Betreibungsauszug online bestellen

Schnell, günstig und diskret

90% der Bestellungen werden in weniger als 4 Stunden per Mail versendet

Sparen Sie sich den Weg zum Betreibungsamt!

Ihre Vorteile:

check-signBequeme Beantragung von zu Hause aus
check-signDiskrete Beantragung des Dokuments
check-signKeine persönliche Abholung nötig, das Dokument wird per E-Mail geliefert

Die zufriedensten Kunden der Schweiz - Das sagen unsere Kunden.

3’587 KUNDEN HABEN UNS BEWERTET (4.9 VON 5.0)

Schnell, günstig und diskret: Betreibungsauszug online bestellen

Sie suchen eine neue Wohnung? Sie möchten eine andere Arbeitsstelle antreten? Oder benötigen Sie einen Kredit, um eine grössere Anschaffung zu tätigen? In all diesen Fällen brauchen Sie eine Betreibungsauskunft, der Ihre Bonität belegt. Zuständig für die Ausgabe des Betreibungsauszugs ist das Betreibungsamt. Machen Sie es sich einfacher und sparen Sie sich den Gang dorthin! Hier können Sie Ihren Betreibungsauszug ganz einfach, bequem und schnell online beantragen.

Betreibungsauszug günstig und diskret online bestellen

Vermieter, Arbeitgeber und Bank wissen durch den Betreibungsauszug, ob schon einmal eine Betreibung vorlag oder ob Sie ein zuverlässiger Mensch sind, der seine Rechnungen pünktlich bezahlt. Doch muss das auch der Bearbeiter auf dem Betreibungsamt wissen, der Ihnen direkt gegenüber sitzt? Weitaus diskreter ist die Beantragung des amtlichen Dokuments mit uns möglich. Sie unterzeichnen den Antrag elektronisch und zahlen per Kreditkarte. Danach bekommen Sie den Betreibungsauszug als PDF-Dokument per E-Mail zugestellt (Partner Collecta AG). Meist dauert dies nur ein bis zwei Werktage. Sie geniessen die folgenden Vorteile:

    • bequeme Beantragung von zu Hause aus
    • diskrete Beantragung des Dokuments
    • keine persönliche Abholung nötig, das Dokument wird per E-Mail geliefert
    • Versand von mehr als 90 Prozent der Betreibungsauszüge innert 1 bis 2 Werktagen
    • keine Bindung an ein Betreibungsamt – Bestellungen aus der ganzen Schweiz und für jede Gemeinde möglich
    • kostengünstigster Service ohne versteckte Gebühren

So bestellen Sie den Betreibungsauszug

Es kostet Sie nur wenige Minuten Zeit, die folgenden Schritte auszuführen und so Ihren benötigten Betreibungsauszug zu bestellen:

    1. Dateneingabe
      Im ersten Schritt werden Ihre persönlichen Daten erfragt. Geben Sie hier auch an, für welche Adresse die Auskunft eingeholt werden soll.
    2. Fotos hochladen
      Laden Sie nun Ihr Foto aus der ID oder aus dem Pass hoch. Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm und positionieren Sie Vorder- und Rückseite des Dokuments gut lesbar.
    3. Bezahlen
      Im letzten Schritt geben Sie Ihre Zahlungsdaten ein. Absenden, fertig!

Durch den Versand der E-Mail haben Sie die Möglichkeit, den Betreibungsauszug als verifizierte Kopie immer wieder abzurufen. Sollten Sie das Dokument zum Beispiel zur Vorlage bei einem weiteren Vermieter oder möglichen Arbeitgeber benötigen, drucken Sie es einfach noch einmal aus. Wichtiger Hinweis: Wir speichern keine Zahlungsdaten von Ihnen, sondern wir arbeiten mit führenden Zahlungsanbietern zusammen, die für die Sicherheit Ihrer Daten garantieren.

Überblick über die Gebühren

Wir wollen, dass Sie sich sicher fühlen, und stellen daher an dieser Stelle unsere Preise transparent dar. Die amtlichen Gebühren für die Ausstellung eines Betreibungsauszugs liegen derzeit bei CHF 17. Die übrigen Kosten, die im Gesamtpreis enthalten sind, sind Bearbeitungs- und Liefergebühren sowie Gebühren für die Zahlung per Kreditkarte. Weitere Kosten kommen nicht auf Sie zu! Sie erhalten damit einen aktuellen Betreibungsauszug, den Sie bei uns für jede Gemeinde in der Schweiz beantragen können. Sie müssen noch nicht einmal das Haus verlassen und sparen sich Zeit sowie Fahrtkosten. Sie müssen sich auch nicht an gängige Öffnungszeiten der Ämter halten.
Hinweis: An Sonn- und Feiertagen wird Ihr Antrag jedoch auch bei uns nicht bearbeitet, er bekommt dann am nächsten Werktag höchste Priorität zugesprochen.

FAQs: Fragen und Antworten rund um den Betreibungsauszug

Was ist ein Betreibungsauszug?

Der Betreibungsauszug wird häufig verlangt, wenn eine natürliche Person eine Wohnung mieten oder einen Kredit aufnehmen möchte. Es handelt sich um eine Auskunft über aktuelle und vergangene Schuldverhältnisse, wobei die Betreibungsauskunft sowohl für natürliche als auch für juristische Personen ausgestellt wird.
Alle Schuldverhältnisse werden in einem Betreibungsamt und dort im Betreibungsregister erfasst. Das jeweils zuständige Betreibungsamt befindet sich am Wohnort der beantragenden Person oder Firma oder an dem registrierten Hauptwohnsitz. Nicht jede Gemeinde verfügt über ein eigenes Betreibungsamt, oft wird ein solches gemeinsam von verschiedenen Gemeinden betrieben.

