Grillen auf dem Balkon: Erlaubt oder Rechtsstreit vorprogrammiert?

Bald ist wieder Frühlingszeit und damit die Zeit zum Angrillen. Aber ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt oder steht die Polizei vor der Tür, um die gestressten Nachbarn vor Lärm und Gerüchen zu schützen?

Mietvertrag beachten!

Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt, die Hausverwaltung darf dies nicht verbieten. Es kann aber sein, dass die Art des Grills beschränkt wird: Ein Holzkohlegrill darf verboten werden, stattdessen sind dann nur Gas- oder Elektrogrills erlaubt. Für ein solches Verbot muss aber eine gewisse Sachlichkeit vorliegen, das heisst, es darf nicht ohne Gründe erlassen werden. Ein Verbot muss immer verhältnismässig sein! Das Privatleben der Mieter ist in jedem Fall zu schützen. Wichtig ist überdies, dass der Mietvertrag auf die geltende Hausordnung verweist. Mieter sollten unbedingt ihrer Rücksichtspflicht nachkommen und eine zu starke Rauchentwicklung oder das Grillen, wenn alle anderen schlafen, vermeiden. Ansonsten darf die Verwaltung des Hauses eine Mahnung aussprechen. Wenn sich der Mieter nicht daran hält und wiederholt gegen ein Verbot oder Gebot verstösst, kann eine ausserordentliche Kündigung drohen. Vor dem Grillen sollte daher unbedingt ein Blick auf die Hausordnung und in den Mietvertrag geworfen werden. Wer trotz Verbot eines Holzkohlegrills mit diesem grillen möchte, sollte die Zustimmung der übrigen Mieter einholen. Tipp: Auch bei einer geplanten Grillparty, die mit etwas mehr Lärm einhergehen kann, sollten die anderen Mieter informiert werden.

Wichtige Tipps zum Grillen auf dem Balkon

Der Holzkohlegrill mag zwar besonders beliebt sein, doch er entwickelt starken und teilweise beissenden Rauch, der andere Menschen stört. Er ist daher für das Grillen auf dem Balkon eine schlechte Wahl. Eine Alternative ist der Gasgrill, auch der Lotusgrill ist eine gute Wahl. Durch eine Lüftung, die per Batterie betrieben wird, heizt sich die Grillkohle sehr schnell auf und es werden sämtliche Emissionen vermieden.
Die zu starke Rauchbildung lässt sich zudem durch einige weitere Massnahmen verhindern. Grillanzünder sollte nur sparsam verwendet werden, ausserdem sollte nur so viel Holzkohle aufgelegt werden, wie auch wirklich benötigt wird. Der Grill ist sonst unnötig lange in Betrieb, die Kohle muss erst ausbrennen, was für eine teils sehr lange und vor allem unnötige Rauchentwicklung sorgt. Feuchte Kohle hat auf dem Grill nichts zu suchen, hierbei ist der Rauch besonders stark und die Kohle brennt nicht richtig. Auch behandeltes Holz ist keine gute Wahl, es kann sogar giftige Dämpfe erzeugen.
Schnell entwickelt sich der unangenehme Rauch überdies durch herabtropfendes Fett oder Marinade. Eine Auffangschale unter dem Grillgut hilft!
Ansonsten gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: Wer auf dem Balkon grillen möchte, sollte alles daran setzen, die Nachbarn nicht unnötig zu stören und die Grillparty am Abend nicht noch von lauter Musik begleiten zu lassen. Eine sinnvolle Methode, Ärger zu vermeiden, besteht auch darin, die Nachbarn einfach mit einzuladen.

Fazit: Grillen erlaubt, aber mit Einschränkungen

In einem Mehrfamilienhaus wollen alle gut miteinander auskommen, daher ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme von besonderer Bedeutung. Wer auf dem Balkon grillen möchte, darf das grundsätzlich, doch ein wenig Rücksicht auf die anderen Mieter ist wichtig. So gilt, dass kein übermässiger Rauch, kein Geruch und Lärm entstehen darf. Teilweise können Holzkohlegrills sogar verboten werden, dann ist der Elektrogrill sicherlich eine gute Wahl.

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