Wann und wie kann ich meine Schweizer Grundversicherung kündigen?

Grundsätzlich können Sie die Schweizer Grundversicherung ohne Probleme und Nachteile jährlich kündigen.

Wenn Sie sich nach einem hochwertigen Krankenkassenvergleich für eine Krankenpflegeversicherung einer Krankenkasse in der Schweiz entschieden haben, stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen.

Die obligatorische Grundversicherung Schweiz ist gesetzlich geregelt und auch die Prämien der Kassen werden amtlich bewilligt.

Jede Krankenkasse muss jeden Kunden eindeutig und offen über ihre Leistungen und Prämien informieren und deswegen ergeben sich für Sie einige Vorteile, die Sie für eine endgültige Entscheidung oder einen Wechsel nutzen können. In diesem Blog erfahren Sie, wann und wie Sie Ihre Grundversicherung in der Schweiz vorteilhaft kündigen können.

Grundsätzlich können Sie die Grund-Versicherung in der Schweiz ohne Probleme und Nachteile jährlich kündigen.

Tipp: Einen Musterbrief können Sie hier herunterladen.

Jedes Jahr spätestens im Oktober beziffern die Krankenkassen in der Regel Ihre neuen Prämien für das nächste Jahr. Bis zum 30. November haben Sie dann die Möglichkeit, Ihre alte Grundversicherung zu kündigen und zu einer anderen Kasse zu wechseln. 

Der Wechsel zur neuen Krankenkasse erfolgt generell zum 1. Januar des Folgejahres. Unabhängig von den Franchisestufen, vom Hausarztmodell oder Telmed-Modell und den Prämien gilt diese Regelung für jeden, egal, ob er eine Bonusversicherung hat oder nicht.

Deswegen sollten Sie die jährliche Prämienmitteilung der Krankenkassen in der Schweiz gelassen abwarten und das Ergebnis in einen effizienten Krankenkassenvergleich mit einfliessen lassen.

Wer die Grundversicherung mit Franchise abgeschlossen hat, kann auch halbjährlich kündigen.

Wenn Sie zusätzlich zu den Prämien der Grundversicherung eine Franchise ab 300 CHF zahlen, können Sie Ihre Krankenkasse auch halbjährlich bis Ende Juni wechseln. Das gilt aber nur für Vertragsnehmer, die nicht nach dem Hausarztmodell und dem Telmed-Modell versichert sind. 

Tipp: Bis spätestens Ende März muss die Kündigung bei der alten Krankenkasse vorliegen, damit der Wechsel reibungslos funktioniert.

Sollte Ihre Krankenkasse die Prämie während eines laufenden Kalenderjahres erhöhen, profitieren Sie ebenfalls von einem zusätzlichen Kündigungsrecht. Dieses greift auch, wenn Ihre Grundversicherung in einem der Modelle verankert ist.

Ein nahtloser Wechsel der Krankenkasse ist in der Schweiz kein Problem.

Wenn Sie Ihre vorherige Krankenkasse in der Schweiz zum nächstmöglichen Termin kündigen wollen, achten Sie darauf, dass grundsätzlich das Empfangsdatum der Kündigungsmitteilung bei der Krankenkasse entscheidend ist. Die Kündigung muss also am letzten Arbeitstag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Krankenkasse eingetroffen sein. 

Es zählt nicht der Poststempel mit dem Datum des Abschickens, sondern das rechtzeitige Eintreffen des Schreibens. Deshalb sollten Sie alle Arbeitstage und auch die Sonn- und Feiertage in die Abgabefrist mit einkalkulieren. 

Ihre neue Krankenkasse muss dann rechtzeitig eine Meldung an die alte Kasse schicken und bei einem Versäumnis für die Differenz der Beiträge aufkommen. So wirkt die Schweiz einer Unterbrechung des Versicherungsverhältnisses erfolgreich entgegen.

Sonderfall Bonusversicherung

Ein Sonderfall tritt ein, wenn Sie bei Ihrer bisherigen Krankenversicherung für die Grundpolice ein Bonuspaket abgeschlossen haben. Diese sogenannten Bonusversicherungen können Sie erst nach maximal fünf Jahren nach Vertragsabschluss zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. 

Bitte beachten Sie bei dieser Kündigung ebenfalls, dass Sie eine dreimonatige Frist einhalten müssen. Bei einer angekündigten Prämienerhöhung beläuft sich die verkürzte Kündigungsfrist auf einen Monat. Allerdings hat die Regelung mit der fünfjährigen Vertragsdauer in diesem Fall Vorrang. 

Möglicherweise sollten Sie deshalb schon beim Abschluss der Bonusversicherung darüber nachdenken, inwiefern dieses Versicherungsmodell aufgrund der längeren Kündigungszeiten überhaupt für Sie in Frage kommt. 

Fazit

In der Schweiz haben Sie den Vorteil, dass die Krankenkassen offen und wettbewerbsorientiert arbeiten, um Kunden zu binden. Sie selbst können in der Regel jährlich entscheiden, welche Vorteile, bei welcher Kasse für Sie attraktiv und lukrativ sind.

Ein fundierter Krankenkassenvergleich macht da absolut Sinn. Nehmen Sie sich also zwischen November und Dezember in Ruhe Zeit, um die Auswahl für Ihre Krankenkasse zu treffen. Informieren Sie sich hier, ob Ihre Krankenkasse bei einem Arbeitsunfall zahlt!

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