Neue Küche, neue Hausratversicherung?

Regelmässig erreichen die Versicherer Anfragen von Versicherten: Müssen diese die Hausratversicherung anpassen, weil sie eine Neuanschaffung getätigt haben? Die Antwort darauf ist ganz einfach: Wenn sich der Wert des Hausrates erhöht, muss auch die Versicherungssumme angepasst werden.

Wie ist was versichert?

Zuerst einmal muss klar sein, was überhaupt zum Hausrat gehört, denn es gibt auf der einen Seite die Hausratversicherung, auf der anderen die Gebäudeversicherung. Erstere sichert alles ab, was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. Das heisst, dass elektronische Geräte ebenso über die Hausratversicherung abgesichert sind wie Möbel. Die Gebäudeversicherung aber ist für alle die Dinge wichtig, die fest mit dem Haus verbunden sind.

Treppen und Türen sind dafür gute Beispiele, auch die Badeinrichtung ist hier mit einzurechnen. Wird nun eine neue Küche angeschafft, so gehört diese nicht zur Hausratversicherung, sondern fällt in den Wirkungsbereich der Gebäudeversicherung.

Der Grund für diese Einordnung ist leicht erklärt: Die Küche gehört zu den sogenannten „zweckprägenden Einrichtungen“ des Hauses, ohne die Einbauküche wäre die Küche nicht als solche nutzbar. Damit gehört auch der Kühlschrank in die Gebäudeversicherung und nicht zum Hausrat.
Die Gebäudeversicherung kommt für alle die Schäden auf, die durch Feuer oder Elementarschäden entstehen, durch Sturm oder auch durch Überschwemmungen.

Ein Erdbeben wird die Gebäudeversicherung aber nicht übernehmen, denn die Gefahr, dass ein solches in unseren Breiten auftritt, ist zu gering. Es gibt zwar die Möglichkeit, eine private Erdbebenversicherung abzuschliessen, doch wirklich sinnvoll ist das nur in den Gebieten, in denen tatsächlich mit einer solchen Gefahr zu rechnen ist.

Versicherungswert anpassen?

In der Hausratversicherung muss eine neue Küche also nicht separat angemeldet und versichert werden. Anders sieht die Sache in der Gebäudeversicherung aus. Hier ist die Küche in der Regel bereits im Versicherungswert enthalten. Wird nun eine neue Küche angeschafft, deren Wert deutlich über der alten Küche liegt, sollte der Versicherungswert angepasst werden.

Neue Küchen verfügen heute meist über edlere und hochwertigere Materialien, über sehr hochwertige Einbaugeräte oder über einen gewissen technischen „Schnickschnack“, der den Wert der Möbel natürlich deutlich erhöht. Die Versicherungssumme sollte daher nach der Anschaffung der neuen Küchenmöbel überprüft werden. Scheint sie nicht mehr angemessen, ist eine Erhöhung der Summe angeraten.

Wird der Versicherungswert aber nicht angepasst, kann das für den Versicherten zum grossen Nachteil werden. Denn sollte ein Schaden entstehen, geht der Versicherer nur so weit in Leistung, wie er auch muss. Die Gefahr der Unterversicherung besteht, wenn der tatsächliche Gebäudewert bzw. der Wert der Dinge, die in der Gebäudeversicherung abgesichert sind, deutlich über dem Wert liegt, der in der Versicherung erfasst wurde.

Diese wird nur die vereinbarte Deckungshöhe übernehmen. Was wertmässig darüber hinaus geht, muss der Versicherte selbst zahlen. Ist das Geld aus eigenen Rücklagen nicht vorhanden, wird sich ein Wiederaufbau nach einem Schaden schwierig gestalten und muss meist mit deutlich geringwertigeren Produkten vorgenommen werden.

Tipp: In den Kantonen

    • Uri
    • Schwyz
    • Obwalden
    • Appenzell Innerrhoden

ist eine Gebäudeversicherung für den Immobilienbesitzer Pflicht. In Tessin, Wallis und Genf hingegen ist sie freiwillig, in den übrigen Kantonen gibt es eine kantonale und obligatorische Gebäudeversicherung.

Fazit: Eine neue Küche gehört nicht in die Hausratversicherung

Die neue Küche ist kein Fall für die Hausratversicherung, denn diese versichert nur die Dinge, die nicht mit dem Gebäude verbunden sind. Die Einbauküche wird jedoch installiert und somit fest mit dem Haus verbunden. Sie fällt in den Bereich der Gebäudeversicherung. Hier allerdings sollte in jedem Fall eine Anpassung des Gebäudewertes vorgenommen werden, wenn die Küche sehr hochwertig ist und bezogen auf ihren Wert deutlich über der früheren Küche liegt. Sie erhöht damit den Wert der Einrichtung und damit des Gebäudes.

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