Warum sollte ich eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen?
Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor existenziellen Risiken. Wenn Sie einen Schaden verursachen, muss dieser bezahlt werden. Handelt es sich um einen Gegenstand, ist das meist noch finanzierbar. Ist allerdings eine Person zu Schaden gekommen, können Behandlungs- und Rehabilitationskosten immens sein. Auch Vermögensschäden können damit einhergehen, wenn die geschädigte Person längere Zeit nicht mehr erwerbsfähig ist oder gar überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Um sich vor den finanziellen Folgen zu schützen, ist die Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und stellt sich damit als passive Rechtsschutzversicherung dar.
Was ist in der Privathaftpflichtversicherung abgesichert?
Übernommen werden wie bereits erwähnt Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Diese können jeweils gemeinsam oder einzeln auftreten und werden seitens der Versicherung mit verschiedenen Deckungssummen behandelt. Wichtig ist, dass gerade Personen- und Vermögensschäden mit mehreren Millionen Franken abgesichert sind, denn Kosten aus Schadensfällen in diesen Bereichen können sehr schnell sehr hoch werden. Wer nicht oder nicht ausreichend versichert ist, haftet mit seinem Privatvermögen, was schlimmstenfalls in der Verschuldung bis hin zur Privatinsolvenz enden kann.
Welche Deckungshöhen sind möglich?
Meist betragen die Deckungssummen fünf Millionen Schweizer Franken, eine Höherversicherung auf zehn Millionen Franken ist aber in der Regel möglich. Eine Beschädigung fremder benutzter Fahrzeuge wird oft auf 100.000 Franken begrenzt, Schäden an geliehenen Pferden werden mit einem Tagessatz plus 10.000 Franken Entschädigung getragen. Diese Summen sind nur Beispiele für verschiedene Deckungshöhen, denn diese unterscheiden sich je nach Anbieter der Versicherung.
Was ist nicht versichert?
Durch die Privathaftpflichtversicherung sind zum Beispiel Schäden, die die versicherte Person sich selbst oder einer anderen mitversicherten Person zufügt, nicht gedeckt. Auch Schäden, die durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit selbst erlitten werden, sind nicht versicherbar. Entstehen materielle Schäden aufgrund von Abnutzung oder treten erwartete Schäden ein, springt die Versicherung nicht ein. Schäden durch eine übertragene Krankheit und durch die vorsätzliche Begehung eines Verbrechens sind ebenfalls von der Leistung der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Gibt es einen Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt ist die Summe, die bei jedem Schadensfall selbst zu tragen ist. Erst der Schadensbetrag, der über den Selbstbehalt hinausgeht, wird durch die Versicherung übernommen. Meist wird ein Selbstbehalt von 200 Schweizer Franken vereinbart, auch höhere Summen sind möglich. Je höher der Selbstbehalt ist, desto niedriger sind die jährlich zu zahlenden Prämien. Ein Haftpflichtversicherungvergleich Schweiz lässt Sie danach sortieren.
Gibt es eine Vorsorgedeckung?
Bei Heirat oder Zusammenziehen zweier Partner wird der bisher nicht in dem Haushalt lebende Partner in die Versicherung aufgenommen. Auch Personen, die aus der gemeinsamen Wohnung wegziehen oder bei Tod des Versicherungsnehmers wird in der Regel eine Vorsorgedeckung gewährt. Diese erstreckt sich auf einen Zeitraum von drei Monaten, sofern das Ereignis binnen dieser Zeit gemeldet wird. Danach muss die jeweilige Person regulär in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.
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