Das sagt das Konsumkreditgesetz zum Privatkredit
Das KKG (Konsumkreditgesetz) bezeichnet den Privatkredit auch als Kleinkredit, was bereits einiges über seine Definition aussagt. Denn es handelt sich hierbei um ein verzinsliches Darlehen, welche zwischen 500 und 80.000 Schweizer Franken vergeben werden kann und eine Laufzeit von mindestens drei Monaten vorsieht. Der Privatkredit wird nicht durch spezielle Sicherheiten abgesichert und darf nur für private Zwecke genutzt werden. Unternehmen können folglich keinen Privatkredit beantragen. Es gibt zwei Arten dieser Klein- oder Konsumentenkredite:
- Offline-Kredite
Der Kreditnehmer beantragt den Kredit in der Bankfiliale. - Online-Kredite
Der Kreditnehmer nutzt ein Angebot einer Direktbank und schliesst den Kredit im Internet ab.
Viele Banken bieten mittlerweile beide Arten der Kredite an, wobei Online-Kredite auch mehr und mehr über das Crowdlending abgewickelt werden.
Dafür eignet sich der Privatkredit
Der Privatkredit hat Vor- und Nachteile, die individuell bewertet werden müssen. Wichtig ist, dass die Höhe der Kreditsumme zum eigenen Budget und zu den Möglichkeiten einer Rückzahlung passt. Der Privatkredit eignet sich vor allem dann, wenn ein langlebiges Produkt erworben werden soll, wozu zum Beispiel Möbel oder ein neues Auto gehören. Ausserdem wird der Kredit genutzt, um einen kurzfristigen Zahlungsengpass zu überbrücken, das heisst, es muss klar sein, dass die Tilgung des Darlehens auf sicheren Füssen stehen muss.
Mithilfe eines Privatkredits lassen sich zudem Zinskosten senken, wenn ein bestehender Kredit umgeschuldet wird. Des Weiteren kommt er häufig zum Einsatz, um Aus- und Weiterbildungen zu finanzieren, die nicht anderweitig bezahlt werden können.
Der Privatkredit eignet sich aber nicht in den folgenden Fällen:
- Anschaffung kurzlebiger Produkte
- Investition in Produkte, wenn eine dauerhaft schlechte Zahlungsfähigkeit besteht
- Anschaffung sehr teurer Produkte und Güter oder für den Hausbau
Eine Frage der Zahlungsfähigkeit
Besonders wichtig: Die Vergabe eines Privatkredits hängt davon ab, wie gut die Bonität des Kreditantragstellers ist. Das bedeutet, dass seine Zahlungsfähigkeit überprüft und bewertet wird, damit er selbst vor den Folgen einer Überschuldung geschützt wird und damit auch der Kreditgeber vor einem Zahlungsausfall sicher ist. Der Kredit wird nur gewährt, wenn die Bonität als ausreichend gut eingestuft wird.
Um die Bonität prüfen zu können, reicht der Antragsteller nicht nur seinen Kreditantrag ein, sondern auch Nachweise über eventuelle Risikofaktoren. Ausserdem werden Nationalität und Aufenthaltsstatus, Alter und Häufigkeit des Arbeitsplatzwechsels geprüft. Kredite werden nur vergeben, wenn der Antragsteller volljährig ist und über ein regelmässiges Einkommen verfügt. Des Weiteren sind die Auskünfte der Bonitätsdatenbanken wichtig. Offene Betreibungen schliessen die Vergabe eines Privatkredits in der Regel aus, abgeschlossene Betreibungen verringern zumindest die Bonität.
Die Bonität ist zudem für die Festlegung der Zinshöhe relevant: Je schlechter die Bonität, desto höher der Zinssatz. Gesetzlich ist der Zinssatz bei 10 Prozent gedeckelt. Bestimmte Risikofaktoren sorgen also dafür, dass der Zinssatz höher wird, auch wenn derzeit noch immer von einer andauernden Niedrigzinsphase geschwärmt wird.
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