Steuerliche Absetzbarkeit des Kredits
Nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Privatpersonen können die Schuldzinsen, die im betreffenden Steuerjahr für einen Privatkredit gezahlt wurden, steuerlich geltend machen. Dies gilt sowohl für die kantonale Einkommenssteuer als auch für die direkte Bundessteuer. Die Höhe der steuerlichen Abzugsfähigkeit ist gedeckelt und liegt beim Bruttoertrag aus dem Privatvermögen plus einem Freibetrag in Höhe von CHF 50´000.
Diese Regelung schliesst Privatkredite nicht aus. Hierbei gilt, dass meist schon der Freibetrag ausreichend ist, um die Zinsen, die bei einem Privatkredit anfallen, vollumfänglich anzusetzen und zum Abzug zu bringen. Der Abzug der Schuldzinsen ist in vielen Fällen sehr lohnend, allerdings ist über die entsprechenden Möglichkeiten viel zu wenig bekannt und demzufolge werden sie nicht genutzt.
Ein Beispiel: Ein Privatkredit läuft über die Summe von 30´000 Franken, die Laufzeit des Kredits beträgt 36 Monate. Schon im ersten Jahr fallen Zinsen in Höhe von 2´000 Franken an. Der Steuersatz des Betreffenden liegt bei 10 Prozent, die mögliche Steuerersparnis demzufolge bei 200 Franken.
Ist alles abzugsfähig?
Als Privatkreditnehmer überweisen Sie Monat für Monat eine bestimmte Summe auf das Konto des Kreditgebers. Dies sind aber nicht die Schuldzinsen, denn die monatlich zu zahlende Rate besteht sowohl aus der Zins- als auch aus der Tilgungssumme. Steuerlich ansetzbar sind hingegen nur die Zinsen, die Tilgungsanteile müssen Sie ganz allein bezahlen.
Das bedeutet aber auch, dass der abzugsfähige Betrag immer kleiner wird.
Der Grund: Die Zinsen berechnen sich aus der restlichen Kreditsumme. Sinkt diese durch die stetig fortlaufende Tilgung, sinkt folglich auch der Anteil der Zinsen. Demzufolge wird der Tilgungsanteil höher, die Zinsen geringer. Den Abzug der Schuldzinsen betrifft das insofern, als dass kurz vor Ende der Kreditlaufzeit nur noch geringe Zinshöhen abziehbar sind.
So nehmen Sie den Schuldzinsabzug vor
Jedes Jahr im Januar versenden die Kreditgeber eine Zinsbescheinigung, in der die noch offene Restschuld ebenso aufgeführt ist wie die Schuldzinsen, die zum steuerlichen Abzug gebracht werden können.
Gerechnet wird dabei immer auf das volle Jahr bzw. auf die Restschuld, die am 31. Dezember noch bestand. Die entsprechenden Angaben sind für die Steuererklärung wichtig, denn sie werden in der Rubrik „Privatschulden“ eingetragen.
Sind dort mehrere Eintragungen vorhanden, werden diese als Total zusammengerechnet und ins Hauptformular aufgenommen. Wichtig für die steuerliche Anerkennung ist, dass eine Kopie der Zinsbescheinigung beigefügt wird.
Tipp: Wer nicht automatisch eine Zinsbescheinigung zugestellt bekommt, sollte diese beim Kreditgeber anfordern, um sie für die Steuerklärung nutzen zu können.
Die steuerliche Geltendmachung in Einzelschritten:
- Erhalt der Zinsbescheinigung durch den Kreditgeber im Januar
- Eintragung der Schuldzinsen in der Rubrik „Privatschulden“ im Steuerformular
- Zusammentragen aller Schuldzinsen und Übertrag des Totals in das Hauptformular
- Zinsbescheinigungen in Kopie der Steuererklärung beifügen
- Versand der Steuererklärung
Abzugsfähig sind aber nicht nur die Schuldzinsen, die von einer Bank berechnet werden. Auch die Zinsen für private Darlehen, die von Familienmitgliedern gegeben wurden, können steuerlich geltend gemacht werden. Für Leasinggeschäfte gilt das nicht, denn ein Leasing gilt steuerrechtlich nicht als Kredit, sondern als Miete. Wer ein neues Fahrzeug kauft, sollte dies also eher über einen Kredit finanzieren als über Leasing, damit die Zinsen steuerlich abzugsfähig sind.
Fazit: Zinsen aus dem Privatkredit steuerlich ansetzen
Auch wenn es nicht bekannt ist: Schuldzinsen aus einem Privatkredit können steuerlich in Abzug gebracht werden und mindern damit die Steuerlast. Die Art des Kredits ist dabei nicht beschränkt, auch für Zinsen auf Kreditkartenschulden kann die steuerliche Abzugsfähigkeit genutzt werden. Wichtig ist jedoch ein schriftlicher Nachweis durch den Kreditgeber, dass die Zinsen in der angegebenen Höhe angefallen sind.
Quelle: comparis.ch