1. Art der Lebensversicherung klären
Zwei Arten der Lebensversicherung sind möglich, beide werden erbrechtlich verschieden behandelt. Zum einen ist die reine Todesfallversicherung zu nennen, die als Risikolebensversicherung den Tod finanziell absichert. Diese Art der Versicherung dient einzig dem Schutz der Hinterbliebenen. Der Versicherungsbetrag wird nicht zu Lebzeiten des Versicherten ausbezahlt. Kommt es durch den Todesfall zur Auszahlung an die Hinterbliebenen, spielen aktuelle Regelungen des Steuer- oder des Erbrechts keine Rolle. Beim Abschluss der Police ist zudem eine Prämienbefreiung im Fall der Erwerbsunfähigkeit möglich.
Ausserdem gibt es die Lebensversicherungen, die kapitalbildend sind und somit einen Sparanteil besitzen. Hierbei wird die Vorsorge mit der Todesfallabsicherung verbunden. Angehörige sind im Falle des Ablebens sowie bei einer Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers finanziell begünstigt. Die gemischte Lebensversicherung sowie die lebenslängliche Todesfallversicherung zählen zu dieser Art Lebensversicherung, beide besitzen einen Rückkaufswert und beide sind in die Erbmasse zu rechnen.
2. Begünstigten klären
Bei einem vorzeitigen Ableben zahlt die Todesfallversicherung dem Begünstigten die in der Police genannte Versicherungssumme aus. Bei einer Risikolebensversicherung können die Begünstigten frei bestimmt werden, daher werden mit einer solchen Versicherung meist Konkubinatspartner abgesichert. Bei einer reinen Todesfallversicherung können auch die gesetzlichen Erben begünstigt sein.
Handelt es sich um eine Police mit Rückkaufswert, muss der Begünstigte die erbrechtlichen Pflichtanteile bedenken. Die Erben können, wenn sie das Erbe nicht wegen Überschuldung ausgeschlagen haben, ihre Anteile einfordern. Der Versicherer ist verpflichtet, ihnen gegenüber die Summe des Rückkaufswerts der Versicherung zu nennen.
3. Bedingungen der Auszahlung berücksichtigen
Zuerst muss die Versicherung über den Tod des Versicherungsnehmers informiert werden. Wer anspruchsberechtigt ist, muss dabei auch die entsprechenden Policen vorweisen können, es muss ein Nachweis des Anspruchs möglich sein. Danach werden die versicherten Leistungen genau geprüft, ehe es zur Auszahlung kommt. Es ist hilfreich, wenn die nötigen Unterlagen für den Versicherer bereits vorbereitet wurden. Dazu zählt unter anderem ein Brief, der per Einschreiben an den Versicherer gehen sollte und in dem der eigene Anspruch angekündigt wird.
Wichtig: Nennen Sie dabei die Nummern der Policen und die Mitgliedschaftsnummer! Ausserdem sollte dem Brief eine Kopie des Todesscheins, der beim Zivilstandsamt am Sterbeort ausgestellt wird, beiliegen. Eine Abschrift aus dem Familienbüchlein ist ebenfalls nutzbar und kann in Kopie beigefügt werden. Ebenfalls wichtig ist, dass eine Prämienerstattung beantragt wird. Die Prämien, die bereits vorausgezahlt wurden, sollten wieder zurückerstattet werden, sie gehen nach dem Zeitpunkt des Todes des Versicherungsnehmers nicht mehr in die Versicherungssumme mit ein.
Machen Sie sich bereits vor Abschluss der Lebensversicherung mit der Verfahrensweise zur Auszahlung der Versicherungsprämie vertraut und sprechen Sie mit den Begünstigten darüber. Im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers hat kaum jemand die Musse, sich mit den Modalitäten der Versicherungen auseinanderzusetzen und somit ist es hilfreich, wenn bereits jeder Bescheid weiss und die Vorgehensweise kennt.
Nun heisst es für Sie, dass Sie jetzt die beste Lebensversicherung für die Schweiz finden sollten! Vergleichen Sie dafür hier die Angebote und achten Sie in gleichem Masse auf die Prämien wie auch auf die Leistungen.