Dann gilt das Konsumkreditgesetz
Das Konsumkreditgesetz gilt für verschiedene Arten von Verträgen, die alle den gleichen Voraussetzungen unterliegen:
- nur für private Verwendung
- Kreditbeträge zwischen 500 und 80.000 Schweizer Franken
- Kreditlaufzeit für mehr als drei Monate
- Kredit ohne hinterlegte Sicherheiten
Unter das Konsumkreditgesetz fallen zum Beispiel Privat- oder Konsumentenkredite, Kreditkarten, Überziehungskredit und viele weitere Arten von Darlehen. Doch auch dann, wenn das KKG nicht greift, gelten bestimmte Gesetze. Das Widerrufsrecht kann das wegfallen und der Kreditnehmer kann sich nicht innerhalb der nächsten 14 Tage nach Bewilligung des Kredits gegen diesen entscheiden.
Das Konsumkreditgesetz hat das Ziel, Rechte und Pflichten zu definieren und damit Risiken und Zahlungsausfälle so gering wie möglich zu halten. Dafür umfasst es unter anderem folgende Punkte:
- Werbeverbote für sogenannte Sofortkredite und andere aggressive Angebote
Die Kreditbranche hat definiert, was aggressive Werbeangebote sind. Zu diesen zählen auch Sofortkredite, die angeblich binnen weniger Minuten ausgezahlt werden. Sie sind nicht seriös!
- verpflichtende Prüfung der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Antragstellers
Der Kreditnehmer muss in der Lage sein, einen Kredit innerhalb von 36 Monaten zurückzuzahlen, er muss aber auch noch dazu fähig sein, seinen minimalen Lebensbedarf zu decken. Um die entsprechenden Auskünfte einzuholen, wird die Zentralstelle für Kreditinformation oder eine der verschiedenen Auskunfteien befragt.
- Einhaltung des maximalen Zinssatzes
Die maximalen Zinssätze sind derzeit bei 10 Prozent gesetzlich gedeckelt.
- Regelungen zur vorzeitigen Ablösung des Kredits
Konsumkredite dürfen vor Ablauf des Kreditendes zurückgezahlt werden. Zinsen für die nicht in Anspruch genommene Kreditzeit entfallen dann.
- Widerrufsrechte der Kreditnehmer
Kreditnehmer haben das Recht, sich umzuentscheiden. Der Kredit wird daher erst am 15. Tag nach der positiven Entscheidung ausgezahlt, um das 14-tägige Widerrufsrecht zu wahren.
- Meldepflicht der Kreditgeber für bewilligte Darlehen
Jeder Kredit ist meldepflichtig! Bei der Informationsstelle für Konsumkredite müssen unter anderem die persönlichen Daten des Kreditnehmers, die Anzahl der Raten, Vertragsbeginn und Ende des Vertrags, Tilgungsraten und eventuelle Zahlungsverzüge genannt werden.
Fazit: Das Konsumkreditgesetz schützt Verbraucher und Banken
Mit dem Konsumkreditgesetz sollen sowohl die Verbraucher vor der Überschuldung als auch die Banken vor Zahlungsausfällen geschützt werden. Verschiedene Daten sind durch die Bank einzuholen, damit ein Kredit legal vergeben werden kann. Fällt der Kredit allerdings nicht unter die Definition des Konsumkreditgesetzes, so werden andere Gesetzmässigkeiten angewendet. Dazu kann zum Beispiel gehören, dass die Widerrufsfrist entfällt und ein einmal zugesagter Kredit auch wie vereinbart zu tilgen ist.
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Quelle: comparis.ch