Verschiedene Fälle näher betrachtet
Bei einem Umzug gibt es mehrere Möglichkeiten: Sie ziehen mit einem Partner zusammen oder von diesem weg, Sie ziehen in WG oder Eigentumswohnung. Die folgenden Fälle verdeutlichen, wie jeweils mit der Hausratversicherung verfahren werden sollte:
- Zusammenziehen mit dem Partner
Für einen Haushalt braucht es auch nur eine Hausratversicherung. Diese sollte dann über die Familienabdeckung verfügen, damit sind alle Familienmitglieder in der Versicherung inbegriffen. Das gilt für die Hausratversicherung übrigens ebenso wie für die Haftpflichtversicherung. Wenn Sie Ihre bestehende Hausratversicherung behalten wollen, reicht es aus, die Versicherung über das Zusammenziehen mit dem Partner zu informieren und schon wird der alte Vertrag aufgelöst bzw. geht in den neuen über. Wichtig: Wenn zwei Personen zusammenziehen, erhöht sich meist der Wert des Hausrates, denn jeder bringt etwas aus seinem Haushalt mit, oft bleiben sogar alle Möbelstücke bestehen, weil schliesslich auch die neue Wohnung grösser ist und somit keine Einschränkungen in puncto Mobiliar getroffen werden müssen. Die Versicherungssumme sollte immer dem Wiederbeschaffungswert entsprechen, der für den gesamten Hausrat berechnet worden ist.
- Umzug in die eigene Wohnung
Wer die erste eigene Wohnung bezieht, muss sich um die Hausratversicherung kümmern. Schäden am Mietgegenstand, also an der Wohnung selbst, werden durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, die in die Hausratversicherung integriert werden kann. Wichtig ist, den gesamten Hausrat zu analysieren und festzustellen, wie hoch die Versicherungssumme sein sollte. Bitte unbedingt eine Unterversicherung vermeiden!
- Der Partner zieht aus
Wenn der Partner auszieht, sollte die Hausratversicherung geprüft werden. Eine Familiendeckung ist nun nicht mehr nötig, zumindest dann, wenn keine weiteren Personen mehr im Haushalt leben. Reduziert sich mit dem Wegzug der Person auch der Wert des Hausrates, sollte die Versicherung entsprechend angepasst werden. Damit lassen sich die Prämien senken, denn eine Überversicherung bringt keinerlei Vorteile.
- Umzug in eine WG
Jeder WG-Bewohner kann eine Einzelversicherung für seinen Teil des Hausrats der Wohngemeinschaft abschliessen. Das ist allerdings meist teurer als eine Gesamtpolice für die komplette Wohnung und die Menschen, die dort wohnen. Es mag jedoch praktischer sein, weil derjenige, der auszieht, seinen Teil der Versicherung quasi mitnimmt. Mittlerweile bieten die Versicherer jedoch massgeschneiderte Produkte für Hausrat und Privathaftpflicht für Wohngemeinschaften an, die in der Regel auch die Haftung gegenüber Mitbewohnern einschliessen. Darin unterscheidet sich die WG-Versicherung von einer normalen Hausrat- und Haftpflichtversicherung.
Tipp: Eventuell besteht noch eine Absicherung über die Familienversicherung der Eltern, wenn noch kein eigenes Einkommen vorhanden ist. Dann bezieht deren Versicherung auch den Hausrat des in einer WG lebenden Kindes mit ein.
- Umzug in die Eigentumswohnung
Die Hausratversicherung sollte bei einem Umzug in die Eigentumswohnung unbedingt auch Glasbruch umfassen, sodass zum Beispiel Scheiben oder auch der Glaskeramikherd mitversichert sind. Die Einrichtungsgegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind (zum Beispiel die Einbauküche), müssen mit einer obligatorischen Gebäudeversicherung abgesichert werden, hier ist die Hausratversicherung allein nicht genügend.
Fazit: Individueller Versicherungsschutz nach einem Umzug
Der Versicherungsschutz für den Hausrat muss nach einem Umzug individuell angepasst werden. Es empfiehlt sich dabei vor allem eine Überprüfung der versicherten Werte, denn nur leicht entsteht eine Über- oder Unterversicherung nach dem Umziehen in eine andere Wohnung.