Rechtsschutzversicherung: Wirklich alles versichert?

Die meisten Schweizer, die eine Rechtsschutzversicherung ihr eigen nennen, fühlen sich gut geschützt. Doch weit gefehlt, leider reicht der Schutz nicht annähernd so weit, wie er sollte. Viele Rechtsgebiete sind gar nicht abgesichert.

Geschädigte fühlen sich im Recht

Wer einen Schaden erleidet, fühlt sich in den meisten Fällen im Recht. Das gilt für den Mieter, der in seiner Wohnung mit ständigem Schimmelbefall an den Wänden zu kämpfen hat. Das gilt auch für den Fahrer eines geliehenen Autos, der unverschuldet in einen Unfall geraten war. Oder jemand möchte gern ein Haus bauen und kann nicht damit anfangen, weil die Nachbarn ständige Einsprachen einlegen und den Baubeginn verzögern.

Die Geschädigten sind auf den ersten Blick im Recht, doch die Versicherung will einfach nicht zahlen! Nun wird nicht selten ein Gerichtsverfahren angestrebt, bei dem es um die Rechtsprechung gehen soll. Doch jeder, der schon einmal etwas mit einem Prozess vor Gericht zu tun hatte, weiss, dass Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Dabei ist ein Gerichtsverfahren teuer und kann sich schnell auf mehrere Tausend Franken belaufen.

Auch wenn der Geschädigte im Recht ist, muss er dennoch einen Vorschuss auf die Kosten eines Gerichtsverfahrens leisten, wobei schon allein der Vorschuss schnell im vierstelligen Bereich landet. Je nach Streitwert und Kanton wird der Vorschuss unterschiedlich hoch ausfallen. Teuer wird er aber allemal! Werden Prozesse durch alle drei Instanzen in der Schweiz geführt, können schnell CHF 100´000 oder mehr zusammenkommen.

Selbst diejenigen, die den Prozess gewinnen, müssen einen hohen Kostenanteil tragen, denn die Differenz der Kosten, die der Unterlegene nicht zahlen kann, wird meist vom Gericht auf den anderen Beteiligten des Verfahrens umgelegt. So verwundert es nicht, dass viele Schweizer eine Rechtsschutzversicherung abschliessen und fortan der Meinung sind, sie sind vor allem Kosten sicher. Dem ist aber nicht so.

Rechtsschutzversicherungen lassen eher vermitteln

Dass eine Rechtsschutzversicherung nicht sofort in Leistung gehen will, scheint verständlich. Immerhin kosten die Prämien für diese Versicherung im Jahr meist weniger als eine einzige Stunde beim Anwalt. Daher werden gern Streitigkeiten ausgeschlossen, die besonders häufig auftreten. Beispiele dafür sind Streitigkeiten im Familienrecht oder im Erbrecht, diese ufern gern aus und geraten zu langwierigen und vor allem kostenintensiven Streits vor Gericht.

Auch das Personen- und das Steuerrecht werden nicht durch die Rechtsversicherungen gedeckt, wenngleich es meist ein paar wenige Anbieter gibt, die diese Bereiche zu teils sehr hohen Summen absichern.

Eine Rechtsschutzversicherung wird als einzelne Privatrechtsschutz- oder als Verkehrsrechtsschutz bzw. als Kombination aus beiden Versicherungsarten angeboten. Meist ist das Paket günstiger, daher wird es auch häufiger abgeschlossen. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung kann dabei auch für Fussgänger oder Fahrradfahrer wichtig sein, denn sie gelten ebenfalls als Verkehrsteilnehmer.

Angesichts dessen, dass so viele Bereiche gar nicht abgesichert sind, ist eine Rechtsschutzversicherung nur bedingt sinnvoll. Experten raten dazu, dass vor allem die existenzbedrohenden Risiken wie Todesfall, Invalidität, Hausrat und Haftpflicht abgesichert werden sollten, erst danach sollte an die Rechtsschutzversicherung gedacht werden.

Diese unterbindet jedoch nicht nur Streitigkeiten, indem sie beispielsweise nur die Mediation bezahlt, sondern auch die freie Wahl eines Anwalts. Mittlerweile gibt es keine Versicherung in der Schweiz mehr, die eine freie Anwaltswahl gestattet.
Ausserdem muss von Versicherten die Karenzfrist beachtet werden: Wer sich bereits in einem Rechtsstreit befindet, kann keine Rechtsschutzversicherung mehr abschliessen und deren Leistungen für einen laufenden Fall beanspruchen.

Durch die Karenzzeit soll genau das verhindert werden, ohne dass es zu Streitigkeiten zwischen Versichertem und Versicherung kommt.

Fazit: Die Rechtsschutzversicherung sorgt nicht immer für Recht

Gern werden seitens der Versicherungen spezielle Produkte innerhalb der Rechtsschutzversicherung verkauft, die in Einzelfällen dafür sorgen sollen, dass ein Versicherter zu seinem Recht kommt. Meist wird das aber nicht der Fall sein und der Versicherte bekommt höchstens die erste Beratungsstunde beim Anwalt durch die Versicherung ersetzt.

Viele Rechtsgebiete sind durch die Versicherung ausgeschlossen, dabei handelt es sich ausgerechnet um die, in denen besonders häufig Streitigkeiten auftreten. Insofern gehört die Rechtsschutzversicherung sicherlich zu den am ehesten verzichtbaren Versicherungen.

Auch die Privathaftpflichtversicherung gilt als eine Art passive Rechtsschutzversicherung, sie wehrt zumindest ungerechtfertigte Forderungen Dritter ab. Zusätzlich sind viele Rechtsgebiete bereits in anderen Versicherungen enthalten, daher ist die Rechtsschutzversicherung nur bedingt zu empfehlen.

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