Zusatzversicherung kündigen: So kündigen Versicherte

In der Grundversicherung müssen Schweizer Krankenkassen alle Antragsteller auf eine Mitgliedschaft aufnehmen. In der Zusatzversicherung gilt das nicht, hier können bestimmte Risikoprofile zur Ablehnung führen. Daher ist es wichtig, eine Zusatzversicherung erst dann zu kündigen, wenn bereits die Zusage durch eine andere Versicherung vorliegt.

Aufnahmebestätigung der anderen Zusatzversicherung abwarten

Die ambulante oder stationäre Zusatzversicherung setzt Grenzen in Bezug auf Alter, Wohnort, Krankengeschichte und Geschlecht des Antragstellers und entscheidet nach einem individuell erstellten Risikoprofil darüber, ob jemand in der Versicherung angenommen wird oder nicht. Daher der wichtigste Tipp: Kündigen Sie eine bestehende Zusatzversicherung nur dann, wenn Sie bereits eine andere Versicherung sicher in der Tasche haben! Das gilt natürlich nur, wenn Sie auch weiterhin eine Zusatzversicherung haben möchten. Der Grund: Lehnt die neue Zusatzversicherung Ihren Aufnahmeantrag ab und bestätigt die frühere Versicherung die Kündigung, können Sie gänzlich ohne Versicherung dastehen.

Wichtig: Mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung binden Sie sich in der Regel für mindestens ein Jahr. Manche Versicherer bieten auch mehrjährige Verträge, aus denen Sie nicht ohne Weiteres wieder herauskommen. Dafür sind dort die Prämien meist günstiger. Die Berücksichtigung der Mindestlaufzeit ist vor dem Hintergrund wichtig, dass Sie die Versicherung nicht vor Ablauf dieser Zeitspanne kündigen können. 

Übliche Kündigungsfristen belaufen sich auf drei Monate bei einer einjährigen Zusatzversicherung, teilweise sind es sogar sechs Monate. In der Regel gilt das Ende des Kalenderjahres als massgeblich für den Kündigungszeitpunkt und die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Eine Zusatzversicherung, die nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sich automatisch.

Kündigung bei Erhöhung der Prämie

Erhöht der Versicherer die Prämie, kommt eine spezielle Frist für die Kündigung zur Anwendung. Wichtig ist hier, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu kennen, denn die Versicherer bieten unterschiedliche Modalitäten betreffs der Kündigung bei Prämienerhöhung. Bei einigen ist es möglich, die schriftliche Kündigung bis Ende des Jahres einzureichen, andere lassen die Frist nur bis Ende November und wieder andere setzen eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung als Zeitraum für eine mögliche Kündigung an.

Eine ausserordentliche Kündigung darf zudem eingereicht werden, wenn Sie in der Krankenkasse in eine höhere Altersstufe, die damit teurer wird, eingruppiert werden.

Tipp: Die frühzeitige Kündigung ist keine Option, wenn Sie umgezogen sind und aus diesem Grund eine höhere Prämie anfällt. Auch dann, wenn ein Schadenfreiheitsrabatt wegfällt, darf keine frühzeitige Kündigung eingereicht werden.

Ebenfalls bitte beachten: Haben Sie mehrere Zusatzversicherungen bei einer Krankenkasse und hier zum Beispiel die Spital- und die Zahnzusatzversicherung geführt, müssen die individuellen Regelungen der Kasse beachtet werden. Manche Kassen erlauben eine komplette Kündigung aller Zusatzversicherungen bei Prämienerhöhung, andere beschränken dieses Recht auf die Zusatzversicherung, deren Prämie erhöht worden ist.

Frühzeitig kündigen nach einem Schadensfall

Musste ein Schadensfall reguliert werden, besteht das Recht auf eine frühzeitige Kündigung. Diese kann bis zur Geldleistung der Versicherung erfolgen. Bei einjährigen Verträgen ist hier in der Regel dennoch die Prämie für das betreffende Jahr zu zahlen. Es kann allerdings schwierig sein, eine andere Zusatzversicherung zu finden, wenn im Schadensfall direkt gekündigt worden ist. Das gilt auch dann, wenn Ihnen die Versicherung kündigt, eine entsprechende Nachfrage ist im Versicherungsantrag immer zu erwarten.

Fazit: Zusatzversicherungen richtig kündigen

Um eine Zusatzversicherung rechtlich sicher zu kündigen, sollten Sie die Kündigungsfristen beachten. Diese sind bei den meisten Versicherungen auf eine Frist von drei Monaten zum Jahresende festgesetzt, teilweise beträgt die Frist sogar sechs Monate oder nur einen Monat. Im Schadensfall kann ausserordentlich gekündigt werden. Wichtig ist immer, dass zuerst eine neue Zusatzversicherung gesucht und abgeschlossen wird und dass über diese eine Bestätigung der Annahme vorliegt. Erst dann sollte die frühere Zusatzversicherung gekündigt werden, um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

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