Als grundlegend kann dabei die Basisversicherung gesehen werden, die folgende Schäden abdeckt:
Schäden durch Feuer
Nicht nur reine Feuerschäden sind hier versichert, sondern auch Schäden, die durch Brand und Rauch oder durch Implosion und Explosion entstanden sind. Unter diesen Punkt fallen zudem Schäden durch Blitzeinschlag oder durch Meteoriten sowie durch abstürzende Luft- und Raumfahrzeuge sowie durch Teile dieser Fahrzeuge.
Elementarschäden
Schäden, die aufgrund von Hochwasser oder Überschwemmung entstanden sind, werden ebenso von der Hausratversicherung übernommen wie Sturm-, Hagel- und Lawinenschäden. Dazu kommen Schäden durch Erdrutsch, Steinschlag, Schneedruck und Felssturz. Bei diesen Schäden ist der Selbstbehalt in der Regel höher und wird mit mindestens 500 Schweizer Franken pro Schadensfall angesetzt.
Schäden durch Wasser
Verschiedene Wasserschäden fallen in diesen Punkt: Schmelz- und Grundwasserschäden, Schäden durch Schnee, Regenwasser und ähnliche Flüssigkeiten sind hier abgesichert. Die Schäden können zum Beispiel durch Rückstau entstanden sein, auch durch auslaufende Aquarien und Wasserbetten oder durch einen Leitungsbruch können sie auftreten und sind entsprechend versichert. Tritt aber Wasser durch die Fenster oder durch offene Dachluken ins Haus und verursacht dort Schäden, ist dies nicht versichert.
Diebstahl im Haus
Dieser Punkt umfasst Schäden durch Einbruch und Beraubung bzw. durch einfachen Diebstahl zu Hause. Der Diebstahl auswärts kann durch ein zusätzliches Produkt in die Hausratversicherung aufgenommen werden.
Glasbruch
Die Versicherung gegen Glasbruch ist nur zusätzlich möglich und somit nicht automatisch in der Hausratversicherung inbegriffen. Versichert sind hier Glasbruchschäden am Mobiliar ebenso wie an Fenstern oder Türen des Gebäudes. Nicht versicherbar sind dabei aber Bildschirme elektrischer Geräte, Beleuchtungskörper, Leuchtröhren und Glühlampen.
Die Hausratversicherung wird entsprechend der Werte des Haushalts berechnet und kann demzufolge je nach Ausstattung der Wohnung unterschiedlich ausfallen. Der Versicherer wird für die Berechnung der Versicherungssumme von einer allgemeinen Berechnung ausgehen und hier zum Beispiel die Anzahl der Quadratmeter der Wohnung sowie die Anzahl der darin lebenden Personen berücksichtigen. Darüber hinaus werden die Werte bestimmt, die durch spezielle Vermögensgegenstände, durch Schmuck und andere Dinge Einfluss auf die Höhe der Versicherungssumme haben.
Fazit: Das deckt die Hausratversicherung ab
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen definieren den Umfang der Hausratversicherung einzelner Anbieter. Generell sind Schäden durch Feuer, Wasser und Diebstahl sowie Elementarschäden im Versicherungsumfang enthalten. Diese Schäden können durch verschiedene Zusatzoptionen ergänzt werden, sodass zum Beispiel auch Glasbruch mit zu versichern ist. Jedoch hat jede Hausratversicherung auch Grenzen und so sind die Leistungen der Versicherungsanbieter unterschiedlich umfangreich. Grundsätzlich ist der gesamte Wohnungsinhalt versichert, was auch Kleidung und Schuhe sowie Nahrungsmittel mit einschliesst. Besonders hochwertige Gegenstände sollten der Versicherung separat angezeigt werden, damit ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Hier können Sie die Angebote zur Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung im Hausrat- und Haftpflichtversicherungvergleich überprüfen, ehe Sie sich für einen Anbieter entscheiden. Prüfen Sie die Leistungen sowie eventuelle Leistungsbeschränkungen bitte genau!