Vorsorge: Wichtige Tipps zum Steuersparen

Gegen Ende des Jahres starten die Überlegungen: Wie lassen sich Steuern sparen? Gerade der Bereich rund um die Vorsorge bietet hierfür mehrere Möglichkeiten. Einige davon sind allerdings nicht unbegrenzt gültig.

Maximalbeträge einzahlen

Einer der wichtigsten Steuerspartipps befasst sich mit der Säule 3a: Diesen Tipp kennen zwar die meisten Menschen, doch immer noch viel zu wenige wenden ihn an. Es geht um die private Vorsorge in der genannten Säule, denn die Einzahlung hier kann steuerlich geltend gemacht werden. Erwerbstätige sollten sich den Stichtag „18. Dezember“ notieren, bis dahin sollte der maximal mögliche Betrag von CHF 6´826 eingezahlt worden sein.

Nur dann ist der Betrag auch noch für das laufende Jahr 2020 absetzbar. Wer jedoch auf ein bestehendes Konto am Schalter einzahlt, kann dies noch bis zum 30. Dezember machen. Für Selbstständige gilt, dass diese bis zu 20 Prozent ihres Nettoeinkommens als Maximalbetrag anrechnen können, wenn sie keiner Pensionskasse zugehörig sind. Höchstens dürfen CHF 34´128 angerechnet werden.

Auch die 2. Säule nutzen

Einzahlungen in die 2. Säule können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Es geht hierbei um die berufliche Vorsorge. In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, freiwillige Nachzahlungen zu leisten, die in die Pensionskasse gehen. Das lohnt sich steuerlich gesehen immer dann, wenn der Verdienst in den betreffenden Jahren hoch ist. Meist gilt das in den letzten Jahren vor der Pensionierung.

Wer das Kapital aus der zweiten oder dritten Säule der Vorsorge beziehen möchte, sollte unbedingt berücksichtigen, dass damit die Steuerlast nicht deutlich erhöht wird. Ein Tipp: Bei einem gestaffelten Bezug der Pensionsbezüge können diese auf mehrere Steuerperioden verteilt werden, was die Steuerlast in der einzelnen Periode mindert.

Steuertipps ausserhalb der Vorsorge

Nicht nur die Altersvorsorge steht im Fokus, wenn es darum geht, Steuern zu sparen. Auch weitere Tipps sind wichtig, die wir Ihnen an dieser Stelle nicht vorenthalten wollen:

    • Zahnarzt
      Die Arztkosten, die nicht über die Krankenversicherung abgerechnet werden, dürfen steuerlich angesetzt werden und mindern das steuerpflichtige Einkommen. Dafür müssen die Kosten aber fünf Prozent des bereinigten Einkommens übersteigen. Meist ist das bei Krankheits- und Unfallkosten kaum der Fall. Wer aber zum Beispiel eine umfassende Zahnbehandlung hinter sich oder eine neue Brille gekauft hat, für den kann sich das Ansetzen der Kosten durchaus lohnen.

    • Spenden
      Viele Menschen haben in 2020 an Hilfsorganisationen gespendet, auch wegen der Corona-Pandemie. Spendenausgaben können von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie für wohltätige Zwecke aufgewendet wurden. Sie müssen sich allerdings wenigstens auf 100 Franken im Jahr summieren und können nur bis höchstens 20 Prozent des Nettoeinkommens angerechnet werden. Wer Spenden ansetzen will, muss unbedingt die Spendennachweise zur Hand haben.

    • Schuldzinsen
      Was viele nicht wissen: Auch für Privatkredite können Schuldzinsen steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass hier die Zinsanteile herausgerechnet werden, denn der eigentliche Tilgungsbetrag ist nicht steuerlich absetzbar. Der Zinsanteil, der auf den Kreditbetrag anfällt, ist zum einen von der Bundessteuer, zum anderen von der Einkommenssteuer abzurechnen.

    • Investitionen
      Haus- oder Wohnungsbesitzer können sich freuen, denn sie können auch Renovationskosten absetzen. Sie haben dafür meist die Wahl zwischen einem pauschalen Betrag oder dem Abzug der effektiven Kosten. Bei einem Pauschalbetrag können meist maximal zehn Prozent des Eigenmietwertes angesetzt werden. Es ist daher sinnvoll, sich vorab auszurechnen, welche Variante individuell die bessere Wahl ist.

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