Um einen Betreibungsauszug zu beantragen, muss der Beantragende ein glaubhaftes Interesse darstellen können, dass die Notwendigkeit zur Ausstellung dieses Dokuments besteht. Diese Person kann die Protokolle und Register der Konkurs- und Betreibungsämter einsehen. Das Interesse ist hinreichend glaubhaft gemacht, wenn die Beantragung zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Kreditantrag oder mit einem gewünschten Vertrag zur Wohnungsmiete steht.

Bei einem Betreibungsauszug sind die letzten fünf Jahre berücksichtigt, wobei auch das laufende Jahr mit eingerechnet wird. Dritte haben nach diesen fünf Jahren keine Möglichkeit mehr, ihr Einsichtsrecht geltend zu machen. Dann dürfen nur noch Gerichte und Verwaltungsbehörden auf die Daten zugreifen. Ein Vermieter oder Arbeitgeber hingegen kann die Angaben nicht mehr einsehen und für seine Entscheidungen zurate ziehen.

Worüber gibt der Betreibungsregisterauszug Auskunft?

Der Betreibungsregisterauszug gibt über das laufende Jahr sowie über einen festgelegten Zeitraum von fünf Jahren davor Auskunft über laufende und vorangegangene Betreibungen. Genannt werden auch Betreibungen, die nicht weiterverfolgt wurden, weil der Gläubiger die Betreibung nicht mehr weiterführen wollte oder konnte. Eventuell wurde die Betreibung auch nur zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung eingeleitet und dann nicht weiterverfolgt. Im Betreibungsregister wird sie dennoch geführt.
Des Weiteren sind hier Betreibungen genannt, die durchgeführt wurden, sowie solche, die mit Verlust- oder Pfandausfallschein einhergingen. Möglich ist zudem, dass hängige und abgeschlossene Konkurse aufgeführt werden, sofern sie in den Zuständigkeitsbereich des Amtes fallen, das angefragt hat.

Zu den jeweiligen Betreibungsverfahren sind unter anderem die folgenden Angaben zu finden:

  • Nummer der Betreibung
  • Name und Anschrift des Gläubigers oder seines juristischen Vertreters
  • Forderung und Ergebnis
  • registrierter Verlust und Restbeträge
  • aktueller Status der Betreibung (ergangener Zahlungsbefehl, Abstellung des Gläubigers, Irrtum, bereits bezahlt etc.)

Wer braucht ein Betreibungsauszug?

Einige Personen haben ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, ob eine andere Person zahlungsfähig oder -unfähig ist. Geht es um eine Entscheidung über die Bonität einer Person, muss ein Betreibungsauszug her. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • ein Kredit beantragt werden soll
  • sich jemand auf eine neue Stelle bewirbt
  • eine Wohnung gemietet werden soll
  • eine grosse Bestellung auf Ratenzahlung getätigt wird
  • eine Kreditkarte beantragt wird

Person A erfährt durch den Betreibungsauszug also, ob für Person B bereits Betreibungen vorgekommen und ob diese noch anhängig oder bereits abgeschlossen sind. Aus dem Dokument erfährt Person A, ob es schon zu Pfändungen kam oder ob Verlustscheine ausgestellt wurden.
Damit braucht immer die Person einen Betreibungsauszug, die sichergehen will, dass eine andere Person die anstehenden Forderungen wirklich begleichen kann. Ein Vermieter sichert sich damit zum gewissen Mass gegen Mietausfälle ab, wie sie zum Beispiel durch Mietnomaden vorkommen.
Rechtlich gesehen besteht keine Verpflichtung, einer Bewerbung auf eine Wohnung, einem Kredit oder einer Arbeitsstelle einen Betreibungsauszug beizulegen. Dieser kann auch durch die Person, die das berechtigte Interesse an der Auskunft hat, angefordert werden. Allerdings werden die meisten Bewerbungen in der Praxis aussortiert, in denen keine umfassenden Auskünfte zu finden sind.

Wie lange ist ein Betreibungsauszug gültig?

Der Betreibungsauszug ist immer nur dann gültig, wenn er ausgestellt wird. Er ist eine Momentaufnahme und stellt die Situation zum Zeitpunkt der Beantragung dar. Wenn nach dem Ausstellungsdatum des Betreibungsauszuges eine Betreibung eingeleitet wird, ist das in dem Dokument nicht zu finden. In der Praxis hat es sich durchgesetzt, dass ein derartiges Dokument für zwei Monate gültig ist, wobei das Datum der Ausstellung des Betreibungsauszuges für den Beginn der Frist gilt. Diese Praxis ist in allen Kantonen der Schweiz gleich und wurde eidgenössisch einheitlich gestaltet.

Wichtig: Der Betreibungsauszug gilt immer für die vergangenen fünf Jahre. Wer innert dieser Frist den Wohnort gewechselt hat, muss mehrere Betreibungsauszüge einfordern. Der Grund: Zuständig ist immer das Betreibungsamt des betreffenden Wohnorts und wer selbigen in den letzten fünf Jahren gewechselt hat, braucht eventuell mehrere dieser Dokumente als Nachweis seiner Bonität.

Wo und wie erhält man eine Betreibungsauskunft?

