Über neotralo AG
Folgen Sie uns
neotralo App
Krankenkasse Bewertungen
Kontakt
- info@neotralo.ch
- 044 527 18 00
Bei einer gemischten Lebensversicherung sollen sowohl Todesfall als auch Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers abgesichert werden. Gleichzeitig gibt es einen Sparanteil, mit dem ein Vermögen gebildet wird. Dieser Teil wird als kapitalbildend beschrieben. Läuft die Police ab, bekommt der Versicherungsnehmer den vereinbarten Betrag ausgezahlt. Dieser Betrag setzt sich aus dem Sparbetrag zusammen, der bisher durch Eigenleistungen eingezahlt wurde, aus dem Überschussanteil und aus der garantierten Rendite. Der Überschussanteil wird durch die Geschäftsergebnisse, die die Versicherung in jedem Jahr berechnet, festgelegt.
Vor- und Nachteile der gemischten Lebensversicherung
Die gemischte Lebensversicherung scheint jeden Aspekt abzusichern und präsentiert sich als durchaus vorteilhafte Variante der persönlichen Vorsorge:
Doch auch die gemischte Lebensversicherung hat Nachteile: So können zum Beispiel finanzielle Verluste entstehen, wenn ein Vertrag vorzeitig aufgelöst wird. Der Rückkaufswert ist in der Regel niedriger als die bisher eingezahlten Prämien, Zinsen und Gewinnbeteiligungen. Des Weiteren gestaltet sich der Vertrag zur gemischten Lebensversicherung oft als wenig transparent und es werden Gebühren fällig, die von vornherein nicht erkennbar waren.
Der Überschussanteil ist nicht garantiert: Er wird in der Regel ausgezahlt, einen rechtlichen Anspruch auf diesen gibt es aber nicht. Wenn die Versicherung keinen Überschuss erwirtschaftet hat, kann der Versicherungsnehmer keinen solchen ausgezahlt bekommen.
Sie zahlen als Versicherungsnehmer regelmässig in die gemischte Lebensversicherung ein. Das kann über eine monatliche, quartalsweise, halbjährliche oder jährliche Prämie der Fall sein. Auch Einmalprämien sind möglich, bei dieser ist jedoch die Stempelsteuer von 2,5 Prozent zu zahlen.
Die einbezahlten Prämien werden in die Versicherung des Todesfallrisikos, in das Sparkapital und in Gebühren aufgeteilt. Als Abschluss- und Verwaltungskosten wird im Allgemeinen ein Prozent der Versicherungssumme angenommen.
Diese Kosten kann die Versicherung aber selbst bestimmen, daher lohnt sich das genaue Hinsehen und Vergleichen dieses Punkts vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrags.
Wichtig: Wer seine Lebensversicherung kündigt, muss herbe Einbussen hinnehmen. Denn die Gebühren fallen dennoch an, sie werden von den bis dato eingezahlten Prämien abgezogen. Erst dann, wenn die Abschlusskosten finanziert wurden, kann die Bildung des Sparkapitals beginnen. Dies macht sich negativ beim Rückkaufwert bemerkbar.
Möchten Sie eine gemischte Lebensversicherung abschliessen, schauen Sie genau auf die gebotenen Konditionen und Prämien sowie auf die Gebühren. Der Versicherungsexperte muss in der Lage sein, die anfallenden Gebühren aufzuschlüsseln. Überlegen Sie auch, ob eine gemischte Versicherung für Sie die richtige Wahl ist. Sollte das der Fall sein, gilt es, hier die beste Lebensversicherung Schweiz zu finden!
Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.