Ist die Erwerbsausfallversicherung nötig?

Die Erwerbsausfallversicherung wird gern seitens der Versicherer beworben, doch meist ist nicht ganz klar, ob diese Versicherung wirklich sinnvoll ist. Es ist daher an der Zeit, genauer hinzusehen. Was kann die Erwerbsausfallversicherung leisten?

Das ist die Erwerbsausfallversicherung

Per Definition ist die Erwerbsausfallversicherung eine Versicherung, die bei einer durch einen Unfall oder eine Krankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit in Leistung geht. Sie wird daher auch als Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet, wobei dieser Begriff selbsterklärend ist. Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, soll somit eine Rente ausgezahlt bekommen, mit der der bisherige Lebensstandard gehalten werden können soll. Die Erwerbsausfallversicherung kann mit einigen Vorteilen aufwarten:

    • regelmässiges Einkommen wird gesichert
    • Betroffener und Familie werden abgesichert
    • Höhe der Rente wird frei vereinbart
    • Leistungen der 1. und 2. Säule werden ergänzt
    • Dauer der Rente wird ebenfalls frei vereinbart

Vor allem dann, wenn die Berufsunfähigkeit den Hauptverdiener der Familie trifft, sind die Angehörigen oft ratlos: Wie sollen die regelmässigen Ausgaben gezahlt werden? Durch die Erwerbsausfallversicherung ist dies möglich, denn das bisherige Einkommen kann in der vollen Höhe ausbezahlt werden. Wichtig ist dafür die entsprechende Vereinbarung über Höhe und Dauer der Rentenzahlung, wobei diese freilich auch die Prämienhöhe bestimmt. Die Deckung in der Versicherung kann somit individuell vereinbart werden, was wiederum bedeutet, dass persönliche Versorgungslücken geschlossen werden. Tipp: Die Erwerbsausfallversicherung sollte so formuliert sein, dass Überschüsse zur Reduzierung der Prämie genutzt werden können.

Für wen ist die Erwerbsausfallversicherung sinnvoll?

Selbstständige erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit keine Rente und haben von der Pensionskasse somit nicht zu erwarten. Das heisst, dass sie bei einem Arbeitsausfall mit einer Versorgungslücke rechnen müssen. Hinzu kommt, dass ein Wegfall oder eine Einschränkung der Einnahmen durch einen Ausfall des Selbstständigen das Weiterführen des Unternehmens gefährden kann. Selbstständige sollten daher dringend über eine Erwerbsausfallversicherung nachdenken.
Wer hingegen keiner bezahlten Arbeit nachgeht, meint zuerst vielleicht, er oder sie bräuchte auch keine Erwerbsausfallversicherung. Aber weit gefehlt, zumindest dann, wenn weitere Kosten wie die Gebühren für die Kindertagesstätte oder für eine Haushaltshilfe anfallen. Die Erwerbsausfallversicherung ist auch hier sinnvoll und empfehlenswert.
Auch für Angestellte gilt, dass die Versorgungslücke im Falle einer Erwerbsunfähigkeit zu gross ist, denn die erste und zweite Säule reicht nicht aus. Die Erwerbsausfallversicherung ist wichtig und soll mögliche Einkommenslücken schliessen.

Fazit: Erwerbsausfallversicherung als empfehlenswerte Zusatzversicherung

Die Erwerbsausfallversicherung ist für alle Menschen empfehlenswert, die es sich nicht leisten können, auf ihr Einkommen zu verzichten. Die Rente aus der Versicherung wird in der festgelegten Höhe und für die vereinbarte Dauer ausgezahlt, sie kann nur für Unfall oder auch für Krankheit und Unfall bzw. nur für den Krankheitsfall festgeschrieben werden. Diese Rente gibt es ab einer Erwerbsunfähigkeit von mindestens 25 Prozent, die Höhe der Auszahlung richtet sich nach der vereinbarten Höhe und nach dem Grad der Erwerbsunfähigkeit.

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