Steuern sparen mit einer Lebensversicherung!

Es ist keine Frage mehr des Wollens, sondern des Müssens: Die Altersvorsorge muss in diesen Zeiten selbst in die Hand genommen werden. Angesichts der sinkenden Leistungen durch berufliche und gesetzliche Altersvorsorgen muss jeder privat dafür sorgen, dass der Lebensstandard im Alter gehalten werden kann und es nicht zur Altersarmut kommt. Bei einer Lebensversicherung gibt es neben der Bildung eines festen Kapitals die Möglichkeit, Steuern zu sparen.

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Sparen in Säulen

Die dritte Säule der Altersvorsorge gliedert sich in die gebundene und in die freie Säule (3a bzw. 3b). Beide bieten steuerliche Vorteile, wenn auch unterschiedlicher Art:

    • 3a-Säule

      Die Versicherungsprämie kann bei der gebundenen Vorsorge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dafür gelten allerdings gesetzlich festgelegte Höchstsätze. Der Abzug für Personen, die über die zweite Säule (berufliche Versorgungseinrichtung) abgesichert sind, beträgt 6.682 Schweizer Franken. Wer dieser Säule nicht angeschlossen ist, darf höchstens 20 Prozent seines steuerpflichtigen Einkommens (netto) steuerlich geltend machen, wobei die Höchstsumme auf 33.408 Schweizer Franken beschränkt ist.

    • 3b-Säule

      Die Prämien werden bei dieser Säule pauschal geltend gemacht, es sind keine spezifischen steuerlichen Abzüge einzuhalten.

Weitere steuerliche Betrachtungen

Eine Lebensversicherung, die als Todesfallversicherung abgeschlossen worden ist und zur 3a-Säule gehört, ist frei von der Einkommens-, Vermögens- und Verrechnungssteuer. Todesfallversicherungen der 3b-Säule hingegen unterliegen der Vermögens- und der Verrechnungssteuer und müssen teilweise sogar bei der Berechnung der Einkommenssteuer berücksichtigt werden.

Eine Kapitalleistung der gemischten Lebensversicherung muss bei Einzahlung in die 3a-Säule als Einkommen versteuert werden. Hierfür gilt allerdings in der Regel ein spezieller Satz, der als steuerlich privilegiert gilt. Wird eine Todesfallversicherung der 3b-Säule ausgezahlt, gelten bestimmte steuerliche Auflagen.

Zusammenfassend lässt sich damit sagen, dass die gemischte Lebensversicherung, die Leibrente und die Risikolebensversicherung bis zum gesetzlich festgelegten Maximalbetrag vom steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähig sind. Kommt es zur Auszahlung der Beträge, die in der 3a-Säule eingespart wurden, wird ein reduzierter Steuersatz fällig.

Wird hineggen in die 3b-Säule eingespart, was ebenfalls mit der gemischten Lebensversicherung, mit der Risikolebensversicherung oder auch mit einer Leibrente für alle volljährigen Schweizer möglich ist, sind die Einzahlungen nicht steuerlich abzugsfähig. Die aktuellen Rückkaufswerte werden dann allerdings als Vermögen betrachtet und entsprechend besteuert. Kommt es dann zur Auszahlung der jeweiligen Versicherungssummen, ist die Steuerpflicht abgegolten und es werden keine Steuern mehr verlangt.

Unterschiede beachten

Wenn Sie eine Lebensversicherung abschliessen wollen, sollten Sie Unterschiede in der steuerlichen Behandlung der einzelnen Varianten kennen und berücksichtigen. Lassen Sie sich dazu umfassend beraten, was Sache eines professionellen Steuerberaters sein sollte. Er findet die für Sie individuell am besten passende Lösung. 

Sie können dennoch jetzt und hier die beste Lebensversicherung Schweiz finden, indem Sie Prämien und Leistungen der einzelnen Anbieter konkret miteinander vergleichen!

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