Die Privathaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung, dennoch sollte jeder über diese Versicherung geschützt sein.
Versichern können sich sowohl Einzelpersonen als auch Familien, Kinder werden je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich abgesichert. Ausserdem sind Konkubinate in den einzelnen Versicherungen unterschiedlich abgesichert.
Die Privathaftpflichtversicherung sichert Dinge zum Zeitwert ab, das bedeutet, dass für zu ersetzende Gegenstände deren zum Schadenszeitpunkt aktueller Wert angesetzt wird. Das gilt übrigens auch für Personenschäden: Bei einer Person kann ihr verlorenes Einkommen eingefordert werden, wenn sie durch den erlittenen Schaden arbeits- oder gar berufsunfähig ist. Versichert sind demnach:
- Schäden an Personen und Sachen
- Kosten, die mit der Schadensverhütung in Zusammenhang stehen
- Vermögensschäden
Verschiedene Kosten sind in der Versicherung inbegriffen. Übernommen werden beispielsweise die Kosten für einen Anwalt sowie für den Gutachter, es werden Gerichtskosten übernommen sowie Entschädigungszahlungen geleistet.
Wichtig: Nicht versichert ist das regelmässige Führen fremder Kraftfahrzeuge. Wer sich nur einmal ein Fahrzeug leiht und dieses benutzt, kann jedoch auf die Privathaftpflichtversicherung vertrauen, denn dieser Punkt ist versichert. Es geht hier lediglich um das regelmässige Leihen von Fahrzeugen, das nicht abgesichert werden kann. Dafür muss der Zusatzbaustein der Fremdlenkerversicherung in die Privathaftpflichtversicherung aufgenommen werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft Liegenschaften.
Generell sind die Schäden, die gegen Sie als Eigentümer eines selbst bewohnten Gebäudes geltend gemacht werden, durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Dennoch unterscheiden sich die Versicherer in diesem Punkt und schliessen diesbezügliche Leistungen auch teilweise aus.
Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden, die eine Person erleidet, die im gleichen Haushalt wie der Versicherungsnehmer lebt. Auch Schäden durch Abnutzung, vertragliche Haftungen und vorsätzlich begangene Straftaten sind neben einigen Weiteren Ausschlüssen nicht über die Privathaftpflichtversicherung absicherbar.
Um einen umfassenden Schutz durch die Privathaftpflichtversicherung zu erreichen, können verschiedene Punkte mit aufgenommen werden. Die Grobfahrlässigkeit ist einer dieser Punkte, des Weiteren die Nutzung fremder Pferde, die Tätigkeit als Lehrer oder die Teilnahme an jagdsportlichen Veranstaltungen kann versichert werden.
Fazit: So sind Sie über die Privathaftpflichtversicherung versichert
Die Privathaftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, sollte aber unbedingt von jedem abgeschlossen werden. Sie schützt vor hohen Forderungen seitens geschädigter Dritter, denn für Haftpflichtschäden muss der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen haften.
Wichtiger Punkt: Die Privathaftpflichtversicherung schliesst einen passiven Rechtsschutz mit ein. Das bedeutet, dass unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden, was ansonsten in vielen Fällen durch einen Rechtsanwalt geschehen müsste und dementsprechend kostspielig wäre. Es lohnt sich trotzdem einen Haftpflichtversicherungvergleich-Schweiz durchzuführen. Die Privathaftpflichtversicherung schliesst Schäden an Sachen, Personen sowie Vermögensschäden mit ein und kann mit der Hausratversicherung zu einem günstigen Kombi-Produkt zusammengefasst werden.
Wenn Sie sich über die Privathaftpflichtversicherung informieren wollen, empfehlen wir Ihnen, die Hausrat- und Haftpflichtversicherungvergleich bzw. selbst einen derartigen Vergleich vorzunehmen. Sie schützen sich damit vor unliebsamen (weil teuren) Überraschungen!