Zuständig für die Ausstellung der Betreibungsauskunft ist das für den Wohnort verantwortliche Betreibungsamt. Hier sei noch einmal darauf hingewiesen, dass bei einem Wohnortwechsel innert der letzten fünf Jahre ggf. weitere Betreibungsämter ersucht werden müssen, das benötigte Dokument auszustellen. Möglich ist die Beantragung des Dokuments durch persönliches Erscheinen beim Betreibungsamt oder durch die Beauftragung eines Online-Services. In jedem Fall muss das Gesuch schriftlich eingereicht werden, was sowohl für die Briefform als auch online gilt. Eine telefonische Auskunft ist in der Regel nicht möglich, da sich der Nachweis eines berechtigten Interesses am Telefon nicht aktenmässig erbringen lässt.

Wer eine Betreibungsauskunft über eine andere Person einholen möchte, muss das Gesuch ebenfalls schriftlich stellen oder online beantragen sowie das Interesse auf Einsicht in die Daten glaubhaft versichern. Das Interesse kann begründet sein, wenn das Gesuch um Auskunft mit einem abzuschliessenden Vertrag in Zusammenhang steht (zum Beispiel Kredit oder Miete) oder wenn die beantragende Person mit der Person, über die die Auskunft eingeholt werden soll, in einem wirtschaftlichen Wettbewerb steht bzw. treten will. Das Eigeninteresse muss mit entsprechenden schriftlichen Unterlagen belegt werden, diese Unterlagen sind dem Antrag unaufgefordert beizulegen.

Das Einsichtinteresse einer Person, die eine Betreibungsauskunft über die eigene Situation beantragen möchte, muss nicht schriftlich belegt werden. Hier gilt es lediglich, die eigene Identität nachzuweisen. Das ist durch eine Kopie der Identitätskarte oder des Reisepasses möglich. Verheiratete können die Betreibungsauskunft auch für ihren Ehepartner ordern, Eltern bekommen die Auskunft ohne weiteres Darlegen des berechtigten Interesses für ihre minderjährigen Kinder. Anders ist die Lage bei Konkubinatspaaren: Hier muss der Partner eine Vollmacht des anderen Partners, über den die Auskunft eingeholt werden soll, vorgelegt werden.

Was steht in einem Betreibungsauszug?

Der Betreibungsauszug gibt über einen Zeitraum von fünf Jahren Auskunft über vergangene oder laufende Betreibungen. Dabei sind auch Betreibungen erfasst, die nicht mehr weiterverfolgt wurden, weil der Betreffende seinen Zahlungsverpflichtungen doch noch nachgekommen ist oder weil der Gläubiger das Verfahren einfach eingestellt hat. Eine Löschung dieser nicht mehr verfolgten Betreibungen ist nicht vorgesehen. Fallen in den Zuständigkeitsbereich des Betreibungsamtes auch Konkurse, so wird im Betreibungsauszug darüber ebenfalls Auskunft gegeben. Dies muss jedoch separat im Antrag erwähnt werden.

Genannt werden unter anderem der oder die Gläubiger und ihre juristischen Vertreter, dazu die Forderung und das Ergebnis der Betreibung. Ist noch eine Restsumme offen, wird diese ebenfalls erwähnt. Wichtig ist hier zudem der aktuelle Status: Wurde ein Zahlungsbefehl erlassen? Wurde die Betreibung abgestellt? Wurde die Betreibung bezahlt? So weiss die antragstellende Person, wie die aktuelle Bonität der anderen Person zu beurteilen ist.

Die Betreibungsämter geben keine Auskunft über nichtige Betreibungen oder Betreibungen, die durch eine Beschwerde oder durch ein Urteil wieder aufgehoben worden sind. Hatte der Schuldner eine Rückforderungsklage eingereicht und damit Erfolg, ist auch darüber nichts im Betreibungsauszug zu finden. Liegt die Betreibung mehr als fünf Jahre zurück, wird sie ebenfalls im Betreibungsauszug nicht erfasst, da sich dieser nur die letzten fünf Jahre bezieht.
Gerichte und Verwaltungsbehörden hingegen haben Einblick über alle Eintragungen und können auch die Daten einsehen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen. Sogar gelöschte Betreibungen sind für sie einsehbar.

Wie kann ich eine Betreibung löschen?

Wurde der geschuldete Betrag gezahlt oder wurde ein Rechtsvorschlag angenommen, ist die Löschung der Eintragung möglich. Dies ist wichtig, wenn die Betreibung nicht im Betreibungsregister eingetragen bleiben soll und die Bonität einer Person verschlechtert. Denn: Auch beendete Betreibungen bleiben auf einem Betreibungsregisterauszug stehen und können sich negativ bei der Beurteilung der Bonität auswirken. (Ehemalige) Schuldner können nun vom Gläubiger verlangen, dass die Betreibung widerrufen wird. Dazu muss der Gläubiger eine entsprechende Erklärung verfassen und an das zuständige Betreibungsamt schicken.

Stimmt der Gläubiger dem Widerruf nicht zu, müssen Schuldner fünf Jahre lang warten. Dann können sie auch beim Betreibungsamt um die Aufhebung bzw. Löschung der Daten bitten. Um die Eintragung vor Ablauf dieser Frist löschen zu lassen, ist der Gang über das zuständige Gericht nötig. Hier muss nachgewiesen werden, dass die benannte Schuld nie bestand oder dass sie nicht einklagbar war, als der Zahlungsbefehl ausgestellt wurde.

Wichtig: Der Antrag auf Löschung der Betreibung kann nur schriftlich gestellt werden und das auch nur durch den Gläubiger oder dessen Vertreter. Wer die Rückzugserklärung als Schuldner selbst erstellt und unterschreibt, begeht damit eine strafbare Handlung. Die Rückzugserklärung ist zudem ungültig.

