Rechtsschutzversicherer: Die Klagewelle rollt weiter

Rechtsschutzversicherer können sich seit Ausbruch des neuartigen Coronavirus vor Anfragen nicht mehr retten. Vor allem rechtliche Fragen zum Arbeitsplatz, zu stornierten Reisen und zum Shopping im Internet stehen auf der Anfrageliste ganz weit oben.

Enormer Anstieg an rechtlichem Klärungsbedarf

Die Axa-Gruppe gab an, dass es in den ersten acht Monaten des Jahres 2020 zu rund 20 Prozent mehr Anfragen kam. Diese Zahl nannte der Rechtsschutzversicherer Axa-Arag als grösster Versicherer dieser Art in der Schweiz. Allein im März gab es einen Anstieg um rund 42 Prozent. Auch der Touring Club Schweiz verspürt einen enormen Klärungsbedarf, hier häufen sich die Nachfragen ebenfalls. Dabei steht ungefähr jede zehnte Anfrage im Zusammenhang mit Rechtsfragen rund um die Corona-Pandemie.

Häufig betreffen die Anfragen das Arbeitsrecht, wobei vor allem die Kurzarbeit im Mittelpunkt des Interesses steht. Darf Kurzarbeit angeordnet werden, wie steht es um den Lohn und wie komme ich wieder zu meiner normalen Arbeitszeit zurück? Diese und weitere Fragen gilt es zu klären, wobei auch falsche Abrechnungen der Kurzarbeit im Fokus standen.

Viele Unternehmen kündigten ihren Mitarbeitern und begründeten die Kündigung mit einem betriebsinternen Auftragsrückgang, der durch Corona bedingt war. Auch die Anweisung, im Home Office zu arbeiten, führte zu zahlreichen Nachfragen seitens der Versicherer. Viele Arbeitnehmer wollten wissen, ob sie durch den Arbeitgeber dazu gezwungen werden könnten, im Büro zu arbeiten, obwohl sie doch solche Angst vor einer Infektion hatten. Andere wiederum wollten das Gegenteil erreichen und wieder im Büro arbeiten, obwohl der Chef davon abriet. Was ist nun rechtens und welche Rechte hat der Chef diesbezüglich?

Hoher Klärungsbedarf im Reisebereich

Viele Menschen hatten einen Urlaub gebucht, der dann dank Corona storniert werden musste. Auch hier gab die Axa-Arag an, dass sich die Anfragen zum Reiserecht gegenüber dem Vorjahr bisher sogar verdoppelt hatten. Der Touring Club Schweiz gab sogar an, dass sich die Anfragen um rund 60 Prozent gesteigert hätten. Manche Urlauber wollen ihren Flug selbst stornieren, wurden aber davor gewarnt. In dem Fall könnte es sein, dass sie auf ihren Kosten sitzen bleiben. Allfällige Ansprüche werden nicht an diejenigen gezahlt, die einen Flug in Eigenregie stornieren!

Weitere Themen waren die stornierten Buchungen im Hotel und von Pauschalreisen, gebuchte Übernachtungen über Airbnb und mögliche Rückerstattungen.

Neben dem Reisebereich war das Shopping im Internet häufiger von Anfragen betroffen, zahlreiche Klagen gegen Verkäufer beschäftigen die Gerichte. Es ging um Geldverluste wegen bezahlter und nicht gelieferter Ware und um defekte oder mangelhafte Warenlieferungen. Tipp der Experten: Unseriöse Shops meiden und sich unbedingt zuerst über bekannte Bewertungsplattformen informieren, wie es um die Seriosität des Händlers bestellt ist.

Fazit: Klagen über Klagen in der Corona-Krise

Die Corona-Krise beschäftigt die Menschen in der Schweiz sehr und führt zu extremen Unsicherheiten in Bezug auf den Arbeitsplatz, Reisen oder bezogen auf Online-Einkäufe. Die Rechtsschutzversicherer werden derzeit mit einer Anfrageflut konfrontiert, die immer noch weiter anwachsen wird. Zudem rollt eine Klagewelle auf die Gerichte zu, die als Nebenerscheinung der Corona-Krise bislang noch wenig beachtet wurde.

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