Die Privatrechtsschutzversicherung übernimmt eine Beratung von Privatpersonen bzw. deren Vertretung in Streitfällen. Der Abschluss der Versicherung ist rechtlich nicht vorgeschrieben, es handelt sich um eine freiwillige Versicherung. Grundlegend sind meist folgende Risiken in der Privatrechtsschutzversicherung abgesichert:
- Schadenersatzforderungen
- Verteidigung bei Streitigkeiten wegen Fahrlässigkeit, Notstand und Notwehr
- Streitigkeiten aufgrund ärztlicher Behandlungen
- Streitigkeiten aus Verträgen und Versicherungen
- Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber
- Miet- und Pachtstreitigkeiten
- Rechtsberatung bei Streitigkeiten in der Familie, bei Erbangelegenheiten und unter Nachbarn
- Streitigkeiten um Sachen
Diese Auflistung klingt erst einmal nach einer vollständigen Absicherung gegen Streitfälle aller Art. Doch die Realität sieht ein wenig anders aus und offenbart sich bei näherem Hinsehen bzw. Studieren der Vertragsklauseln der Privatrechtsschutzversicherung. Viele Versicherer schliessen einzelne Streitigkeiten aus, gerade Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder unter Nachbarn sind häufig nicht regulär abgesichert. Diese Fälle können gegen Zahlung einer höheren Prämie zusätzlich versichert werden. Teilweise werden bestimmte Streitigkeiten auch gänzlich ausgeschlossen. Ausserdem wird meist ein Mindeststreitbetrag festgehalten. Vereinfacht gesagt: Wer sich mit einem Verkäufer einer Sache wegen Kleinigkeiten streitet, muss die Kosten für den Streitfall selbst tragen.
Die einzelnen Versicherer vereinbaren bei Vertragsschluss eine Maximalsumme als Leistungsumfang, die beispielsweise bei 250.000 Schweizer Franken für einen Schadensfall liegen kann. Die Kosten für eine rechtliche Beratung werden separat festgelegt und betragen häufig 500 Franken pro Beratungsfall.