VW-Mogelmotoren: Klagewelle in der Schweiz beendet

Das Bundesgericht hat nun einen Schlusspunkt gesetzt und der Stiftung für Konsumentenschutz die Prozessfähigkeit abgesprochen. Damit ist die Klagewelle in der Schweiz nun beendet, es wird keine weiteren Entschädigungen mehr geben.

Bundesgericht urteilt über die Prozessfähigkeit

Die Stiftung für Konsumentenschutz trat bis zum August 2020 für rund 6´000 Autofahrer ein, die durch die VW-Mogelmotoren betrogen worden waren. Die Stiftung wollte Entschädigungen erreichen, die an die durch die Manipulation der Abgaswerte Betroffenen gehen sollten. Doch nun hat das Bundesgericht die Prozessfähigkeit der Stiftung verneint und damit einen Schlusspunkt unter die schon lange währenden Debatten und Forderungen gesetzt. Das Urteil zeigt nun aber deutlich, wie wenig geschützt die Konsumenten in der Schweiz wirklich sind. Ein rechtlicher Schutz scheint selbst bei so offenkundig widerrechtlichen Dingen nicht gegeben zu sein. In dieser Art äusserte sich der Konsumentenschutz in seiner Pressemitteilung nach dem Gerichtsurteil.

Während in anderen Ländern VW für seine Vorgehensweise verurteilt worden war und dort Entschädigungen zahlen musste, soll dies den Schweizern verwehrt bleiben. Dabei musste VW bereits Milliarden für die Schummelei zahlen! Nun geht es der Stiftung für Konsumentenschutz darum, dass das Verfahren der Gruppenklage in der Rechtsordnung der Schweiz fest verankert wird.

Nicht nachvollziehbares Urteil?

Die Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz erklärte, dass es nicht nachvollziehbar sei, wieso das Urteil des Bundesgerichts in dieser Form ergangen war. Allerdings sei das Urteil nun klar und wurde wohl wegen formeller Fragen für gescheitert erklärt. Der VW-Abgasskandal muss nun in der Schweiz durch prozessrechtliche Gründe beigelegt werden. Die Gerichte konnte die Pflicht von VW und der AMAG, Entschädigungen zu zahlen, nicht prüfen.

Von der Mogelei sind allein in der Schweiz rund 170´000 Autobesitzer betroffen, davon hatten sich aber lediglich 6´000 der Sammelklage angeschlossen. Dass die Stiftung für Konsumentenschutz, die genau in solchen Fällen eigentlich helfen soll, nun nichts weiter tun oder erreichen konnte, zeigt laut ihrer Geschäftsführerin nur, dass der kollektive Rechtsschutz unbedingt einer neuerlichen Stärkung bedarf.

Die Konsumenten in der Schweiz sind derzeit den Machenschaften der Unternehmen ohne weiteren Schutz ausgeliefert und müssen sich auf eigene finanzielle Mittel stützen, wenn sie sich wehren wollen. Das kann aber nicht jeder, zumal ein jeder Prozess ein gewisses finanzielles Risiko birgt. Wer das nicht eingehen kann oder will, bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Der kollektive Rechtsschutz wurden nun aus der Zivilprozessordnung einfach so herausgestrichen, was für die Stiftung für Konsumentenschutz nur die Notwendigkeit unterstreicht, das Rechtsmittel „Gruppenklage“ endlich weiter zu stärken bzw. überhaupt zu etablieren. In der heutigen Zeit wird die Gruppenklage als nahezu unverzichtbar gesehen und dennoch ist sie nicht in der Rechtsordnung der Schweiz verankert.

Dies soll in Zukunft behoben werden. Auf welchen Wegen die Gruppenklage nun gesetzlich legitim werden soll und was die Stiftung dafür unternehmen möchte, ist noch nicht geklärt. Fakt ist aber, dass VW erst einmal davongekommen ist und mit seinen Mogeleien auch noch den Rückhalt der Rechtsordnung in der Schweiz geniessen konnte.

Fazit: Keine Klagewelle wegen VW mehr

VW ist in der Schweiz mit seiner Abgasschummelei scheinbar gut weggekommen, denn hier ist das Rechtsmittel der Gruppenklage nicht verankert. Das bedeutet, dass eine solche Klage keine Berechtigung hat, was sich an der Abweisung der eingereichten Sammelklage im Namen von 6´000 Geschädigten gezeigt hat. Das Bundesgericht sprach der Stiftung für Konsumentenschutz ihre Prozessfähigkeit ab. Diese will nun darum kämpfen, dass die Gruppenklage fest in der Rechtsordnung der Schweiz verankert wird.

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