Freiwillig Reserven abbauen zum Ausgleich hoher Prämien
Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass die Krankenkassen der Schweiz ihre hohen Reserven freiwillig abbauen mögen. Dies soll zugunsten der Versicherten geschehen. Der Bundesrat schlägt dazu vor, dass die Bedingungen gelockert werden, die für Versicherer massgeblich sind und nach denen sie die Reserven freiwillig abbauen können. Gleichzeitig soll es nicht möglich sein, den Abbau der Reserven dafür zu nutzen, neue Versicherte zu gewinnen und somit kommerziellen Interessen zu unterwerfen.
Der Bundesrat definiert aber auch ein Verhältnis, das zwischen Einnahmen und Ausgaben entsteht, wobei die Einnahmen aus den von den Versicherten gezahlten Prämien stammen. Dieses neu definierte Verhältnis müssen die Krankenkassen aufweisen, um einen Abbau der Reserven angehen zu können. Dafür bedarf es nämlich eines Antrags zum Ausgleich der hohen Prämieneinnahmen, dem stattgegeben werden muss. Der Bundesrat möchte dabei auch, dass die Vorgaben, die zum Abbau der Reserven gelten, in der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung festgehalten werden. Bisher wurden sie in Kreisschreiben an die Krankenversicherungen verschickt. Hintergrund ist, dass damit die Rechtssicherheit der Versicherungen gestärkt werden soll.
Prämienabsenkung positiv für Geringverdiener
Ende 2019 betrug die Höhe der Reserven der Krankenkassen rund 11,3 Milliarden Schweizer Franken, was eine Milliarde mehr als noch Ende 2018 war. Damit hatten die Kassen einen neuen Rekord aufgestellt. Eine Bekanntgabe der tatsächlichen Reserven sieht das Bundesamt für Gesundheit aber erst in einigen Tagen bis Wochen vor, dies soll gleichzeitig mit der Bekanntgabe der neuen Versicherungsprämien geschehen.
Die Kassen können einen Ausgleich der Prämien beim Bundesamt für Gesundheit beantragen. Möglich ist das aber nur, wenn die Einnahmen – also die Prämien – in dem betreffenden Kanton in dem Jahr über den angesammelten Kosten lagen. Das Bundesamt für Gesundheit legt als Massgabe eine Solvenzquote fest, die die betreffende Krankenkasse noch erreichen muss. Diese Quote muss 150 Prozent betragen und das nach dem Abbau der Reserven und bei widrigen Umständen. Nur dann kann der Reserveabbau grundsätzlich genehmigt werden. Ob das im Einzelfall so ist oder nicht, muss individuell entschieden werden.
Für das laufende Jahr sieht das Bundesamt für Gesundheit den Abbau von 27 Millionen Schweizer Franken vor, zumindest gibt das BAG diese Summe auf der eigenen Internetseite an. Im vorigen Jahr war der Abbau der Reserven deutlich höher, die bewilligten Ausgleichszahlungen lagen bei 158 Millionen Franken. Nun fordert aber der Schweizerische Gewerkschaftsbund einen höheren Abbau der Reserven im laufenden Jahr. Vor allem Geringverdiener würden davon profitieren, wenn die Prämien gesenkt werden würden. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund der immer noch aktuellen Corona-Krise, die zu teils massiven Einkommenseinbussen geführt hat. Geringverdiener könnten ein wenig Entlastung erfahren und gleichzeitig würden die Versicherer den Reservenabbau nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.
Fazit: Bundesrat fordert Abbau der Reserven
Der Abbau der sehr hohen Reserven, wie sich der Bundesrat selbst ausdrückte, würde dazu führen, dass vor allem Geringverdiener durch niedrigere Prämien entlastet würden. Der aktuell angestrebte Abbau liegt bei rund 27 Millionen, was knapp ein Sechstel des Reserveabbaus aus dem vorigen Jahr wäre.
Warum das Bundesamt für Gesundheit den Reserveabbau derart gering ansetzt, ist allerdings nicht bekannt. Tatsächlich auf diese Summe festgelegt ist er aber ebenso wenig wie die Art des Abbaus über eine Reduzierung der Prämien oder über Sonderzahlungen.