Seit Anfang 2019 gibt es überdies eine weitere Variante, wie der Eintragung einer Betreibung gelöscht werden kann. Es ist danach möglich, einen Rechtsvorschlag zu machen. Reagiert der Gläubiger auf diesen nicht innert einer Frist von drei Monaten, kann der Schuldner beim Betreibungsamt das Gesuch auf Löschung des Eintrags aus dem Register stellen. Dies kostet CHF 40, die Kosten sind vom Schuldner zu tragen. Dieses Verfahren wird bislang aber sehr wenig genutzt, meist werden noch die oben genannten Wege zur Beantragung der Löschung beschritten.

Kann ich einen Verlustschein löschen lassen?

Ein Verlustschein wird ausgestellt, wenn ein Betreibungsverfahren nicht mit der Einbringung der Forderung endet. Das heisst, wenn der Schuldner seinen Verbindlichkeiten nicht oder nicht vollständig nachkommt, wird ein Verlustschein ausgestellt. Unterschieden wird dabei zwischen Pfändungsverlustscheinen und Konkursverlustscheinen. Die Forderung wird hier zusammen mit angefallenen Zinsen und weiteren Kosten ausgewiesen und gilt als Schuldanerkennung. Die ausgewiesene Forderung kann in den folgenden 20 Jahren jederzeit durch ein neues Betreibungsverfahren wieder geltend gemacht werden.

Wurde die Forderung des Verlustscheins getilgt, geht dieser an den Schuldner zurück. Er stellt die Quittung dar, mit dessen Hilfe der Verlustschein gelöscht werden kann. Wichtig: Die Eintragung der Betreibung wird damit nicht automatisch gelöscht! Darüber entscheidet der Gläubiger.
Kurz gefasst: Die Forderung wird bezahlt, der Gläubiger gibt den Verlustschein mit dem Vermerk „Betreibung kann gelöscht werden“ an den Schuldner zurück. Dieser reicht die Quittung beim Betreibungsamt ein und die Betreibung wird gelöscht. Das Amt stellt danach eine Bescheinigung darüber aus, dass die Betreibung gelöscht worden ist.

Wie lange wird eine Betreibung oder Verlustschein gespeichert?

Ein Verlustschein unterliegt der Verjährungsfrist von 20 Jahren. In dieser Zeit ist es möglich, dass die ursprüngliche Forderung wieder durch eine neue Betreibung eingeleitet wird. Sofern das innerhalb der ersten sechs Monate geschieht, nachdem die Urkunde erstmalig an den Schuldner vergeben wurde, kann die gesamte Prozedur durch ein Fortsetzungsbegehren verkürzt werden. Die Verjährung wurde mit der SchKG-Revision zum 1. Januar 1997 eingeführt. Alle Verlustscheine, die vor diesem Datum ausgestellt worden waren, sind damit erst am 1. Januar 2017 verjährt.

Eine Betreibung wird automatisch für fünf Jahre gespeichert. Danach erscheint sie im Betreibungsregisterauszug nicht mehr. Für Gerichte und Verwaltungsbehörden ist sie jedoch auch nach dieser Frist noch abrufbar.
Ansonsten muss eine Betreibung durch den Gläubiger zur Löschung freigegeben werden, wenn sie nicht mehr gültig sein soll. Dann muss der Schuldner den Gläubiger bitten, die Eintragung zu löschen. Dieser Weg wird meist gegangen, wenn die Betreibung zu Recht eingetragen war und inzwischen beglichen wurde. Ausserdem kann die Speicherung durch ein Gesuch beim Gericht beendet werden. Dafür muss ein Gesuch bei dem Gericht, welches für das Betreibungsamt zuständig ist, eingereicht werden, wobei die Bitte um Löschung inbegriffen sein muss. Das Gericht wird dem stattgeben, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Eintrag irrtümlich bestand und dass auch der Gläubiger dieser Meinung ist. Möglich ist auch der Nachweis, dass die Forderung vor Einleitung der Betreibung bezahlt worden ist. Das Gericht weist das zuständige Betreibungsamt dann an, die Löschung des Eintrags vorzunehmen. Damit ist die Speicherung der Betreibung beendet und sie erscheint auf keinem Betreibungsregisterauszug mehr.

Was ist ein Verlustschein?

Ein Verlustschein ist ein amtliches Dokument, das den ungedeckten Betrag einer Forderung im Rahmen einer Betreibung darstellt. Damit wird ein Betreibungsverfahren abgeschlossen. Der Verlustschein bescheinigt, dass der Schuldner zu dem Zeitpunkt, an dem der Schein ausgestellt worden ist, ein Vermögen besass, welches gepfändet werden könnte. Innert einer Frist von sechs Monaten kann der Gläubiger ein weiteres Betreibungsverfahren einleiten, welches als Fortsetzungsbegehren bezeichnet wird. Es handelt sich dabei nicht um eine neue Betreibung! Nach 20 Jahren verjährt die verurkundete Forderung, die durch den Verlustschein bescheinigt wird, wobei das Datum der erstmaligen Ausstellung des Verlustscheins relevant ist.

Unterschieden wird zwischen dem Pfändungsverlustschein und dem Konkursverlustschein. Ersterer lässt sich zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal betreiben und kann gepfändet werden. Bei einem Konkursverlustschein ist das nur möglich, wenn der Betriebene ein neues Vermögen hat, das betrieben werden kann. Ist ein Konkursverlustschein gegen ein Unternehmen ausgestellt worden, ist dieser in der Regel wertlos, da Firmen nach Beendigung des Konkursverfahrens im Handelsregister gelöscht werden und fortan nicht mehr existieren. Demzufolge können auch keine weiteren Forderungen betrieben werden.

Was kostet einen Betreibungsauszug?

