Lebensversicherung: Vorurteile unter die Lupe genommen

Viele Schweizer haben Vorbehalte gegen Lebensversicherungen. Die Angst ist gross: zu teuer, zu unflexibel, wenig transparent. Doch nicht alle Vorurteile entsprechen der Wahrheit.

Vorurteile unter die Lupe genommen

Die folgenden Vorurteile werden Lebensversicherungen häufig entgegengebracht, dabei sind sie nicht alle wahr. Generell gilt, dass Lebensversicherungen zur privaten Vorsorge gehören und hier sowohl in der 3a- als auch in der 3b-Säule zu finden sind. Wer die 3a-Säule nutzt und die Lebensversicherung bei einer Bank führt, legt hier in das reine Sparen an. Geschützt sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Angehörigen, sollte eines der versicherten Risiken eintreten.

Vorurteil 1: Schutz gibt es nur im Todesfall
Der Schutz der Lebensversicherung kann sogar deutlich über die reine Todesfallabsicherung hinausgehen. So ist ein Schutz vor Erwerbsunfähigkeit ebenso möglich wie eine Prämienbefreiung im Falle einer Krankheit. Dabei muss zwischen den verschiedenen Arten der Lebensversicherungen unterschieden werden. Eine reine Risikoversicherung zahlt auch nur, wenn das versicherte Risiko eintritt. Versichert sind hier meist Tod und Invalidität. Eine gemischte Lebensversicherung hingegen kombiniert verschiedene Risiken und reicht von der Todesfallvorsorge über die Erwerbsunfähigkeit bis hin zum Sparen als Altersvorsorge. Auch dann, wenn das versicherte Risiko nicht eintrifft, profitiert der Versicherungsnehmer somit von den Prämien.

Vorurteil 2: Die vorzeitige Auflösung wird teuer
Es stimmt schon, dass die vorzeitige Auflösung der Lebensversicherung teuer werden kann, was vor allem für die gemischte Lebensversicherung gilt. Eine vorzeitige Auflösung kann teilweise herbe Verluste bedeuten, was aber von der bisherigen Dauer der Versicherung abhängig ist. Denn: In den ersten Jahren nach Vertragsschluss wird zuerst einmal die Abschlussprovision amortisiert. Danach kann der Aufbau des Vermögens beginnen. Das heisst, dass eine Kündigung zu Anfang der Versicherung dazu führt, dass die Kosten, die mit dem Vertragsschluss entstanden sind, noch nicht einmal beglichen wurden. Der Rückkaufswert einer solchen Versicherung liegt bei null. Erst nach 10 bis 15 Jahren kann sich ein Plus durch die vorzeitige Auflösung ergeben.

Vorurteil 3: Nur für Familien geeignet
Die Absicherung durch eine Lebensversicherung ist nicht nur für Familien wichtig, sondern auch Alleinstehende profitieren davon. Vor allem für junge Menschen, die noch keine eigene Familie haben, ist der Abschluss der Lebensversicherung besonders günstig. Sie können die Versicherung später aufstocken bzw. anpassen, ohne dass dafür eine neuerliche Prüfung für die Aufnahme des Ehepartners oder der Kinder erfolgen muss. Die Lebensversicherung ist zudem auch für Selbstständige wichtig, denn diese verfügen oft nicht über die eigentlich so wichtige 2. Säule zur Vorsorge. Um die eigene Erwerbsunfähigkeit abzusichern, ist die Vorsorge über die Lebensversicherung sinnvoll.
Generell gilt: Wer Vorsorgelücken in der ersten und zweiten Säule ausgleichen will, sollte über eine gemischte Lebensversicherung nachdenken. Und das unabhängig davon, ob eine eigene Familie vorhanden ist oder nicht!

Vorurteil 4: Intransparent und wenig flexibel
Wie die Prämien verwendet werden, wollen Versicherte zwar gern wissen. Angeblich wird es aber nicht mitgeteilt, wie mit den Prämien verfahren wird. Doch dem ist nicht so, denn die Versicherungen müssen die Verwendung der Prämien darstellen. Kosten werden klar ausgewiesen, ausserdem ist auf Antrag volle Transparenz zu gewährleisten.
Des Weiteren gelten Lebensversicherungen gern als wenig flexibel, doch auch das stimmt so nicht. Inzwischen haben sie sich längst an die Bedürfnisse der Kunden angepasst und sind in Bezug auf die Höhe der Prämien, auf Zeitpunkte der Zahlung und auf verschiedene Bausteine der Versicherung flexibel.

Fazit: Lebensversicherungen sind besser als ihr Ruf

Viele Vorurteile werden gegenüber Lebensversicherungen gehegt, doch ganz so schlecht, wie ihr Ruf ist, sind sie nicht. Sie sind deutlich transparenter und flexibler, ausserdem stellen sie eine wichtige Vorsorge für Selbstständige dar. Sie können auf das jeweilige Risiko angepasst werden und bieten nicht nur im Todesfall Schutz. Lediglich das Vorurteil betreffend des niedrigen Rückkaufswertes ist haltbar, zumindest in den ersten 10 bis 15 Jahren nach Vertragsschluss.

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