1. Wie hoch darf mein Kredit sein?
Viele Antragsteller auf einen Kredit setzen die gewünschte Höhe utopisch an. Der Kreditgeber darf den Kredit aber nur gewähren, wenn die Zahlungsfähigkeit des Antragstellers so eingeschätzt wird, dass er in der Lage ist, das Darlehen binnen 36 Monaten auch wieder zurückzuzahlen.
2. Kann ich ohne Einkommen einen Kredit beantragen?
Beantragen können Sie ihn, gewährt wird er aber nicht. Es gilt, dass ein Mindesteinkommen von 2.500 Schweizer Franken vorhanden sein muss, ausserdem müssen Sie sich in einem geregelten Arbeitsverhältnis befinden. Auch das Beibringen von Bürgen ist nicht ausreichend, Sie bekommen ohne eigenes Einkommen dennoch keinen Kredit bewilligt.
3. Wie hoch dürfen die Raten sein?
Die Raten für den Privatkredit müssen in einer Höhe festgelegt werden, die die monatlichen Ausgaben berücksichtigt und entsprechend angesetzt werden. Sie dürfen zugunsten einer kürzeren Laufzeit nicht zu hoch gewählt werden, weil damit die Gefahr des Zahlungsverzugs steigt, was wiederum einen Eintrag im ZEK nach sich ziehen und Ihre Bonität verschlechtern würde.
4.Dürfen Gebühren für eine Kreditvermittlung erhoben werden?
Nein. Per Gesetz dürfen zum Schutz der Konsumenten keine Gebühren für Beratungs- und Vermittlungsleistungen erhoben werden. Eventuell anfallende Kosten sind in den Gesamtzinskosten bereits enthalten, der Zins muss entsprechend berechnet werden.
5.Kann ein Kreditvertrag vorzeitig beendet werden?
Sie können den Privatkredit jederzeit ohne Angabe von Gründen ablösen. Vorfälligkeitsgebühren werden dabei nicht fällig. Sie erhalten dabei vom Kreditgeber eine Schlussrechnung, Zinsen für die nun nicht mehr zu zahlenden Raten werden nicht berechnet. Sie zahlen nur so viele Zinsen, wie bisher auch real angefallen sind.
6. Woran sind seriöse Anbieter zu erkennen?
Jeder Kreditvermittler darf nur arbeiten, wenn er eine Bewilligung seines Kantons für seine Tätigkeit vorliegen hat. Diese Lizenzen lassen sich bei der Kantonsverwaltung abfragen. Seriöse Anbieter verlangen auch keine Gebühren für ihre Tätigkeit oder machen Versprechungen, dass der Kredit ohne Bonitätsprüfung gewährt würde. Wird ein „Sofortkredit“ angeboten, heisst es, ebenfalls die Finger davon zu lassen.
7. Was ist, wenn der Kredit zu hoch ist?
Es kann passieren, dass die Bank einen zu hohen Kredit gewährt, weil sie die Kreditfähigkeit des Antragstellers nur unzureichend geprüft hat. Wird nachgewiesen, dass der Anbieter seine Pflichten vernachlässigt hat, kann der Kreditvertrag für nichtig erklärt werden. Sie haben als Kunde Anspruch auf die gesamte Kreditsumme inklusive Zinsen und Kosten. Wichtig: Die Bank berechnet bei der Tragbarkeitsrechnung auch den pfändbaren Teil des Einkommens!
8. Wo liegt der Maximalzins derzeit?
Der Gesetzgeber hat den maximal zu erhebenden Zins auf 10 Prozent festgelegt. Teilweise sind Ratenkredite direkt über die Verkäufer aber auch für zwölf Prozent erhältlich. Ein Privatkredit hingegen darf 10 Prozent nicht übersteigen.
9. Muss ich einen Kreditvertrag unterzeichnen?
Wenn Sie sich ein Angebot haben zukommen lassen und daraus ist ein Kreditvertrag entstanden, müssen Sie diesen noch nicht unterzeichnen. Sie sind nicht dazu verpflichtet! Auch nach der Unterzeichnung haben Sie ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, daher werden Kredite erst am 15. Tag nach der Unterzeichnung ausgezahlt.
10. Hilfe, mein Vertrag hat Formfehler! Was nun?
Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, welche Punkte in einem Kreditvertrag enthalten sein müssen. So ist zum Beispiel der Jahreszins oder auch der Hinweis auf das Widerrufsrecht wichtige Punkte. Sind diese nicht enthalten, haben Sie als Kunde das Recht auf die Kreditsumme über die vereinbarte Laufzeit, müssen jedoch keine Zinsen zahlen.
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