Wird der Betreibungsauszug über das zuständige Betreibungsamt beantragt, fallen 17 Schweizer Franken als Gebühren an. Dazu kommt die Portogebühr, wenn das Dokument postalisch versendet werden soll. Möglich ist die Beantragung eines Betreibungsauszuges jedoch auch über andere Anbieter, was den Vorteil hat, dass die Ausstellung des Dokuments deutlich schneller möglich ist. Da der Versand per PDF-Dokument und somit per E-Mail möglich ist, ist die Auslieferung des Betreibungsauszuges teilweise sogar noch am gleichen Tag möglich. Dafür sind die Kosten allerdings ein wenig höher und betragen je nach Anbieter bis 37 Schweizer Franken.
Dennoch kann die Onlinebestellung des Betreibungsauszugs die bessere Variante sein, denn hier sparen sich Beantragende Zeit und Kosten für die Anfahrt. Letztere müssen auf den Betreibungsauszug und auf dessen Gebühren aufgerechnet werden, was die anfänglich erwähnten 17 Euro plus Porto im Vergleich zur Onlinebestellung deutlich erhöht.

Warum werden Betreibungsregister geführt?

Betreibungsregister geben Auskunft darüber, welche Bonität eine Person vorweisen kann. Der Betreibungsregisterauszug, der als amtliches Dokument gilt, zeigt alle protokollierten Begehrungen und nicht erfüllte Forderungen. Damit lässt sich die Zahlungsmoral einer Person einschätzen, des Weiteren kann ihre Kreditwürdigkeit beurteilt werden. Dies ist für einen Vermieter, der sich vor einem Mietausfall schützen möchte, ebenso wichtig wie für eine Bank, die einen Kredit an den Antragsteller nur dann vergeben will, wenn sie sicher sein kann, dass der Betreffende bisher seinen Zahlungsaufforderungen immer nachgekommen ist. Über das Betreibungsregister ist es auch möglich, bei Einbürgerungsgesuchen eine Entscheidung zu treffen, ob dem Antrag einer Person nachgekommen wird oder nicht. Teilweise werden Betreibungen nur zur Unterbrechung von Verjährungsfristen erhoben. Das wiederum lässt den Betreibungsregisterauszug nicht in jedem Fall wirklich aussagekräftig werden.

Fazit: Über das Betreibungsregister ist es möglich, die Zahlungsmoral bzw. das Zahlungsverhalten einer Person einzuschätzen. Einblick bekommen die Personen, die ein berechtigtes Interesse an den Daten nachweisen können und natürlich die betreffende Person selbst. Das Betreibungsregister zeigt alle Betreibungen der letzten fünf Jahre und ist mit der deutschen Schufa vergleichbar.

Wie erhält man einen Betreibungsregisterauszug über eine andere Person?

Es ist ein schriftliches Gesuch nötig, um einen Betreibungsregisterauszug über eine andere Person einholen zu können. Neben dem Antrag auf Betreibungsauskunft muss eine schriftliche Erklärung der eigenen Interessen erfolgen. Das heisst, dass das Interesse auf Einsicht in die Daten glaubhaft versichert werden muss. Dieses Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn ein Vertrag geschlossen oder abgewickelt werden soll oder wenn ein wirtschaftlicher Wettbewerb zwischen Antragsteller und der Person besteht, über die die Daten angefragt werden. Ausserdem ist es möglich, einen Betreibungsregisterauszug über eine Person anzufragen, die zu einer anderen Person in einem Vertragsverhältnis steht oder in dieses treten möchte.

Um das Eigeninteresse zu verdeutlichen, müssen schriftliche Unterlagen wie Angebote, Verträge oder die Korrespondenz mit der betreffenden Person eingereicht werden. Das ist auch online möglich, hier werden die entsprechenden Dokumente als Anhang beigefügt.

Wie betreibe ich jemanden?

Ein Betreibungsbegehren muss immer beim zuständigen Betreibungsamt eingereicht werden. Dieses befindet sich am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Schuldners. Handelt es sich um eine juristische Person, ist das Betreibungsamt am Sitz des Unternehmens zuständig.
Hat das Betreibungsamt den Antrag auf Betreibung erhalten, erlässt dieses einen Zahlungsbefehl. Dieser wird dem Schuldner zugestellt. Er hat fortan zehn Tage lang Zeit, einen Rechtsvorschlag zu erheben. Damit wird die Betreibung wieder zum Stillstand gebracht.
Nun ist es Aufgabe des Gläubigers, einen Richter anzurufen und eine provisorische Schuldanerkennung zu verlangen. Das ist möglich, wenn der Gläubiger eine schriftliche Anerkennung der Schuld durch den Schuldner vorzuliegen hat. Der Schuldner wiederum kann die Schuldanerkennung nur abwenden, wenn er diese berechtigt in Zweifel zieht und sie entkräftet. Auch ein Mangel am Verfahren kann zur Stilllegung des Vorgangs führen. Sollte der Schuldner dies schaffen, kann der Gläubiger einen Zivilprozess anstreben. Dann wird richterlich entschieden, ob eine Forderung vorhanden ist oder nicht.

Sofern der Schuldner keinen Rechtsvorschlag erhebt und auch kein richterliches Urteil gegen eine Schuldanerkennung spricht, kann das Verfahren durch ein Fortsetzungsbegehren weitergeführt werden. Nun kommt es zur Vollstreckung, bei der Vermögenswerte gepfändet werden, um die Schuld des Schuldners zu begleichen.
Tipp: Der Gläubiger muss die beim Verfahren entstehenden Kosten vorstrecken. Gewinnt er das Verfahren, bekommt er das Geld am Ende wieder zurückerstattet.

Was ist ein Zahlungsbefehl?

Der Zahlungsbefehl ergeht als letzte Aufforderung an den Schuldner, die geforderte Summe zu bezahlen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird das Betreibungsverfahren in der Regel fortgesetzt.
Im Zahlungsbefehl müssen die folgenden Daten vorhanden sein:

  • Angaben zum Betreibungsbegehren
  • Aufforderung zur Entschädigung des Gläubigers innert 20 Tagen
  • Mitteilung darüber, dass der Schuldner innert 10 Tagen einen Rechtsvorschlag einbringen kann oder die Forderung bzw. wenigstens einen Teil derselben innert dieser Frist zu begleichen
  • Androhung darüber, dass das Betreibungsverfahren fortgesetzt wird, wenn keine Reaktion seitens des Schuldners kommt

Der Zahlungsbefehl wird der betriebenen Person durch einen Boten ausgehändigt, die Zustellung lässt sich nicht verhindern. Sie kann notfalls sogar mit der Polizei erzwungen werden. Vor der Zustellung des Zahlungsbefehls braucht es keine weitere Mahnung, auch die Erzählungen von den drei Mahnungen vorab gehören in das Reich der Märchen und Legenden.

Was mache ich, wenn ich mit dem Zahlungsbefehl nicht einverstanden bin?

Wer sich zu unrecht betrieben fühlt, kann innert 10 Tagen einen Rechtsvorschlag erheben. Dies ist schon direkt bei der Zustellung des Zahlungsbefehls möglich, kann aber auch später erfolgen, sofern dabei die genannte Frist eingehalten wird. Der Rechtsvorschlag sollte dann aus Gründen der Belegbarkeit unbedingt schriftlich eingereicht werden. Es ist überdies möglich, die Fortsetzung der Betreibung durch eine Klage abzuwenden. Das Betreibungsamt gibt hierzu Auskunft, ausserdem ist es möglich, eine unentgeltliche Rechtsauskunftstelle anzurufen. Dort findet eine umfassende Beratung zur Betreibung statt.

Wie kann ich Rechtsvorschlag erheben?

In der Schweiz gilt: Jeder darf jeden betreiben! Da ist es nur logisch, dass auch Menschen betrieben werden, die keine wirklichen Schuldner sind. Erhält eine zu Unrecht betriebene Person einen Zahlungsbefehl, kann sie innert der gesetzten Frist von 10 Tagen einen Rechtsvorschlag erheben. Am einfachsten ist das, wenn es direkt bei der Zustellung des Zahlungsbefehls durchgeführt wird, denn dann kann der Rechtsvorschlag gegenüber der zustellenden Person erhoben werden. Diese muss den Rechtsvorschlag zu Protokoll nehmen, was direkt auf dem Zahlungsbefehl geschieht.

Wurde der Zahlungsbefehl schon zugestellt und bislang noch kein Rechtsvorschlag erhoben, so ist das innert der gesetzlichen Frist auch nachträglich möglich. Dann wird der Rechtsvorschlag gegenüber dem Betreibungsamt erklärt, wobei eine schriftliche Niederschrift der Erklärung schon allein aus Gründen der Beweisbarkeit anzuraten ist. Dem Schreiben wird eine Kopie des Zahlungsbefehls beigelegt, alles wird zusammen per Einschreiben versendet. Wichtig: Der Brief muss vom Schuldner eigenhändig unterzeichnet werden!
Da die Fristen recht eng gesetzt sind, sollten Schuldner keinesfalls bis zum Ende der Frist warten, sondern ihr Schreiben so schnell wie möglich verfassen und absenden.
Tipp: Ein Rechtsvorschlag muss nicht begründet werden, es sei denn, es handelt sich um einen Gläubigerwechsel oder um einen „Rechtsvorschlag mangels neuem Vermögen“.

Betreibungsauszüge der einzelnen Kantone

Die folgende Aufstellung bietet Anlaufstellen für alle, die ein Betreibungsamt suchen. Dabei sei angemerkt, dass die Liste erstens keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und zweitens nicht zu jedem Kanton alle Daten vorhanden sind. Auf den genannten Internetseiten gibt es dann Suchfelder, in die der eigene Wohnort bzw. der Ort, für den die Betreibungsauskunft gewünscht ist, eingetragen werden muss. Das zuständige Betreibungsamt wird dann mit allen Kontaktdaten angezeigt.

Betreibungsamt Aargau

Internet: https://www.betreibungsamt-ag.ch/v5/

Betreibungsauszug Basel Stadt

Internet: https://www.bka.bs.ch/
Adresse: Kanton Basel Stadt, Betreibungsamt, Bäumleingasse 1, 4001 Basel
Telefon: 061 267 81 81

Betreibungsauszug Basel Land

Internet: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/betreibungen
Adresse: Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft, Betreibungs- und Konkursamt, Eichenweg 12, Postfach, 4410 Liestal
Telefon: Tel. 061 552 46 00

Betreibungsauszug Solothurn

Hier sind verschiedene Betreibungsämter zuständig:

Internet: https://so.ch/verwaltung/finanzdepartement/betreibungsaemter/

Adresse: Amtsschreiberei Dorneck, Betreibungsamt, Amtshaus, Postfach, 4143 Dornach
Telefon: 061 704 70 25

Adresse: Amtsschreiberei Grenchen-Bettlach, Betreibungsamt, Marktplatz 22, 2540 Grenchen
Telefon: 032 654 55 55

Adresse: Amtsschreiberei Olten-Gösgen, Betreibungsamt, Amtshaus, 4601 Olten
Telefon: 062 311 86 33

