Annullationsversicherung: Fallbeispiele geben Aufschluss über ihre Notwendigkeit

Allgemein empfehlen Experten den Abschluss einer Annullierungsversicherung, wenn ein Haushalt mindestens dreimal pro Jahr verreist. Die Reisekosten sind dann insgesamt recht hoch und eine Annullierung ohne Versicherung macht sich schmerzhaft im Reisebudget bemerkbar. Das gilt auch bei mittel- bis hochpreisigen Reisen, die unbedingt versichert werden sollten.

Annullationsversicherung

Das übernimmt die Annullationsversicherung

Die Annullationsversicherung ist ein Teil der Reisekostenversicherung und kann entweder für eine einzelne Reise oder als Jahresversicherung abgeschlossen werden. Sie regelt per Versicherungsvertrag, welche Gründe für eine Annullierung einer Reise erstattungsfähig sind. Nicht jeder Grund, warum eine Reise nicht angetreten ist, zählt! In den folgenden Fällen zahlt die Annullierungsversicherung:

    • Die Schwiegermutter der versicherten Person erleidet einen Herzinfarkt. Sie wird ins Spital gebracht und liegt auf der Intensivstation. Der Urlaub wird abgesagt.
    • Der mitreisende Partner der versicherten Person bricht sich auf dem Weg zur Arbeit ein Bein. Der Skiurlaub muss storniert werden.
    • Die versicherte Person war lange arbeitslos und hat sich auf vielen Stellen beworben. Nun endlich kann sie eine Stelle antreten und das sofort. Der Arbeitsantritt überschneidet sich mit dem Urlaub, welches nun abgesagt werden muss.
    • Unvorhergesehen kommt es zu einem Lawinenabgang am Urlaubsort. Dieser befindet sich nun im Ausnahmezustand und kann nicht mehr besucht werden.
    • Kurz vor der Abreise in den Urlaub bekommt die versicherte Person die Kündigung überreicht. Der Urlaub kann nun schon allein aus finanziellen Gründen nicht mehr angetreten werden.
    • Der Grossvater stirbt, der Urlaub wird nicht angetreten.
    • Der Urlaub kann nicht angetreten werden, weil sich die Airline im Streik befindet.

In diesen Fällen zahlt die Annullierungsversicherung nicht

Wenn sich ein Paar kurz vor Antritt der Reise trennt, zahlt die Annullationsversicherung aber nicht, auch wenn die finanzielle Belastung für einen Reisenden allein sehr hoch wird. Leichte Unpässlichkeiten werden ebenfalls nicht als Leistungsgrund gesehen. Haben Sie einen Urlaub am Meer gebucht und sagt die Wettervorhersage für die Dauer Ihres Aufenthalts nur Sturm und Regen voraus, ist dies ebenfalls kein Grund für die Versicherung, in Leistung zu gehen. Schlechtes Wetter gilt nicht als leistungswürdiger Annullierungsgrund.
Wichtiger Tipp: Achten Sie bei der Auswahl des Anbieters unbedingt auf die aufgeführten Ausschlüsse! Sie sollten diese in den Vergleich einbeziehen, damit Sie sich ein konkretes Bild über das Preis-Leistungs-Verhältnis machen können. Sie haben die Möglichkeit, die Anbieter von Reiseversicherungen jetzt hier zu vergleichen! Ein Vergleich einer Reiseversicherung in der Schweiz lohnt sich.

Fazit: Annullationsversicherung zahlt nur in bestimmten Fällen

Die Annullationsversicherung zahlt nicht in jedem Fall. Wenn Sie eine Reise aus Gründen leichter Unpässlichkeit heraus absagen, muss die Versicherung nicht greifen. Sie zahlt nur dann, wenn vordefinierte Gründe für eine Annullierung der Reise vorliegen, wobei diese Gründe wirklich schwerwiegend sein müssen. Tod, Krankheit oder Naturkatastrophen sind derartige Gründe, bei denen die Versicherung in Leistung geht.

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