Die Hausratversicherung erstattet Ihnen auch den Schaden, der Ihnen entsteht, wenn Einbrecher in Ihre Wohnung oder Ihr Haus eindringen und den guten Schmuck stehlen. Oder wenn Sie unterwegs sind und Ihr Notebook gestohlen wird, wobei dieser Punkt nicht automatisch in jeder Hausratversicherung inbegriffen ist. Hier ist ein separater Schutz über einen Zusatzbaustein nötig, der sich als „einfacher Diebstahl auswärts“ bezeichnet und in Fällen von gestohlenen Handtaschen, Laptops oder Velos einspringt.
Die Hausratversicherung deckt unter anderem Schäden an folgenden Gegenständen ab:
- Möbel
- elektronische Geräte
- Kleidung
- gestohlene Dinge
Die Schäden können durch Feuer, Wasser, Rauch, Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus entstanden sein. Ohne eine Hausratversicherung mit ausreichender Deckungshöhe ist es nicht möglich, die Schäden ersetzt zu bekommen.
Die Hausratversicherung versichert normalerweise zum Neuwert, was bedeutet, dass Sie Ihr Hab und Gut zum Preis eines neuen, vergleichbaren Gegenstands ersetzt bekommen. Wird beispielsweise der Fernseher durch Implosion zerstört, bekommen Sie den Wert für ein gleichwertiges Gerät ersetzt. Ausserdem sind weitere Kosten in der Versicherung inbegriffen, zum Beispiel Kosten für eine Übernachtung im Hotel, weil die eigene Wohnung unbewohnbar geworden ist, oder Kosten für den Austausch der Türschlösser, weil die alten bei einem Einbruch zerstört wurden.
Um rundum abgesichert zu sein, ist allerdings bei der Vertragsgestaltung ein wenig Vorsicht geboten. Normalerweise sind alle Gegenstände in der Hausratversicherung inbegriffen, die sich im Haushalt befinden. Auch kurzfristig auswärts befindliche Dinge, die beispielsweise bei einem Umzug von A nach B unterwegs sind, sind durch die Hausratversicherung geschützt. Gehen Sie jedoch spazieren und nehmen Ihr Smartphone mit, welches Ihnen leider gestohlen wird, ist dieses nicht versichert. Es sei denn, Sie haben den oben genannten Baustein „einfacher Diebstahl auswärts“ in die Police aufgenommen. Einbruchdiebstahl und Raub hingegen sind automatisch im Versicherungsvertrag enthalten.
Fazit: Wann ist die Hausratversicherung nötig?
Die Hausratversicherung sollte immer abgeschlossen werden, wenn Sie eine eigene Wohnung bewohnen oder gemietet haben. Wichtig ist dabei die ausreichende Höhe der Versicherung, denn bei einer Unterversicherung bekommen Sie einen möglichen Schaden nicht in ausreichender Höhe ersetzt. Ist der Schaden grösser als die ausgezahlte Versicherungssumme, müssen Sie den Rest selbst tragen. Bitte bedenken Sie auch die Aufnahme möglicher Zusatzoptionen in die Versicherungspolice, um zum Beispiel auch das Fahrrad, das Sie zum Weg auf die Arbeit nutzen, unterwegs ausreichend versichert zu haben.
Sie können hier die Angebote zur Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung im Hausrat- und Haftpflichtversicherungvergleich überprüfen und das für Sie beste Angebot finden. Zusammen mit unseren Informationen sind Sie schon bald rundum im Bilde und auf dem besten Weg, optimal versichert zu sein!