Adresse: Amtsschreiberei Region Solothurn, Betreibungsamt, Rötistrasse 4, 4502 Solothurn
Telefon 032 627 76 29

Adresse: Amtsschreiberei Thal-Gäu, Betreibungsamt, Schmelzihof, Wengimattstrasse 2, 4710 Klus-Balsthal
Telefon 062 311 90 37

Adresse: Amtsschreiberei Thierstein, Betreibungsamt, Amtshaus, Passwangstrasse 29, 4226 Breitenbach
Telefon: 061 704 70 25

Betreibungsauszug Appenzell Ausserrhoden

Internet: https://www.ar.ch/verwaltung/departement-inneres-und-sicherheit/departementssekretariat/betreibungsaemter-und-konkursamt/betreibungsaemter/
Adresse: Betreibungsamt Appenzeller Hinterland, Poststrasse 6, Postfach 1160, 9102 Herisau
Telefon: 041 71354 54 80

Adresse: Betreibungsamt Appenzeller Mittelland, Gremmstrasse 6, Postfach 48, 9053 Teufen
Telefon: 041 71335 00 19

Adresse: Betreibungsamt Appenzeller Vorderland, Paradiesweg 2 / Haus Eden, Postfach 42, 9410 Heiden
Telefon: 041 71 898 88 60

Betreibungsauszug Appenzell Innerrhoden

Internet: https://www.ai.ch/
Adresse: Kantonale Verwaltung, Appenzell Innerrhoden, Ratskanzlei, Marktgasse 2, 9050 Appenzell
Telefon: 041 71788 93 11

Betreibungsauszug Bern

Internet: https://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/direktion/organisation/baka/kontakt.html
Adresse: Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost, Schloss 5, Postfach, 3800 Interlaken
Telefon: 031 635 97 00

Adresse: Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West, Scheibenstrasse 11, 3600 Thun
Telefon: 03 635 57 57

Adresse: Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen
Telefon: 031 635 90 00

Adresse: Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental, Dunantstrasse 7C, 3400 Burgdorf
Telefon: 031 635 51 77

Adresse: Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Oberaargau, Jurastrasse 22, Postfach 1647, 4900 Langenthal
Telefon: 031 636 33 00

Adresse: Betreibungsamt Seeland, Dienststelle Seeland, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg
Telefon: 031 636 30 40

Adresse: Betreibungsamt Seeland, Dienststelle Biel/Bienne, Kontrollstrasse 20, Postfach, 2501 Biel
Telefon: 031 635 95 00

Adresse: Office des poursuites et des faillites du Jura bernois, Moutier, Rue Centrale 33, 2740 Moutier
Telefon: 031 635 39 50

Betreibungsauszug Freiburg

Internet: https://www.fr.ch/de/sjd/baka
Adresse: Betreibungsamt des Broyebezirks, Rue St-Laurent 5, 1470 Estavayer-le-Lac

Adresse: Betreibungsamt des Glanebezirks, Rue des Moines 58, 1680 Romont

Adresse: Betreibungsamt des Greyerzbezirks, Rue de l’Europe 10, Postfach 155, 1630 Bulle

Adresse: Betreibungsamt des Saanebezirks, Av. Beauregard 13, 1700 Freiburg

Adresse: Betreibungsamt des Seebezirks, Hallwylstrasse 12, 3280 Murten

Adresse: Betreibungsamt des Sensebezirks, Schwarzseestrasse 5, 1712 Tafers

Betreibungsauszug Genf

Internet: https://www.ge.ch/
Adresse: Office des Poursuites de Genève, Rue du Stand 46, 1204 Genève

Betreibungsauszug Glarus

Internet: https://www.gl.ch/verwaltung/sicherheit-und-justiz/justiz/betreibungs-konkursamt.html/1258
Adresse: Departement Sicherheit und Justiz, Betreibungs- und Konkursamt, Zwinglistrasse 8, 8750 Glarus
Telefon: 055 646 69 30

Betreibungsauszug Graubünden

Internet: http://www.justiz-gr.ch/schuldbetreibung-und-konkurs/ueber-uns/organisation.html
Adresse: Betreibungs- und Konkursamt der Region Albula, Strandung 26, 7450 Tiefencastel
Telefon: 081 254 56 25

Adresse: Betreibungs- und Konkursamt der Region Bernina, Via da Clalt 301, 7742 Poschiavo
Telefon: 081 839 03 22

Adresse: Engiadina Bassa/Val Müstair, Betreibungs- und Konkursamt der Region Engiadina Bassa/Val Müstair, Chasa du Parc, Via dals Bogns 16, 7550 Scuol
Telefon: 081 861 00 02

Adresse: Engiadina-Bassa/Val Müstair, Betreibungs- und Konkursamt der Region Engiadina-Bassa/Val Müstair, Aussenstelle Val Müstair, Via Umbrail, 7536 Sta. Maria
Telefon: 081 858 56 10

Adresse: Betreibungs- und Konkursamt der Region Imboden, Platz 7, 7013 Domat/Ems
Telefon: 081 632 80 30

Adresse: Landquart, Betreibungs- und Konkursamt der Region Landquart, Bahnhofplatz 2, Postfach, 7302 Landquart
Telefon: 081 300 64 20

Adresse: Maloja, Betreibungs- und Konkursamt der Region Maloja, Chesa Ruppanner, 7503 Samedan
Telefon: 081 852 52 66

Adresse: Moesa, Betreibungs- und Konkursamt der Region Moesa, Centro Regionale dei Servizi, 6535 Roveredo
Telefon: 091 827 35 84

Adresse: Plessur, Betreibungs- und Konkursamt der Region Plessur, Grabenstrasse 15, Postfach 55, 7001 Chur
Telefon: 081 254 49 52

