E-Skateboards und Hoverboards: Weder Spielzeuge noch Fahrzeuge

Sie sind derzeit immer häufiger zu sehen und erfreuen sich grösster Beliebtheit: E-Skateboards und Hoverboards sind so manches Jugendlichen Traum. Ein Traum, der sie teuer zu stehen kommen kann, wie das Beispiel des Danny Vivas aus Würenlos zeigt.

Der aktuelle Fall Vivas

Danny Vivas ist Lehrling und verdient entsprechend nicht viel. Dennoch sparte er lange Zeit seinen Lehrlingslohn und erfüllte sich endlich einen Traum: Ein E-Skateboard sollte es sein! Mit diesem nun sauste Vivas durch Würenlos, achtete aber darauf, den Elektroantrieb auf den Strassen nicht anzuschalten. Er begegnete damit zwei Polizisten und allein die Tatsache, dass er den Antrieb hätte anstellen können, bescherte ihm nun eine ordentliche Strafe. Vivas war davon ausgegangen, dass ein E-Skateboard mit ausgeschaltetem Motor als normales Skateboard gelte. Er war auf dem Trottoir unterwegs und bewegte sich dabei allein mit der Kraft seiner Beine fort.

Die Polizisten hätten aber angeblich ein Motorengeräusch gehört und liessen sich nicht davon überzeugen, dass das Skateboard auch mit ausgestelltem Motor ein ähnliches Geräusch verursachen würde. Sie hätten ihn weiterfahren lassen, doch am nächsten Tag wurde er auf die Polizeiinspektion geladen. Dort lautete die Frage, ob er mit seinem Board gefahren sei, das Vivas bejahte. Er war ja tatsächlich mit dem E-Skateboard gefahren, nur eben ohne Motorantrieb.
Die Folge war, dass Vivas einen Strafbefehl erhielt, der auf mehrfache Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz lautete. Die Begründung: Der Besitzer wusste, dass er auf öffentlichen Strassen nicht damit fahren durfte, und hätte es dennoch getan, das E-Skateboard besass aber keine Haftpflichtversicherung und auch kein Kontrollschild.
Vivas legte Einspruch ein, zog diesen auf Anraten seines Anwalts aber wieder zurück. Er könne nicht beweisen, dass er im Recht sei, und sollte nun die Busse zahlen. 960 Franken wurden ihm auferlegt, die aus der Busse und den Verwaltungsgebühren zusammenkamen.

Die rechtliche Lage bei E-Skateboards

Die Justiz sieht die Sache etwas enger als die meisten Besitzer der modernen E-Skateboards und Hoverboards: Ihr ist es egal, ob ein Motor eingestellt ist oder nicht. Fakt ist, dass er vorhanden ist und theoretisch auch genutzt werden kann.
Das Problem bei diesen Fahrzeugen: Sie werden normalerweise nicht mit Muskelkraft angetrieben, sondern besitzen einen Motor. Damit können sie bis zu 15 km/h schnell werden, teilweise erreichen sie sogar noch höhere Geschwindigkeiten. Auf der anderen Seite sind aber die Haftpflichtversicherer, die der Meinung sind, dass die Gefährte nicht verkehrstauglich und folglich nicht versicherbar seien. Damit wiederum ergibt sich das Problem: Einesteils sind die Skateboards zu schnell, um als Kinderfahrzeuge zu gelten, andererseits werden sie dennoch als solche deklariert. Ohne Versicherung aber keine Zulassung für den Strassenverkehr und so drehen sich die E-Skateboardfans im Kreis.

E-Skateboards und Hoverboards dürfen folglich nur dort gefahren werden, wo sie keine Gefahr für den Strassenverkehr darstellen, also auf privaten Geländen. Da die meisten Skateboarder aber nicht auf einem holperigen Grundstück unterwegs sein wollen, sondern ihr Gefährt im Alltag nutzen möchten, ergeben sich immer wieder Überschreitungen und Zuwiderhandlungen gegen das geltende Recht in der Schweiz. Die dem eingangs erwähnten Danny Vivas auferlegten 960 Franken werden dabei noch als Minimalstrafe angesehen, denn für eine derartige Zuwiderhandlung fallen mindestens 400 Franken an. Die restlichen 560 Franken sind als Bearbeitungsgebühr zu sehen. Es sind allerdings auch Strafen von bis zu 1´200 Franken (plus Bearbeitungsgebühren) möglich und in der Vergangenheit bereits verhängt worden.

Fazit: Lieber auf E-Skateboard und Hoverboard im öffentlichen Raum verzichten

E-Skateboards und Hoverboards sollten bestenfalls gar nicht im öffentlichen Raum zum Einsatz kommen, denn hier sind sie auch ohne Motorunterstützung nicht erlaubt. Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen einem eingestellten oder einem nicht genutzten Motor. Wer also keine Strafe riskieren will, setzt somit lieber auf ein normales Skateboard und fährt die elektrischen Spassmobile lieber nur im privaten Raum.

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: