Diese Risiken sind versichert
In der Hausratversicherung können die folgenden Risiken versichert werden:
- Wasserschäden (inbegriffen sind auch Schäden durch Aquarien oder Wasserbetten)
- Feuer, Brand und Rauch
- Einbruchdiebstahl und Beraubung
- Blitzschlag, Sengschäden, Explosion und Implosion
- Elementarschäden
Wichtig: Die Hausratversicherung ist keine Pflichtversicherung in der Schweiz! Es gibt aber einzelne Kantone, in denen ist der Abschluss einer Feuer- und Elementarschadendeckung vorgeschrieben. Im Einzelnen sind dies die Kantone Jura, Waadt, Freiburg und Nidwalden. Für die Kantone Waadt und Nidwalden ist die kantonale Feuerversicherung vorgeschrieben, in den anderen Kantonen kann die Absicherung über eine private Versicherung vorgenommen werden.
Nicht abgesichert sind die folgenden Risiken:
- Schäden durch Kriege und innere Unruhen, durch Krawalle, Rebellionen oder Tumulte
- Schäden durch Erdbeben und Vulkanausbrüche
- Schäden durch Veränderung der Atomkernstruktur
Darüber hinaus können die Versicherer individuell weitere Ausschlüsse vorsehen.
Geltungsbereich und versicherter Personenkreis
Die Hausratversicherung kann als Einzel- oder Familienversicherung abgeschlossen werden. Bei letzterer Variante sind mehrere Personen in einem Haushalt abgesichert. Es besteht auch die Möglichkeit, eine weitere Person in eine Einzelversicherung mit aufzunehmen, wenn beispielsweise ein Paar zusammenzieht. Geschützt ist der Hausrat, der sich in den eigenen vier Wänden befindet, wobei auch separate Räume, die ebenfalls zum Wohnsitz zählen, mit versichert werden. Das können beispielsweise Keller oder Bastelräume sein. Ergänzend wird durch die Aussenversicherung der Teil des Hausrats abgesichert, der sich gerade nicht im Haushalt befindet. Das ist relevant, wenn ein Umzug durchgeführt wird und ein Teil des Hausrats bereits aus der Wohnung gebracht worden ist.
Ergänzend zu den üblichen Deckungen durch Feuer-, Wasser- oder Einbruchschäden können weitere Deckungen vereinbart werden. Diese beziehen sich dann zum Beispiel auf Glas am Gebäude oder an Möbeln, auf den einfachen Diebstahl, wenn Sie auswärts unterwegs sind und es kann eine Hausrat-Kasko abgeschlossen werden.
Diese Leistungen erbringt die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung versichert Ihren Hausrat zum Neuwert und ermöglicht damit die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Gegenstände. Ausserdem sind verschiedene Folgekosten mit versichert, wobei dafür maximale Beträge festgelegt werden. Zu derartigen Folgekosten zählen:
- Kosten für Räumung und Entsorgung
- Lebenshaltungskosten
- Kosten für eine Schlossänderung
- Schadenminderungs- und Rettungskosten
- Wiederbeschaffungskosten
- Kosten für Notmassnahmen und Notverglasungen
Fazit zu Hausratversicherungen in der Schweiz
Eine Hausratversicherung mag keine obligatorische Versicherung sein, ist aber eine ausgezeichnete Ergänzung des Versicherungsschutzes. Sie deckt Schäden ab, die an persönlichen Sachen entstehen. Gängige Risiken sind dabei Feuer, Wasser, Diebstahl und Elementarschäden, Diebstähle ausserhalb der Wohnung sowie Glasbruch können ebenfalls versichert werden. Da die Wohnung eher selten durch eine Überschwemmung verwüstet wird, wenn Sie nicht gerade in einem entsprechenden Risikogebiet leben, ist der Schutz bei Diebstahl und Einbruch am wichtigsten.
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