entscheidung über kostspielige Behandlungsmassnahmen geklärt werden.

6. Wie hoch sind die Beiträge für die Tierversicherung?

Die Prämien richten sich nach dem Leistungsumfang der Tierversicherung sowie nach dem Selbstbehalt. Sehr gute Versicherungen sind für Prämien zwischen 300 und 500 Franken im Jahr zu bekommen. Mit einer Erhöhung des Selbstbehalts können bei gleichwertigen Produkten bis zu 100 Franken im Jahr gespart werden.

7. Kann die Tierversicherung im Schadensfall durch den Versicherer gekündigt werden?

Ja, wie bei jeder anderen Versicherung auch kann der Anbieter nach Begleichung eines Schadensfalls den Vertrag kündigen. Das Sonderkündigungsrecht haben Sie als Tierhalter und Versicherungsnehmer allerdings auch.

8. Gibt es Aufpreise für bestimmte Tierarten?

Generell richten sich die Prämien nach dem Leistungsumfang, der für die Tierversicherung vereinbart wurde. Doch bei einigen Tierarten werden spezielle Risiken separat versichert. Bei Dam- und Rotwild oder bei Lamas werden Feuer und Blitzschlag, Verschwinden und Diebstahl als Zusatzrisiken behandelt und erhöhen entsprechend die Prämien.

9. Lohnt sich die Versicherung überhaupt?

Wer monatlich nur knapp über die Runden kommt und ein enges Budget einhalten muss, ist mit der Tierversicherung gut beraten, denn sie übernimmt die wichtigen und vor allem teuren Behandlungskosten. Wer jedoch monatlich einen festen Betrag für mögliche Behandlungskosten ansparen kann, muss nicht zwingend eine Tierversicherung abschliessen. Besonders hochwertige Tiere sollten in jedem Fall extra versichert werden (u. a. Blinden- und Fährtensuchhunde).

10. Kann ich auch ein krankes Tier versichern?

Dies ist in der Regel nicht möglich, denn Tiere mit Vorerkrankungen, chronischen Erkrankungen oder Erbrankheiten sind von einer Versicherung ausgeschlossen. Damit schützen sich die Versicherer vor hohen Kosten, die durch die Zahlung der Prämien nicht wiederzubekommen sind.