- Ansprüche als Geschädigter oder Opfer im Sinne des Schadenersatzrechts
- Streitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Sozialversicherungen im Rahmen des Versicherungsrechts (jedoch von vielen Rechtsschutzversicherern mittlerweile ausgeschlossen oder nur noch eingeschränkt versichert)
- Strafverteidigung bei Fahrlässigkeit
- Streitigkeiten mit Ärzten
- übriges Vertragsrecht
- Kosten bei Streitigkeiten bei Missachtung von Verkehrsvorschriften
- Streitigkeiten bei Kauf, Miete, Pacht, Leasing oder Reparaturen
- Streitigkeiten bei Ausweisentzug
- Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber (oft nur beschränkt)
- Streitigkeiten im Sinne des Familien-, Ehe- oder Erbrechts (eingeschränkt)
Die Versicherer legen den Umfang ihrer Leistungen frei fest und somit können einzelne Versicherungen die oben genannten Punkte ausschliessen. Wichtig: Auch bei ausgeschlossenen Streitfällen, wie sie im Folgenden aufgeführt werden, ist oft die Beratung zum Streitfall versicherbar und an eine bestimmte Höchstgrenze (z. B. 300 Schweizer Franken pro Versicherungsfall) gekoppelt. Ausgeschlossen werden in der Regel die folgenden Rechtsfälle bzw. wird nur eine Beratung angeboten:
- Abwehr von Schadenersatzansprüchen (zuständig ist die Privathaftpflichtversicherung)
- bereits laufende Rechtsstreitigkeiten
- Streitigkeiten von Selbstständigen
- Rechtsfälle im Rahmen des Erwerbs oder Verkaufs von Wertpapieren
- Rechtsfälle im Rahmen eines Immobilienbesitzes, Verkaufs oder Ankaufs von Immobilien
- Streitigkeiten im Rahmen des Steuer- und Abgaberechts
- Rechtsfälle rund um das Ausländerrecht
- Streitigkeiten im Rahmen des Kirchenrechts
- Streitigkeiten durch Wetten und Glücksspiele
- Streitigkeiten mit dem Versicherer selbst
- Rechtsfälle im Rahmen des Gesellschafts-, Stiftungs- und Vereinsrechts
- Zollstreitigkeiten
- Rechtsfälle im Zusammenhang mit Fahrzeugen: unberechtigte Fahrzeugnutzung, Fahren ohne Führerschein, gewerbsmässiger Verkauf und Ankauf von Fahrzeugen
Der genaue Leistungsumfang des Versicherungsanbieters ist gemäss der Versicherungspolice zu prüfen. Ein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz muss individuell abgeschlossen werden, teilweise ist er gar nicht möglich. Eventuelle Kosten aus Rechtsstreitigkeiten müssen dann selbst getragen werden.
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