Stornierung von Reisen: Wie kulant sind Hotels bei Buchungsabsagen?

Wohl noch nie gab es solche Diskussionen rund um die Stornierungsmöglichkeiten für gebuchte Reisen und Unterkünfte. Was ist möglich, was nicht? Wo liegen die Grenzen? Fakt ist, dass eine Buchung in jedem Fall ein Wagnis darstellt.

Objektive Hindernisse als Grund für eine Stornierung

Im Vergleich zu vielen anderen Ländern geht es der Schweiz aktuell gut. Die Hotels sind geöffnet und auch in den Restaurants dürfen Übernachtungsgäste bewirtet werden. Für Hotelbesitzer ist es derzeit schwer: Auf der einen Seite wollen sie die Gäste zufriedenstellen, auf der anderen Seite ist Planungssicherheit gefordert. Was ist, wenn die Infektionszahlen steigen und es geänderte Einreisebestimmungen gibt? Wie kann das Hotel dem Gast entgegenkommen und gleichzeitig sich selbst über Wasser halten?
Eine Stornierung ist möglich, wenn „objektive Hindernisse“ vorliegen. Nun stellt sich die Frage, was genau denn „objektive Hindernisse“ sein sollen? Der Fachmann erklärt, dass es sich hierbei um Umstände handelt, die für eine grössere Gruppe von Personen als Hindernis zu sehen sind. Folglich ist es kein objektives Hindernis, wenn nur eine Person oder eine Familie betroffen wäre. Beispiele für derartige Hindernisse sind verhängte Quarantänen oder Einreiseverbote sowie behördlich angeordnete Schliessungen von touristischen Anlagen und Einrichtungen.

Besteht nun also ein echtes Reisehindernis bzw. liegen Gründe vor, die die Reise unmöglich oder nur schwer durchführbar werden lassen, gilt eine in der Regel recht problemlose Stornierung. Diese ist auch kurzfristig möglich und nicht mit Gebühren behaftet. Wer jedoch erwartet, dass das Hotel eine Buchung kostenfrei storniert, weil der Gast nach seiner Buchung ein schlechtes Gefühl und Angst vor einer möglichen Infektion hat, liegt falsch. Hier gelten die vertraglich vereinbarten Stornierungsbedingungen, die sich meist auf einen festen Zeitraum staffeln lassen und je nach Frist bis zum Reiseantritt einen Teil der Buchungsgebühren als Stornogebühren verrechnen. Eine private Reiseversicherung kann diese Dinge auffangen.

Buchung besser direkt im Hotel

In Corona-Zeiten sollten Reisende am besten die Finger von Buchungsportalen im Internet lassen. Die Buchung sollte lieber direkt im Hotel vorgenommen werden, denn viele Hoteliers bieten deutlich günstigere Stornierungsbedingungen an. Sie sind jetzt deutlich flexibler und haben einige Lösungen in petto, die über das Buchungsportal im Internet nicht nutzbar wären. Es gelten zwar die üblichen Stornierungsregeln, doch häufig können Stammgäste oder Gäste, die eine Infektion nachweisen können, von einer kulanten Regelung ausgehen. Allerdings mahnen Hoteliers auch, dass die Gäste selbst umdenken müssen. Denn: Viele Buchungsportale werben zwar mit besonders kulanten Lösungen, doch viele davon wurden klammheimlich wieder rückgängig gemacht, seit sie bei der ersten Corona-Welle so stark in Anspruch genommen werden mussten. Die Hotelbetreiber mahnen die Kunden daher, unbedingt selbst die nötigen Buchungen vorzunehmen. Für das betreffende Hotel hat das sogar noch einen weiteren Vorteil: Es kann auf der einen Seite besser planen, auf der anderen Seite spart es die Provisionen, die üblicherweise an die Buchungsportale gezahlt werden müssten.

Mit Gutscheinen eine gute Lösung gefunden

Muss eine kurzfristige Absage der Reise stattfinden, gibt es dennoch Lösungen, die alles retten können. Diese sehen vor, dass ein Gutschein vergeben wird. Das bedeutet, dass der Gast zwar für den gebuchten Zeitraum absagen muss, dass das Hotel aber das bereits gezahlte Geld nicht wieder auszahlen muss. Es gibt einen Gutschein aus, den der Gast dann zu einem späteren Zeitpunkt einlösen kann. Eine gute Lösung für beide Seiten, wenn die Buchung ansonsten nicht mehr rechtmässig zu stornieren wäre!

Fazit: Kulante Hotels mit gastfreundlichen Stornierungsbedingungen

Dank der Corona-Krise mussten sich die Hotels etwas einfallen lassen, wie sie künftig mit Stornierungen umgehen wollen. Was kann getan werden, damit der Gast zufrieden ist? Die Lösung bestand nun darin, zum Beispiel Gutscheine zu vergeben, damit das Hotel die bereits getätigte Anzahlung nicht wieder auszahlen muss, worauf der Kunde in den meisten Fällen ohnehin kein Recht mehr hätte. Eine sinnvolle Lösung ist überdies, dass der Gast nur noch beim Hotel direkt bucht, dann sind auch kulantere Stornierungsmöglichkeiten drin.

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