Adresse: Prättigau/Davos, Betreibungs- und Konkursamt der Region Prättigau/Davos, Hauptsitz Davos, Berglistutz 8, 7270 Davos Platz
Telefon: 081 414 32 40

Adresse: Prättigau/Davos, Betreibungs- und Konkursamt der Region Prättigau/Davos, Aussenstelle Betreibungsamt in Schiers, Dorfstrasse 42
Telefon: 081 414 32 50

Adresse: Surselva, Betreibungs- und Konkursamt der Region Surselva, Glennerstrasse 22A, Postfach 114, 7130 Ilanz
Telefon: 081 926 25 30

Adresse: Viamala, Betreibungs- und Konkursamt der Region Viamala, Rathaus, Untere Gasse, Postfach 180, 7430 Thusis
Telefon: 081 650 00 60

Betreibungsauszug Jura

Internet: https://www.jura.ch/DFI/PFs/Office-des-poursuites-et-faillites.html
Adresse: Poursuites et faillites, Delémont 2, Rue de l’Avenir, 2800 Delémont

Betreibungsauszug Luzern

Internet: https://gerichte.lu.ch/organisation/betreibungsaemter
Adresse: Betreibungsamt, Stephan Boesch, Postfach 48, 6281 Hochdorf
Telefon: 041 914 60 95

Betreibungsauszug Neuenburg

Internet: https://www.ne.ch/autorites/DJSC/SEPF/Pages/accueil.aspx
Adresse: Service des poursuites et faillites, Rue de Tivoli 5, 2003 Neuchâtel

Betreibungsauszug Nidwalden

Internet: https://www.nw.ch/baka/315
Adresse: Betreibungs- und Konkursamt, Direktion: Volkswirtschaftsdirektion, Engelbergstrasse 34, Postfach 1243, 6371 Stans
Telefon: 041 618 76 70

Betreibungsauszug Obwalden

Internet: https://www.ow.ch/de/verwaltung/aemter/welcome.php?amt_id=229
Adresse: Polizeigebäude Foribach, Postfach 1154 6061 Sarnen
Telefon: 041 666 64 37

Betreibungsauszug Schwyz

Internet: https://www.sz.ch/behoerden/staatskanzlei-departemente/sicherheitsdepartement/konkurs-und-betreibungswesen.html/72-416-387-385-2580
Adresse: Betreibungsamt Altendorf, Seeplatz 1, 8853 Lachen
Telefon: 055 451 26 90

Adresse: Betreibungsamt Arth, Rathaus, 6415 Arth
Telefon: 041 859 02 23

Adresse: Betreibungsamt Brunnen, Parkstrasse 1, 6440 Brunnen
Telefon: 041 825 05 27

Adresse: Betreibungsamt Einsiedeln, Mühlestrasse 1, 8840 Einsiedeln
Telefon: 055 422 85 70

Adresse: Betreibungsamt Höfe, Roosstrasse 3, 8832 Wollerau
Telefon: 044 786 73 50

Adresse: Betreibungsamt Küssnacht, Seeplatz 2/3, 6403 Küssnacht
Telefon: 041 854 02 26

Adresse: Betreibungsamt Lachen, Seeplatz 1, 8553 Lachen
Telefon: 055 451 26 90

Adresse: Betreibungsamt Muotathal, Lustnau 2, 6436 Muotathal
Telefon: 041 830 15 56

Adresse: Betreibungsamt Schübelbach, Eisenburgstrasse 4, 8862 Schübelbach
Telefon: 055 440 13 70

Adresse: Betreibungsamt Schwyz, Herrengasse 23, 6430 Schwyz
Telefon: 041 0819 07 30

Adresse: Betreibungsamt Unteriberg, Tonelimatte 13, 8842 Unteriberg
Telefon: 055 414 20 92

Adresse: Betreibungsamt Wangen, Allmeindstrasse 32, 8855 Wangen
Telefon: 055 440 30 49

Betreibungsauszug Schaffhausen

Internet: http://www.schkg.sh.ch/
Adresse: Kanton Schaffhausen, Betreibungs- und Konkursamt, Münsterplatz 31, 8201 Schaffhausen
Telefon: 052 632 54 60

Betreibungsauszug St. Gallen

Internet: https://www.sg.ch/wirtschaft-arbeit/konkurswesen.html
Adresse: Konkursamt, Davidstrasse 27, 9001 St.Gallen
Telefon: 058 229 43 98

Betreibungsauszug Tessin

Internet: https://www4.ti.ch/di/dg/uef/home/
Adresse: Ufficio fallimenti di Bellinzona, Via Henri Guisan 3, 6501 Bellinzona
Telefon: 091 816 64 31

Betreibungsauszug Thurgau

Internet: https://betreibungsamt.tg.ch/

Betreibungsauszug Uri

Internet: https://www.altdorf.ch/aemter/2594
Adresse: Betreibungsamt, Tellsgasse 25, 6460 Altdorf
Telefon: 0874 12 21

Betreibungsauszug Waadt

Internet: https://www.vd.ch/index.php?id=1007929

Betreibungsauszug Wallis

Internet: https://www.vs.ch/de/web/spf

Betreibungsauszug Zug

Internet: https://www.zg.ch/behoerden/volkswirtschaftsdirektion/konkursamt
Adresse: Handelsregister- und Konkursamt, Aabachstrasse 5, Postfach, 6301 Zug
Telefon: 041 728 55 80

Betreibungsauszug Zürich

Internet: https://www.betreibungsinspektorat-zh.ch/deu/bet.php
Adresse: Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich, Postfach, 8021 Zürich