Um die Finanzierung kümmern – trotz Hypothek

Viele Leute sind der Meinung, dass sie sich um keine weitere Finanzierung mehr kümmern müssten, wenn sie die Hypothek unter Dach und Fach haben. Dabei ist die Hypothek nur ein wichtiger Teil der gesamten Immobilienfinanzierung, die noch deutlich darüber hinaus geht.

Hypothek und weitere Aspekte der Finanzierung

Es ist geschafft: Die Hypothek ist abgeschlossen und läuft für die vorgesehene Anzahl an Jahren. Sie ist ein wichtiger Teil der gesamten Finanzierung für eine Immobilie. Doch angesichts der Laufzeit einer Hypothek ist es klar, dass hier viel passieren kann. Die Lebensumstände sind in zehn Jahren vielleicht nicht mehr die gleichen wie jetzt, vielleicht ist auch der Hauptverdiener ausgefallen.

Von Invalidität über Scheidung und Tod kann viel passieren, auch ein einfacher Familienzuwachs kann die gesamte Finanzierung durcheinanderwirbeln. Das heisst, dass sowohl freudige als auch traurige, immer aber unvorhergesehene Ereignisse für ein grosses finanzielles Durcheinander sorgen können. Auch das Alter, in dem die Hypothek aufgenommen wurde, spielt eine Rolle: Wer wenige Jahr vor der Pensionierung eine Hypothek aufgenommen hat, muss unbedingt sicherstellen, dass diese dann auch noch tragfähig ist, wenn das regelmässige Einkommen wegfällt.

Das alles muss bei der Planung der Finanzierung berücksichtigt werden. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Absicherung, die teilweise sogar steueroptimierend wirken können.

Mit der 3. Säule sparen

Die 3. Säule ist eine sehr gute Möglichkeit, um Geld für den Notfall zu sparen. Denn das Gesparte kann notfalls zur Amortisation der Hypothek eingesetzt werden, ausserdem bietet es die Chance, die eigene Familie abzusichern. Das gilt für den Todes- oder Invaliditätsfall des Hauptverdieners und Sparers. Nicht zuletzt lassen sich mit dem Sparen in der 3. Säule Steuern sparen, was schon allein Anreiz für sich sein dürfte.

Jedes Jahr darf in der Steuererklärung ein bestimmter Betrag für die Altersvorsorge geltend gemacht werden, wobei die Beiträge zum Sparen an Banken oder Versicherungen gehen können. Das Guthaben aus der Säule 3a darf einbezogen werden, wenn es für den Kauf, die Amortisation der Hypothek oder für Umbauten und Sanierungen selbst genutzten Wohneigentums eingesetzt wird. Wird eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen oder tritt eine Invalidität ein, darf das Guthaben ebenfalls steuerlich angerechnet werden. 

Dies gilt auch, wenn der Sparer auswandert oder wenn er das Geld fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung in Anspruch nimmt. Die Beiträge, die hier eingezahlt werden, können direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Beim Bezug des Geldes wird zwar auch eine Steuer fällig, allerdings ist diese zum reduzierten Steuersatz anzurechnen.

Die Beiträge, die in die Säule 3b eingezahlt werden, können nur teilweise bzw. mit Einschränkungen vom Einkommen abgerechnet werden. Die Auszahlung des Guthabens ist aber steuerfrei, ausserdem kann hier eine Begünstigung im Todesfall festgelegt werden. Dies ist vor allem dann hilfreich, wenn unverheiratete Paare Wohneigentum erwerben und die Begünstigungsmöglichkeit in der Säule 3a zu gering ist.

Abziehbar sind des Weiteren werterhaltende Massnahmen: Wenn eine neue Küche eingebaut oder das Dach neu gedeckt wird, können die Ausgaben dafür vom steuerbaren Einkommen abgerechnet werden.

Fazit: Die Finanzierung ist immer im Auge zu behalten

Im Laufe einer Hypothek kann vieles geschehen, was so nicht vorhersehbar war. Es ist daher sinnvoll, die Finanzierung als Gesamtes nicht aus den Augen zu verlieren und im Laufe der Zeit immer wieder zu überprüfen. Gerade bei einem Eigenheim fallen nach circa zehn bis fünfzehn Jahren die ersten grossen Renovierungsarbeiten an, die ebenfalls finanziert werden müssen.

Ein neues Dach oder eine neue Heizung verschlingt Unsummen an Geld, das meist nicht nebenbei angespart wurde. Derartige Ausgaben müssen ebenso berücksichtigt werden wie die Möglichkeiten, die sich aus steuerlicher Sicht ergeben. Ausgaben für selbst genutztes Wohneigentum können steuerlich geltend gemacht werden und mindern das steuerpflichtige Einkommen. Zu berücksichtigen ist überdies die 3. Säule der Vorsorge, die ebenfalls steuerlich relevant ist.

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