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In den meisten Fällen werden Streitigkeiten, die sich aus der Miete von Wohnungen oder Häusern bzw. anderen Immobilien ergeben, übernommen.
Mögliche Streitfälle können zum Beispiel diese sein:
Die Rechtsschutzversicherung deckt derartige Streitigkeiten ab und übernimmt zum Beispiel die Kosten, die sich durch einen Prozess sowie durch die Beauftragung eines Anwalts ergeben. Die Leistungen der einzelnen Versicherungsanbieter können jedoch variieren. Auch die zu zahlenden Prämien sind in der Regel unterschiedlich hoch und sollten vor dem Abschluss des Vertrags genau verglichen werden.
Meist ist nach dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung eine Wartefrist von drei Monaten einzuhalten, einige Versicherer verlangen auch nur eine einmonatige Wartezeit. Bereits laufende Streitigkeiten werden nicht übernommen, was bedeutet, dass ein bereits eingetretener Rechtsfall durch den Betreffenden selbst zu zahlen ist.
Geht es um Streitigkeiten im Rahmen des Mietrechts, ist zuerst die Schlichtungsbehörde der jeweiligen Gemeinde zuständig. Dort soll eine Einigung zwischen den Beteiligten herbeigeführt werden, wobei dies ein kostenloses Verfahren darstellt. Ist eine Einigung nicht möglich, wird das zuständige Gericht angerufen und soll die Ansprüche durchsetzen.
Hierfür wiederum ist die Rechtsschutzversicherung wichtig, die die Kosten für das teils recht teure Verfahren übernimmt.
Tipp: Auch der Mieterverband bietet eine kostenlose Beratung an, wobei diese nur für Mitglieder zu nutzen ist. Für alle anderen ist die private Rechtsschutzversicherung das Mittel der Wahl.
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