Lästigen Werbeanrufern drohen künftig Bussgelder

Der Kampf um die Versicherten tobt und nicht immer sind Versicherungsmakler besonders zurückhaltend. Sie werden aufdringlich und drangsalieren die Leute am Telefon. Doch das soll nun gesetzlich unterbunden werden.

Kein Pardon im Kampf um Versicherte

Viele Menschen kennen das: Sie sind abends müde von der Arbeit nach Hause gekommen und schon klingelt das Telefon. Es läutet auch wieder und wieder, bis sie endlich dran gehen. Der Anrufer ist ein Versicherungsmakler, der mit seinem Werbeanruf neue Kunden gewinnen will. Doch das ist selten von Erfolg gekrönt, denn zumeist werden die Angerufenen nur ärgerlich und reagieren kaum interessiert auf die Werbeangebote. 

Die Krankenkassenverbände Curafutura und Santésuisse wollen nun dagegen vorgehen und den Kampf um die Kunden unterbinden. Eine Gesetzesanpassung des Bundes soll dabei ebenso helfen wie ein neuer Bussgeldkatalog.

Neue Vereinbarung im Kampf gegen nervige Werbeanrufe

Die Branchenvereinbarung, die nun unterzeichnet werden soll, gilt allerdings nicht als Pflicht, sondern beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Dennoch haben sich bisher alle Krankenkassen angeschlossen, einzige Ausnahme ist die Sanitas. Ab 2021 soll das neue Konzept umgesetzt werden, bei dem die Kaltakquise untersagt wird. Das bedeutet, dass Anrufe zu möglichen Versicherten erst dann möglich sind, wenn bereits vorab ein Kontakt zu diesem Kunden bestanden hat. 

Unerwünschte Anrufe sollen damit unterbunden werden, zumal es sich nur selten um seriöse Makler handelt, die bei den möglichen Neukunden anrufen. Der Mediensprecher der Santésuisse, Matthias Müller, sagte zudem, dass es durch die neue Vereinbarung nun auch möglich sei, Bussgelder zu verhängen. Das war bisher nicht umsetzbar und so hoffen alle Beteiligten, dass die neue Vereinbarung auch wirklich umgesetzt werden kann. 

Die Vereinbarung der Branchenverbände befasst sich überdies mit den Provisionen, die Makler für den Abschluss neuer Versicherungsverträge erhalten. Die neue Vorgehensweise sieht vor, dass die Provisionen gedeckelt sind und dass die Krankenkassen für den Abschluss einer Grundversicherung höchsten 70 Schweizer Franken verlangen dürfen. Auch die Prämien für den Abschluss der Zusatzversicherung wurden gedeckelt, wobei hier das Maximum auf eine Jahresprämie festgelegt worden ist.

Der Stiftung Konsumentenschutz ist das allerdings zu wenig. Hier geht man davon aus, dass eine Grundversicherung gänzlich ohne Provision möglich sein sollte. Der Grund: Mit der Provision haben die Krankenversicherungen ein Mittel in der Hand, um sich gegenseitig die Versicherten streitig zu machen bzw. abzuwerben. Dies sollte allerdings nur aufgrund der gebotenen Leistungen möglich sein. Auch bei der Zusatzversicherung sollte nach Ansicht der Stiftung keine ganze Jahresprämie als Provision angesetzt werden, sondern es sollten einige Hundert Franken genügen.

Der Bund droht mit Sanktionen

Die Krankenversicherungen können mit Gültigkeit der neuen Vereinbarung auch dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen. Firmen, die ohne Erlaubnis Daten gesammelt haben, müssen demnach mit Sanktionen rechnen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn eine Schweizer Krankenversicherung mit einem Callcenter aus dem Ausland zusammenarbeitet und sich hier Adressen und Telefonnummern besorgt. Bisher konnte die Krankenkasse dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden, mit der nun ab 2021 gültigen Vereinbarung ist dies aber möglich.

Dazu kommt spätestens ab dem Juli 2021 eine weitere Regelung, mit der die Telekommunikationsunternehmen in der Schweiz in die Pflicht genommen werden sollen. Sie sollen sogenannte Callfilter technisch umsetzen, was durch das neue Fernmeldegesetz vorgeschrieben wird. Sunrise und Swisscom haben bereits nachgerüstet, bei UPC und Salt muss die neue Bestimmung erst noch umgesetzt werden.

Fazit: Keine Chance für lästige Werbeanrufer

Ab 2021 wird es lästigen Maklern schwer gemacht: Sie müssen mit Sanktionen und sogar mit Bussgeldern rechnen, wenn sie potenzielle Versicherte am Telefon belästigen. Auch das Beschaffen von Daten über ausländische Auskunfteien wird künftig unter Strafe gestellt.

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