Grundlegendes zur Reiseversicherung
Reiseversicherungen müssen sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz richten. Des Weiteren unterliegen sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den allfälligen Zusatzbedingungen. Welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden, darf jedoch jede Versicherung selbst festlegen.
Versichert sind in der Police immer die Personen, die auch im Versicherungsvertrag genannt werden. Teilweise ist eine Familienversicherung möglich, die einen grösseren Personenkreis umfasst und für alle im Haushalt lebenden Personen abgeschlossen werden kann.
Auch der Geltungsbereich der Reiseversicherungen ist nicht immer gleich, sondern kann angepasst werden.
Meist gilt die Versicherung für Reisen auf der ganzen Welt, sie kann aber auch nur auf Europa beschränkt werden. Selbst für Reisen, die nur innerhalb der Landesgrenzen der Schweiz stattfinden, kann die Versicherung gelten. Die meisten Versicherer verlangen jedoch, dass das Reiseziel mindestens 50 km vom Wohnort entfernt liegen muss, damit die Assekuranz in Leistung tritt.
Welche Leistungen sind versicherbar?
Die Angebote zur Reiseversicherung ähneln sich bei allen Anbietern. In der Regel sind die folgenden Bausteine inkludiert bzw. können individuell mit aufgenommen werden:
Reisegepäckversicherung
Das Reisegepäck ist gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung versichert, nicht aber gegen Schäden durch Witterung oder Temperatureinflüsse. Es wird eine feste Deckungssumme vereinbart. Geldwerte, verlegte Gegenstände oder natürliche Abnutzung sind nicht versichert.
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Annullierungskosten
Kosten für die Absage der Reise werden übernommen, wobei auch Mietwagen, Ferienappartements und Eintrittstickets inkludiert sind. Es gibt allerdings vordefinierte Gründe, die für eine versicherte Annullation vorliegen müssen (u. a. Streik, Tod naher Verwandter, Terror, unvorhergesehene Kündigung, Diebstahl der Reisepässe). Nicht versichert ist die Trennung vom Partner, die Absage wegen schlechten Wetters am Urlaubsort oder Eintrittstickets unter 100 Schweizer Franken.
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Personen-Assistance
Versichert ist der Abbruch der Reise durch Unfall, Verletzung, Erkrankung oder Tod des Versicherten oder eines Stellvertreters am Arbeitsplatz. Rettungsaktionen, Rücktransporte, Überführungskosten Verstorbener, Kosten für Telefonanrufe und Kostenvorschüsse für eine Spitalbehandlung werden übernommen. Erkrankungen, die keine Notfälle sind, Wagnisse oder Epidemien sind ebenso wenig versichert wie Erkrankungen, die bereits vor Abschluss der Versicherung bestanden haben.
Fahrzeug-Assistance
Versichert ist je nach Anbieter und gewähltem Tarif ein unterschiedlicher Deckungsumfang. Unter anderem werden die Bergung des Fahrzeugs sowie seine Rückführung in die Schweiz übernommen, ausserdem Standgebühren und Kosten für die Zustellung von Ersatzteilen. Transportmehrkosten (z. B. für den Mietwagen) oder Kosten für Unterkunft und Verpflegung gehören ebenfalls zum Leistungsumfang der Versicherung.
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Heilungskosten
Notfallmässige Behandlungen im Ausland werden übernommen, sofern sie nicht durch die Kranken- und Unfallversicherung abgedeckt sind. Teilweise müssen die Reisenden Mehrkosten aber selbst übernehmen. Nicht notfallmässige Behandlungen sind nicht abgedeckt, ebenso wenig die Kosten, die durch Epidemien, Wagnisse, die Einnahme von Betäubungsmitteln oder die Teilnahme an Demonstrationen entstehen können. Auch schon vor der Reise bestehende Erkrankungen werden kostenmässig nicht übernommen.
Fazit: Das bringen Reiseversicherungen
Reiseversicherungen kommen in all den Fällen auf, in denen die Reise abgebrochen werden muss, weil ein Unfall geschehen oder eine Erkrankung eingetreten ist. Sie sichert hohe Mehrkosten ab. Ihr Abschluss sollte aufgrund zahlreicher Ausschlüsse jedoch gut abgewägt werden.
Ehe Sie sich für einen Anbieter entscheiden, sollten Sie die Angebote zur Reiseversicherung jetzt vergleichen! Sie erhalten damit einen Überblick über verschiedene Anbieter und deren Tarife.