Personen-Assistance: Diese Fallbeispiele verlangen eine Leistung

Der Baustein der Personen-Assistance wird meist zusammen mit der Annullationsversicherung angeboten, was Experten als wirklich sinnvoll erachten. Bei der Annullationsversicherung wird bereits das Vorfeld der Reise abgesichert, bei der Personen-Assistance hingegen geht es um die Zeit der Reise selbst, beginnend ab der Anreise.

Wichtig für die Leistungsübernahme der Versicherung ist, dass die versicherte Person selbst oder eine ihr nahestehende Person schwer erkrankt, einen Unfall erleidet oder stirbt. Gleiches gilt für den Stellvertreter am Arbeitsplatz. Folgende Fallbeispiele zeigen, wann die Personen-Assistance der Reiseversicherung eine Leistung übernimmt:

    • Der Stellvertreter am Arbeitsplatz fällt aufgrund eines Unfalls aus, Sie müssen direkt wieder zurückreisen und Ihren Job im Unternehmen antreten. Die Versicherung übernimmt alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten.
    • Sie verirren sich bei einer Wanderung und bleiben im Nirgendwo verschwunden. Ein Hubschrauber und die Bergwacht suchen nach Ihnen, was hohe Kosten verursacht. Diese Kosten werden durch die Versicherung getragen.
    • Sie befinden sich auf einer Rundreise in Ghana und verletzen sich dort schwer. Eine Operation ist nicht zumutbar, Sie müssen zurück in die Schweiz transportiert werden. Die Kosten trägt die Versicherung.
    • Zu Hause stirbt in der Zeit des Urlaubs die Grossmutter. Die Rückreise aus den Ferien wird umgehend angetreten.
    • Um eine Nachfolgeregelung für den verletzten Stellvertreter am Arbeitsplatz zu finden, müssen zahlreiche Telefonanrufe getätigt werden. Die dafür anfallenden Kosten trägt die Versicherung.
    • Im Urlaub stirbt die versicherte Person. Die Kosten für die Rückführung in die Schweiz werden durch die Versicherung getragen.
    • Bei einer akuten Erkrankung ist die Behandlung im Spital notwendig. Dieses verlangt einen Kostenvorschuss, damit die Behandlung begonnen werden kann. Die Versicherung übernimmt diesen Vorschuss.

Die Personen-Assistance zahlt nicht immer

Die Personen-Assistance der Reiseversicherung übernimmt aber nicht in jedem Fall die Kosten für einen abgebrochenen Urlaub. Wird eine Behandlung nötig, die jedoch nicht als Notfall eingestuft wird, zahlt die Versicherung ebenso wenig, wie wenn eine Verletzung aus einem Wagnis resultiert. Wer sich beim Bungee-Jumping im Ausland verletzt und das Risiko einer nicht ausreichenden Sicherung billigend in Kauf genommen hat, muss damit rechnen, dass die Versicherung nicht zahlt. 

Die Personen-Assistance kommt zudem nicht für die Kosten durch Erkrankungen auf, die bereits vor Vertragsschluss bestanden haben und sich erst im Urlaub gezeigt oder dort behandlungsbedürftig verschlimmert haben.

Fazit: Die Personen-Assistance ist eine wichtige Versicherung

Ein Unfall kann im Urlaub schnell geschehen und hohe Kosten verursachen oder sogar den Abbruch der Reise nötig werden lassen. Die Personen-Assistance übernimmt die dafür anfallenden Kosten, schränkt die Leistungsgewährung allerdings auch ein. Wichtig ist es daher, schon vor Abschluss der Versicherung genau hinzusehen. 

Sie können hier die Angebote zur Reiseversicherung vergleichen und sollten dabei unbedingt die Ausschlüsse der einzelnen Versicherer beachten. Viele Fälle, die eindeutig erscheinen, können aufgrund der in den Allgemeinen Vertragsbedingungen festgehaltenen Ausschlüsse nicht für eine Leistung infrage kommen. Generell ist die Personen-Assistance vor allem für mittel- bis hochpreisige Reisen und für Reisen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken sollen, empfehlenswert.

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