Die freiwillige Versicherung ist von verschiedenen Anbietern und in unterschiedlichen Preislagen zu bekommen, abgesichert werden sollen die Kosten für Anwaltshonorare, Gutachten und Gerichtsgebühren. Ausserdem werden Entschädigungsleistungen bei einem Prozess übernommen, wobei diese Leistungen an den Gegner des Rechtsstreits gezahlt werden. Strafkautionen werden ebenfalls in Form eines Vorschusses übernommen.
Dennoch bietet die Rechtsschutzversicherung keinen allgemeinen Schutz vor jeglichen Rechtsfällen, denn nicht alle lassen sich versichern. Andere wiederum sind mit Einschränkungen verbunden. Häufig sind die folgenden Rechtsfälle von einer Versicherungsleistung ausgeschlossen:
- Streitigkeiten gegen die eigene Gesellschaft
- Streitigkeiten mit Sozialversicherungen
- Werkverträge an Liegenschaften
- Nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten
- kein Schutz für leitende Angestellte
Viele Rechtsschutzversicherungen bieten einen entsprechenden Schutz für die oben genannten Fälle nur gegen Aufpreis oder schränken die Deckung generell ein. Wichtiger Punkt: Die Wahl des Anwalts ist selten frei, die meisten Versicherungsanbieter geben einen Anwalt vor oder stellen strenge Bedingungen für die Auswahl. Zudem sind viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten nicht abgedeckt.
Tritt eine Rechtsstreitigkeit ein, wird zuerst die Rechtsschutzversicherung über den Fall informiert. Sie gibt Informationen über die weitere Vorgehensweise, gibt einen Anwalt vor bzw. sichert sie die Kostenübernahme für die Beauftragung eines Anwalts zu. Ebenfalls wichtig: Wird eine Familienversicherung abgeschlossen, kann kein Rechtsstreit gegen einen der Versicherten angestrebt werden.
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