Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

Wichtigstes Kriterium: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf bereits laufende Rechtsstreitigkeiten! Abgedeckt sind nur die Rechtsfälle, bei denen das Ereignis im Laufe des Vertrags eintritt.

Ab wann gilt der Versicherungsschutz

Ausserdem können nur die Fälle kostenmässig übernommen werden, die der Versicherung innerhalb der geltenden Frist angezeigt werden.
Teilweise sind Wartefristen einzuhalten. Dies rührt aus der Tatsache, dass es bei einigen Dingen absehbar ist, dass es zu Streitigkeiten kommen wird. Ein Beispiel dafür ist die Wohnungskündigung. Hier treffen sich nur allzu oft ehemaliger Mieter und Vermieter vor Gericht wieder.

Hintergrund der gesetzten Wartefristen ist, dass sich die Versicherung vor Fällen schützen möchte, in denen sie zur Kasse gebeten wird, obgleich bereits absehbar war, dass ein Rechtsstreit eintreten wird. Die Versicherung schützt sich somit vor Missbrauch durch die Kunden. Die meisten Versicherer setzen eine allgemeine dreimonatige Wartefrist beim Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung an. Beginn der Frist ist das Datum, an dem der Versicherungsvertrag unterzeichnet wird.

Bei einzelnen Rechtsgebieten ist es möglich, dass die Wartefrist abweicht und länger oder kürzer ausfällt. Die Versicherungsgesellschaften regeln diese Fristen individuell, sodass sich ein Vergleich verschiedener Anbieter auch auf diesen Punkt beziehen sollte. Wer sich rundum absichern will, sollte den Abschluss einer Privatrechtsschutzversicherung so früh wie möglich durchführen. Die Erfahrung der Versicherer zeigt, dass viele Interessenten an einer derartigen Versicherung erst dann mit einer Anfrage kommen, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Dann allerdings lässt sich nichts mehr ändern und die Rechtsstreitigkeit muss aus eigener Tasche finanziert werden.

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