Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung soll das Vermögen schützen und deckt Schäden ab, die Sie Dritten zufügen. Gerechtfertigte Ansprüche werden durch die Versicherung übernommen, ungerechtfertigte hingegen abgewehrt. In diesem Sinne übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Funktion einer passiven Rechtsschutzversicherung.

Privathaftpflichtversicherung

Schon durch kleine Schäden können hohe Forderungen entstehen, wenn beispielsweise durch eine erlittene Verletzung von Person A, die Sie zu verschulden haben, hohe Behandlungskosten oder ein Vermögensausfall von Person A an Sie weitergeleitet werden. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die finanziellen Folgen des Missgeschicks für Sie. 

Eine Privathaftpflichtversicherung kann günstig als Kombi-Produkt mit der Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Diese Risiken sind versichert

Haftpflichtschäden können schnell viele Tausend Franken kosten und somit existenzbedrohend werden. Auch wenn die Privathaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung ist, ist ihr Abschluss daher doch unbedingt empfehlenswert. Folgende Personengruppen können versichert werden:

    • Einzelpersonen und Familien
    • Tierhalter
    • Mieter (auch von Ferienwohnungen)
    • Hauseigentümer im eigenen Haus
    • nebenamtlich Tätige
    • Angehörige der Schweizer Armee, Zivildienstleistende, Feuerwehrleute
    • Sportler, Schützen und Waffenbesitzer
    • Fahrer von E-Bikes und Radfahrer
    • Personen, die Dinge in Obhut nehmen
    • Arbeitgeber des Haushaltspersonals

Wird ein Mietobjekt bewusst verändert, so werden die Kosten dafür jedoch nicht übernommen. Auch die Wiederherstellungskosten eines Mietobjekts werden nicht durch die Privathaftpflichtversicherung getragen. Wenn Sie also die Mietwohnung vor dem Auszug grün anstreichen, der Vermieter aber weisse Wände haben will, müssen Sie für die Korrektur selbst aufkommen. Des Weiteren werden Sachbeschädigungen, Schäden durch Gesetzesverstösse und Schäden im Rahmen von entgeltlichen Tätigkeiten nicht durch die Privathaftpflichtversicherung übernommen.

Versicherte Personen und Geltungsbereich

Versichert sind in der Privathaftpflichtversicherung immer die Personen, die auch in der Versicherungspolice aufgeführt sind. Wichtig zu beachten: Die Deckung im Rahmen einer Familienversicherung kann je nach Anbieter unterschiedlich sein. Bei einigen sind Kinder bis zur Vollendung der ersten Ausbildung mit versichert, bei anderen hingegen Kinder bis zum 30. Lebensjahr.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist weltweit gültig, es gibt keine regionalen oder räumlichen Einschränkungen für den Geltungsbereich.

Diese Leistungen sind versichert

In der Privathaftpflichtversicherung sind üblicherweise Schäden an Sachen und Personen versichert. Ausserdem sind aus Personen- oder Sachschäden resultierende Vermögensschäden versichert. Die bereits erwähnte passive Rechtsschutzwirkung kommt zum Tragen, wenn Ansprüche gegen Sie gestellt werden. Die Versicherung prüft dann, ob Sie im Einzelfall haftbar zu machen sind oder nicht. Gegebenenfalls werden die Ansprüche gegen Sie abgewehrt.

Zusätzlich können weitere Deckungen versichert werden: Halter von Modellflugzeugen können von dieser Erweiterung ebenso profitieren wie Menschen, die fremde Pferde mieten oder benutzen. Auch eine Fremdlenkerversicherung kann abgeschlossen werden. Diese tritt ein, wenn Sie sich ein Auto leihen und damit einen Schaden verursachen. Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugeigentümers trägt den Schaden in dem Fall nicht! Wichtig: Es darf sich nur um einen Ausnahmefall handeln. Das regelmässige Ausleihen und Benutzen des Fahrzeugs ist nicht über die Fremdlenkerversicherung absicherbar.

Fazit zur Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung trägt ihren Namen zu Recht: Auch wenn es sich nicht um eine wirkliche Pflichtversicherung handelt, sollte sie dennoch als solche betrachtet werden. Sie schützt vor existenzbedrohenden Risiken durch Übernahme von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ausserdem wehrt sie unberechtigte Forderungen gegen Sie ab und ist durch verschiedene Zusatzdeckungen erweiterbar. So ergibt sich ein umfassender Schutz vor Haftpflichtansprüchen für Sie oder Ihre Familie.
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